Eslohe. Was kostet ein Hund im Jahr? Was kostet ein gefährlicher Hund? Der Bund der Steuerzahler fordert die Abschaffung der Hundesteuer.

Im Hochsauerlandkreis bleibt Eslohe die Kommune, in der die geringste Hundesteuer verlangt wird. Zu diesem Ergebnis kommt der Bund der Steuerzahler in seinem jährlichen Vergleich zur Hundesteuer in den 396 Städten und Gemeinden in NRW.

Keine Erhöhung angedacht

In Eslohe müssen demnach 59 Euro für den ersten Hund im Jahr gezahlt werden. Für gefährliche Hunde darf in den Kommunen ein gesonderter, viel höherer Steuersatz erhoben werden, davon machen 318 Kommunen Gebrauch – in Eslohe liegt der bei 600 Euro. Die Zahlen der anderen Kommunen im HSK: Hallenberg (60 Euro für den ersten Hund/600 für einen gefährlichen Hund), Medebach (72/576), Schmallenberg (72/600), Bestwig (75/485), Brilon (78/-), Olsberg (80/700), Arnsberg (84/645), Sundern (85/510), Meschede (85/600), Marsberg (88/880), Winterberg (100/700).

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Eslohes Bürgermeister Stephan Kersting nimmt das Ergebnis des Vergleichs zur Kenntnis, kommentiert es aber nicht – der niedrige Wert sei historisch bedingt, sagt er. An eine Erhöhung der Steuer sei bislang nicht gedacht, die Summe der Einnahmen aus der Hundesteuer sei im Haushalt der Gemeinde auch nicht entscheidend. Er sieht stattdessen ganz andere Diskussionen aufziehen: Die über die neuen Hebesätze für die Grundsteuer – „das ist etwas, was wirklich Brisanz und Auswirkungen auf viele Menschen hat“.  

Die teuren Spitzenreiter in NRW

Am teuersten in NRW ist die Stadt Hagen mit 180 Euro für den ersten Hund. Für einen gefährlichen Hund werden in Heimbach und Solingen mit 1200 die höchsten Steuersätze für einen gefährlichen Hund verlangt. Der Bund der Steuerzahler hält Bagatellsteuern wie die Hundesteuer für nicht zeitgemäß und fordert ihre Abschaffung. Die Hundesteuer werde in vielen Kommunen regelmäßig erhöht, um die Einnahmen der Stadtkassen zu erhöhen – ohne die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Denn es müsse auch Personal zur Einnahme der Hundesteuer vorgehalten werden, Computersysteme müssten bezahlt und Personal vom Ordnungsamt beschäftigt werden, „das eine bürokratische Landesverordnung ausführen und prüfen muss“. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden und kann im Haushalt frei verwendet werden.

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