Meschede. Ein Arzt aus Meschede soll Impfgegnern falsche Atteste ausgestellt haben. Anzeigen dazu liegen Kreis und Staatsanwaltschaft vor.

Schwere Vorwürfe gegen einen Arzt aus Meschede. Der Mediziner soll Corona-Impfgegnern falsche Atteste ausgestellt haben. Er bescheinigte ihnen angeblich medizinische Gründe, die sie von der Impfpflicht befreiten. Staatsanwaltschaft Arnsberg und Hochsauerlandkreis klären zurzeit, was hinter den Vorwürfen steckt.

Jetzt mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kommt das Thema erneut auf den Tisch. Grundlage ist eine anonyme Anzeige mit Anschuldigungen, die Kreis, Staatsanwaltschaft und unserer Redaktion vorliegt. Unterschrieben ist sie mit „Die Impfbefürworter Hochsauerland“.

In Messengerdiensten wird Name empfohlen

Darin heißt es, der Name des Arztes werde in diversen Messengerdiensten empfohlen, wenn man sich nicht impfen lassen wolle. „Einfach nur hinfahren und alles geht klar“, werde dort behauptet. In Pflegeeinrichtungen, die 30 Kilometer entfernt von Meschede lägen, seien gleich mehrere Atteste des Arztes aufgetaucht. Das sei umso interessanter, da der Arzt aus Meschede nicht der behandelnde Hausarzt dieser Patientinnen und Patienten sei. Die Strafanzeige laute damit auf Betrug und Urkundenfälschung: Für die Nutzer der falschen Atteste gehe es sogar um vorsätzliche Körperverletzung.

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Der anonyme Briefeschreiber hatte nach eigenen Angaben vom Arzt verlangt, die Bescheinigungen zu widerrufen. Sollte das nicht geschehen, werde er Anzeige erstatten und die Medien informieren. Dafür setzte er eine Frist und schrieb, Impfgegner und Impfgegnerinnen würden offen mit der Vorgehensweise des Arztes umgehen.

Name des Arztes wird nicht das erste Mal genannt

Mittlerweile liegt der Staatsanwaltschaft und dem Hochsauerlandkreis die Anzeige vor. Das bestätigen Thomas Poggel, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, und Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises. Laut Reuther ist es nicht das erste Mal, dass der Name des Arztes im Zusammenhang mit falschen Corona-Bescheinigungen genannt wird.

„Die Kollegen, die jetzt die Anträge auf Impfbefreiung in Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht prüfen, werden bei diesem Namen sicher ganz genau hingucken, sagt der HSK-Pressesprecher und verweist darauf, dass es nicht reiche, eine pauschale Befreiung von der Impfpflicht auszustellen. „Es muss schon eine genaue Diagnose genannt werden.“ Sollte diese fehlen, werde man bei dem Mediziner nachfragen. Allerdings sei dies alles eine Frage der Beweise. „Aber wir haben ein Auge drauf.“

Staatsanwaltschaft prüft, ob Anfangsverdacht vorliegt

Bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg wird zurzeit noch geprüft, ob die anonyme Anzeige Ermittlungen in Gang setzt. „Das entscheidet der Kollege, der für Verfahren gegen Ärzte zuständig ist“, erklärt Thomas Poggel. Er prüfe erstmal, ob Namen, Daten und genannte Arbeitsstellen plausibel seien. Wenn sich ausreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergäben, habe die Staatsanwaltschaft das Recht - obwohl es sich um eine anonyme Anzeige handle - wie in jedem anderen Verfahren zu ermitteln. Dazu könnten dann auch Hausdurchsuchungen und Zeugenvernehmungen gehören. Allerdings, so Poggel, müssen man im Vorfeld besondere Sorgfalt walten lassen, wenn sich wie hier ein Ankläger hinter der Anonymität verstecke.

Mediziner äußert sich auf Nachfrage nicht

Der genannte Mediziner bestreitet, dass er ebenfalls einen anonymen Brief erhalten habe. Zu den genannten Vorwürfen möchte er sich auf Anfrage der Redaktion nicht äußern.

>>>HINTERGRUND
Insgesamt, so erläutert Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises, seien die Rückmeldungen der Einrichtungen zur Impfpflicht bisher „eher mau“.

49 Einrichtungen hätten bisher 143 nicht geimpfte Personen genannt, deren Gründe und Atteste nun geprüft würden. „Wir rechnen aber mit deutlich mehr Einrichtungen.“

Die großen Arbeitgeber, wie Seniorenheime und Krankenhäuser, seien bekannt, aber es sei schwer abzuschätzen, wie viele kleine Praxen und Pflegedienste hinzukämen.

Bis zur nächsten Woche haben die Einrichtungen noch Zeit, ihre nicht-geimpften Mitarbeiter zu melden. Der Kreis wird diese dann anschreiben und um eine Stellungnahme bitten. Anschließend kann er ein Betretungsverbot aussprechen.