Meschede. In Meschede gibt es keine Praxis für den hausärztlichen Notdienst. Ideal wäre der Anschluss ans Krankenhaus. Woran das scheitert.
Während es in den meisten umliegenden Krankenhäusern mittlerweile angegliederte Notfallpraxen gibt, fehlt eine solche weiter am Mescheder St.-Walburga-Krankenhaus. Dr. Hans-Heiner Decker, Bezirksleiter der KVWL in Arnsberg, macht wenig Hoffnung, dass sich das auf absehbare Zeit ändert.
Aufgabe der Notfallpraxis
Notfallpraxen, erreichbar über die Tel. Nr. 116117, übernehmen den hausärztlichen Notdienst in den Zeiten, in denen die Praxen der Haus- und Fachärzte geschlossen sind, also in der Regel mittwochnachmittags, freitags und am Wochenende. Die Praxen sollen im Idealfall eine enge Zusammenarbeit und Rückkoppelung zwischen Krankenhaus- und Hausärzten ermöglichen. Sie können so auch die Notfallambulanzen entlasten. Im Mai 2023 wurde eine solche „Portalpraxis“, die Patienten den entsprechenden Ärzten zuweist, in Brilon eröffnet.
Auch in Winterberg, Warstein, Schmallenberg und Hüsten gibt es Notfallpraxen, angegliedert ans Krankenhaus. Weil ein solches Angebot in Meschede fehlt und Patienten für den hausärztlichen Notdienst weiter fahren müssen, steuern sie nicht selten direkt die Notfallambulanz des Walburga-Krankenhauses an. Dort erklären sie dann nach Aussage des Personals oft, sie hätten unter der 116117 niemanden erreicht oder sie hätten kein Auto, um zum hausärztlichen Notdienst nach Hüsten, Warstein oder Brilon zu fahren.
Wenig Hoffnung auf Notfallpraxis in Meschede
Erschwerend kommt seit Februar noch hinzu, dass die Notdienstpraxis aus Bad Fredeburg ins von Meschede 34 Kilometer entfernte Grafschaft verlagert wurde, nochmal 10 Kilometer weiter entfernt. Auch Dr. Hans-Heiner Decker macht keine Hoffnung, dass sich die Situation für die Mescheder bald ändert.
„Hoffnungen sollten nur dort in Aussicht gestellt werden, wo sie eine echte Realisierungschance haben“, sagt er. Die Krankenhausreform habe letztlich das Ziel, die Zahl der Krankenhäuser zu reduzieren. Sie sehe aber Sicherungszuschläge für Häuser der Grundversorgung vor, wenn das nächste Krankenhaus mehr als 20 Kilometer entfernt liegt. „Damit wird der Erhalt eines Krankenhauses in der Fläche gefördert, falls es sich wirtschaftlich nicht mehr selbst erhalten kann“, erklärt Decker. „Diese Regelung begrüßen wir ausdrücklich!“
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Für Patienten zumutbar
Er schränkt gleichzeitig ein: „Wenn damit die Zumutbarkeit für die Anfahrt zur stationären Versorgung vom Gesetzgeber festgelegt wird, muss dies auch für Patienten gelten, die mit weniger schweren Symptomen ambulant in einer Notfallpraxis zu behandeln sind“, sagt er und rechnet vor: „Die Entfernung zur nächsten Notfallpraxis aus Meschede beträgt rund 15 Kilometer zum Krankenhaus Maria Hilf in Warstein. Möglicherweise ist die Erreichbarkeit in Autominuten über die Autobahn in Richtung Klinikum in Hüsten oder Krankenhaus Brilon je nach Wohnort sogar noch günstiger.“ Allerdings: Wenn der Gesetzgeber zukünftig die Einrichtung einer Notfallpraxis finanziell unterstütze, so Decker, die bislang ausschließlich zulasten der niedergelassenen Ärzte geregelt werde, dürfe neu nachgedacht werden.
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