Meschede. Dürfen verlassene Häuser und Grundstücke betreten werden? Was sagt die Polizei im Hochsauerlandkreis dazu? Wie ist die rechtliche Lage?

Verlassene Orte, wie der einsame Bauerhof in Eversberg, zieht Menschen magisch an. Auf YouTube gibt es Videos dazu, die millionenfach angeschaut wurden. Auch unter Kindern und Jugendlichen hat sich das verlassene Gelände herumgesprochen, sie besuchen den Ort als eine Art Mutprobe. Doch die Polizei warnt eindrücklich: „Insgesamt können wir nur empfehlen, sich aus solchen Häusern fernzuhalten“, erklärt Polizeisprecher Michael Schemme. „Stellt der Eigentümer einen Strafantrag, müssen wir ein Ermittlungsverfahren einleiten.“

Bauernhof bei Meschede wird zum Lost Place
Bauernhof bei Meschede wird zum begehrten Lost Place. © WP | Privat

Gefahren durch Scherben und Stromleitungen

Ferner bergen solche Plätze Gefahren, die man nicht auf den ersten Blick sieht. „Die Gebäude können einsturzgefährdet sein, Stromleitungen können noch in Betrieb sein, ggf. liegen dort Scherben oder andere scharfkantige Gegenstände herum, an denen man sich verletzten kann“, zählt er auf. Auf den Punkt gebracht: „Es ist grundsätzlich verboten, es ist zu gefährlich und passiert etwas, wird man dort wahrscheinlich nicht zeitnah gefunden werden.“

„Es ist grundsätzlich verboten, es ist zu gefährlich und passiert etwas, wird man dort wahrscheinlich nicht zeitnah gefunden werden.“

Michael Schemme
Polizeipressesprecher

Nur nach Erlaubnis

Bauernhof bei Meschede wird zum Lost Place
Bauernhof bei Meschede wird zum begehrten Lost Place. © WP | Privat

Doch wie ist es generell: Dürfen verlassene Gemäuer betreten werden? „Nein, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers ist das nicht gestattet“, so Schemme. Dies ist im Paragraf 123 Strafgesetzbuch (StGB) als Hausfriedensbruch geregelt. Wer den Privatgrund dennoch betritt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Wer dann auch noch Privateigentum fotografiert, verletze Persönlichkeitsrechte, was weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne.

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Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt

Es handelt sich beim Hausfriedensbruch um ein sogenanntes Antragsdelikt (§ 123 II StGB). Eine Strafverfolgung findet demnach nur auf Antrag des Hauseigentümers statt. Schildern mit „Betreten verboten“-Aufschrift oder Zäune mit Schloss drücken den Willen der Eigentümer deutlich aus. In Eversberg ist die Zufahrt mit einem Bauzaun gesperrt, das Schloss daran wurde geknackt.

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Verlassene Gebäude sind bekannt

Die Polizei schreitet eigenen Angaben zufolge nur ein, wenn Gefahr in Verzug ist oder eine Straftat gemeldet wird. Verlassene Gebäude seien der Polizei jedoch bekannt und „wir schauen sicherlich auch vorbei“. Zuletzt gab es im Januar 2024 einen Einsatz an der Adresse in Eversberg. Gemeldet wurde ein Fahrzeug mit mehreren Personen, das vor Ort festgestellt worden ist. Die Personen wurden kontrolliert. Zu Straftaten ist es nicht gekommen.

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