Eslohe. Ein Ortstermin zu einem Windkraft-Projekt hat in der Gemeinde Eslohe für Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. Die Hintergründe.
In der Gemeinde Eslohe hat ein Ortstermin zur Windkraft für Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. Konkret geht es dabei um geplante Windräder auf dem Hülsenberg zwischen Dormecke, Niedermarpe und Obermarpe.
Wie berichtet, plant die Energieplan Ost West GmbH und Co KG dort die Errichtung von insgesamt sieben Windrädern in zwei Bereichen. Vier der Windräder befinden sich laut Planung auf einem Gebiet, das im Regionalplan als Windenergie-Bereich vorgesehen ist (Hülsenberg I). Die drei anderen Windräder liegen außerhalb einer solchen Zone (Hülsenberg II). Entsprechend hat die Gemeinde für diese drei Windräder ihr Einvernehmen versagt und war damit einem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates gefolgt. Dass nun trotzdem im Bereich Hülsenberg II ein Ortstermin stattgefunden hat, hat in der Bevölkerung für Verwunderung und Verunsicherung gesorgt. Zumal jener Termin ohne Beteiligung der Gemeinde über die Bühne gegangen war.
Nicht ungewöhnlich
Das allerdings ist nicht ungewöhnlich, wie Bürgermeister Stephan Kersting betont. Eine Teilnahme der Gemeindeverwaltung an derlei Erörterungsterminen sei nicht erforderlich und aus Effizienzgründen nicht geboten, so Kersting. Denn: Die Gemeinde reicht ihre Belange vor solchen Terminen schriftlich ein. Entsprechend sei die persönliche Anwesenheit von gemeindlichem Personal nicht erforderlich - zumal es von solchen Termin stets Protokolle gebe. „Das Protokoll eines solchen Erörterungstermins wird durch die Gemeinde bewertet“, so Kersting. Dabei werde geprüft, ob die vorgetragenen Belange berücksichtigt wurden und wie darüber entschieden worden ist.
Was das „Versagen des gemeindlichen Einvernehmens“ angeht, machte Kersting in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses noch einmal deutlich, was dahintersteckt. „Es geht hier nicht darum zu sagen ‚Uns gefällt das Projekt nicht‘“, so Kersting. Vielmehr handele es sich beim „gemeindlichen Einvernehmen“ um einen feststehenden Rechtsbegriff im Baugesetzbuch. Dabei sei klar definiert, welche Einwendungen zum Versagen des gemeindlichen Einvernehmens führen können. „Und nur die tragen wir auch vor“, so Kersting. Im Falle von Hülsenberg II war es die Tatsache, dass die geplante Anlagen in einer im Regionalplan nicht für Windkraft vorgesehen Zone liegen. Natürlich könne man zusätzlich auch die bekannten Argumente wie etwa Eiswurf und Schattenwurf sowie naturschutzrechtliche Belange vorbringen. „Das sind aber Themen, die am Ende des Tages die Baugenehmigungsbehörde abzuprüfen hat und nicht die Gemeinde“, erklärte Kersting.
„Eine Teilnahme der Gemeindeverwaltung an derlei Erörterungsterminen ist nicht erforderlich und aus Effizienzgründen nicht geboten.“
Ganz unbegründet scheinen die Sorgen der Anwohner allerdings tatsächlich nicht zu sein. Laut dem Fachdienst Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises läuft derzeit eine Klage und ein Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht über die Zurückstellung der drei Windenergieanlagen am Hülsenberg. Der genaue Zeitpunkt des Gerichtstermins ist nach Angaben von Kreissprecher Martin Reuther jedoch nicht bekannt. Möglicherweise finde er noch in dieser Woche statt. Der Hochsauerlandkreis selbst haben diese Woche allerdings keinen Termin beim Oberverwaltungsgericht.
Zum Hintergrund: Zurückstellungen können jederzeit von Projektierern angegriffen werden. Vor diesem Hintergrund gibt es in Kürze noch einen weiteren Termin vor dem Oberverwaltungsgericht. Dabei geht es um eine Zurückstellung im Raum Soest. „Nach unserer Information soll neben den Soester Eilverfahren auch über unser Verfahren entschieden werden“, so Kreissprecher Martin Reuther.
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Die Windräder, die die Energieplan Ost West GmbH und Co KG auf dem Hülsenberg errichten möchte, sollen eine Nabenhöhe von 162 Metern und einen Rotordurchmesser von 175 Metern haben. Damit beträgt die Gesamthöhe einer solchen Anlage 249,50 Metern. Die Anlagen vom Typ „Enercon E175 EP5“ haben eine Nennleistung vom 6000 Kilowatt.
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