Meschede. Die Frist läuft: Auch im Hochsauerlandkreis tritt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Kraft. Das sind die nächsten Schritte.

Zum 16. März 2022 tritt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Kraft. Betroffen hiervon sind alle Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen tätig sind. Im Gesundheitsamt wurde daher im Bereich der Verwaltung das Team „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gebildet, welches für die Umsetzung der Impfpflicht zuständig ist.

Stichtag 15. März

Bis zum 15. März müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen und pflegerischen Bereich ihren Impfnachweis bei ihren Vorgesetzten vorlegen. Wurde bis zum Ablauf des Datums kein Nachweis vorgelegt oder bestehen Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit, so hat die Leitung der Einrichtung beziehungsweise des Unternehmens dies an das HSK-Gesundheitsamt spätestens bis zum 31. März zu melden.

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Dafür hat die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite www.hochsauerlandkreis.de / Stichwort „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ein digitales Meldeportal eingerichtet (Freischaltung am 16. März). Hier können die Leitungen der Einrichtungen nach vorheriger Registrierung die Meldungen voll elektronisch abgegeben.

Nachweise vorlegen

Anschließend ist das Gesundheitsamt am Zug: Die gemeldeten Personen werden angeschrieben und aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen. Anschließend werden nach Abschluss der Prüfung ggf. Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen.

Weitere Informationen zum Meldeverfahren und zur weiteren Bearbeitung im Gesundheitsamt sind hier abrufbar: www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/gesundheit/gesundheitsamt/infektionsschutz/einrichtungsbezogene-impflicht