Meschede. Plötzlich schnurren sie um die Ecke, oft schlecht beleuchtet und auf dem Gehweg. E-Scooter haben den HSK erreicht. Was ist erlaubt?
Lange war es nur ein Phänomen in den Groß- und Studentenstädten, wo Leih-Scooter schon seit Jahren für mehr Mobilität, aber auch für Ärger sorgten. Doch seitdem auch der Discounter Aldi E-Roller anbietet, sieht man die Flitzer auch auf Mescheder Straßen immer häufiger. Die Fahrer sind mit Nummernschild unterwegs und ohne, mit Beleuchtung oder komplett im Dunkeln, auf dem Rad- oder Gehweg oder auf der Straße, zu zweit - eng umschlungen, mit Helm oder ohne. Auch Kinder sieht man auf den elektrischen Rollern. Was ist erlaubt und was nicht? Wir haben bei der Polizei im HSK nachgefragt.
Unfallzahlen noch gering
Im Mai hatte das Statistische Landesamt noch gemeldet, dass sich die Unfallzahlen in der Region noch in Grenzen halten. Während es mit E-Bikes im vergangenen Jahr 110 Unfälle gab, waren es mit E-Scootern 16. Drei Menschen wurden dabei schwer verletzt. Kurz zuvor war im April eine 16-jährige E-Scooter-Fahrerin aus Marsberg auf der B7 in Richtung Westheim schwer verletzt worden. Sie kollidierte mit einem Linienbus, als sie abbiegen wollte, während der Bus sie überholte. Die Jugendliche wurde schwer verletzt und musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus transportiert werden.
Der Kreis Soest meldete kurz darauf die Fahrerflucht eines E-Scooter-Fahrers. Ein laut singender Mann war gegen ein geparktes Auto gefahren, gestürzt und dann einfach weitergefahren war, ohne sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern. Und die Zahlen steigen stark an: 2021 gab es drei Verletzte, darunter ein Schwerverletzter.
Für Kinder verboten
Polizei-Pressesprecherin Jana Schäfer kann keine aktuellen Zahlen zu E-Scooter-Unfällen und Einsätzen im HSK nennen, rät aber, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. E-Scooter, so informiert sie, „sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.“ Kinder dürfen die Roller nicht fahren. Fahrer oder Fahrerinnen müssten mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis sei aber nicht erforderlich. Und: Wie beim Fahrradfahren bestehe auch für E-Scooter keine Helmpflicht. Auch wenn die Polizei natürlich das Tragen eines Helms empfiehlt.
Gehweg ist tabu
Die korrekte Fahrbahn für den E-Roller ist - wie für alle Elektro-Kleinstfahrzeuge - der Radweg. Ist keiner vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Logisch scheint, auch wenn man es oft anders sieht: Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. „Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen“, informiert die Polizei.
„E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. “
Strenge Regeln für den Alkohol
Auch beim Alkohol gelten die gleichen strengen Regeln wie beim Autofahren. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Roller fährt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht schon eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt laut Polizei in aller Regel: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
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Versicherung und Zulassung
Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen, sonst kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar ein Strafverfahren drohen. Das gilt auch für alle, die ihren Roller so „frisieren“, dass er schneller als 20 km/h fährt.
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