Freienohl. Ein Freienohler entgeht nur knapp einer Betrugsmasche, als er sein Auto verkaufen will. Worauf man beim Privatverkauf achten sollte.

Ein Freienohler möchte gern sein Auto verkaufen: Er macht Fotos, schreibt einen Text, und inseriert es auf der Verkaufsplattform „mobile.de“. Schnell hat er die erste Anfrage: Eine Frau möchte das Auto gern kaufen, könne aber nicht persönlich vorbeikommen. Sie würde eine Spedition beauftragen, der Betrag werde ihm überwiesen.

„Dafür wollte sie schon eine Kopie meines Personalausweises“, erzählt der Freienohler, der anonym bleiben will. „Da habe ich verneint - von ihr habe ich aber anstandslos eine Personalausweis-Kopie bekommen, um den Vertrag aufzusetzen.“

Betrug inklusive unterschriebenem Kaufvertrag

Der Freienohler gibt seine Bankdaten für die Bezahlung heraus, nachdem der Vertrag unterschrieben ist; bis dahin läuft alles problemlos. Dann jedoch: Für die Spedition solle er 950 Euro bezahlen, die würde ihm die Interessentin auch mehr überweisen. „Ich bekam eine Nachricht ihrer Bank, ich müsste jetzt die 950 Euro überweisen, erst dann könne sie die Zahlung an mich freigeben“, erinnert sich der Mann. „Da wurde ich hellhörig.“

Er tritt vom Kauf zurück, erstattet Anzeige - und entkommt so nur knapp einer Betrugsmasche, die in den gängigen Privatverkaufsportalen Gang und Gebe ist. „Im Internet ist es sehr einfach, seine Identität zu verschleiern“, warnt Polizeipressesprecher Michael Schemme. In diesem Fall geht es um den klassischen „Vorkassebetrug“: Der Verkäufer sollte für die Dienstleistung in Vorkasse treten - das Geld wäre weg gewesen, doch er hätte das Auto nicht verkauft.

Das sind die gängigsten Betrugsmaschen im Internet

„Zu einigen der häufigsten Betrugsmaschen zählen Phishing, der Vorkassebetrug, der Dreiecksbetrug sowie gefälschte Online-Shops, so genannte Fakeshops“, erklärt Michael Schemme. Beim Phishing versuchen Betrüger „mit immer dreisteren Methoden“ Zugangsdaten fürs Online-Banking auszuspionieren und ahnungslosen Nutzern Geld vom Konto zu stehlen, so der Polizei-Pressesprecher.

Phishing-Versuche gibt es schon seit Jahren - und die Maschen werden immer dreister.
Phishing-Versuche gibt es schon seit Jahren - und die Maschen werden immer dreister. © imago/Schöning | imago stock&people

Auch beim Dreiecksbetrug geht es um das Geld: Für den Käufer läuft die Bestellung wie gewohnt ab - es gibt eine Bestellbestätigung, die Ware kommt - und dann kommen Wochen später Mahnungen per Post. Denn der Verkäufer hat die Ware bei einem seriösen Shop im Namen des Käufers bestellt - und das Geld eingesteckt. Immer öfter stecken da auch Fakeshops hinter.

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Doch es gibt auch Möglichkeiten, wie man sich mit wenigen Kniffen wappnen kann.

Das empfiehlt die Polizei, um sich gegen Onlinebetrug zu schützen

  1. Verkäufer/Käufer prüfen: Gibt es Bewertungen zum Händler? Bietet er sichere Zahlungsmethoden wie Rechnungskauf an? Bewährte und bekannte Käuferschutzhinweise wie zum Beispiel das Gütesiegel „Trusted Shops“ bieten da Orientierungsmöglichkeiten.
  2. Bei Kleinanzeigen-Portalen nicht im Voraus zahlen: Die Plattform übernimmt meist keinerlei Haftung für Zahlungen. Ungewöhnliche Zahlungsmethoden, wie bspw. Guthabenkauf, sollten Sie nie wählen.
  3. Skeptisch sein, wenn der Verkäufer/Käufer Zeitdruck vorgibt: Das kann eine Masche sein, die Sie zum überhasteten Handeln drängen soll. Damit möchten Betrüger Ihnen die Zeit zum Nachdenken nehmen.
  4. Verhandlungen nur innerhalb der jeweiligen Handelsplattform führen: Indem Betrüger mit Ihnen per E-Mail oder SMS kommunizieren, umgehen sie die Sicherheitsmechanismen der Verkaufsportale.
  5. Auf telefonische Zahlungsaufforderungen von angeblichen Verwandten, Freunden oder Händlern nicht eingehen: Dahinter verbergen sich meist Betrugsversuche, wie der bekannte Enkeltrick.

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