Meschede. Ein 18-jähriger Zuwanderer beschäftigt die Polizei in Meschede. Für einen Überall gab es jetzt ein erstes Urteil gegen ihn und drei Beteiligte.

Vier Angeklagte aus Meschede sind nach einem brutalen Überfall auf eine Gaststätte in Hamm vom Landgericht in Dortmund verurteilt worden - darunter ist ein junger Mann, der schon mehrfach im heimischen Raum für Aufregung sorgte. Er war am Amok-Alarm des Berufskollegs beteiligt ebenso wie an einer wüsten Auseinandersetzung am Bahnhof.


Der Fall in Hamm: Es ist Mitte Mai 2018, als ein 36-jähriger Türke in Meschede den Kontakt zu drei syrischen Asylbewerbern sucht und sie überredet, eine Gaststätte in Hamm zu überfallen. Auf der Fahrt dorthin teilt er die Rollen ein. Gegen 3.45 Uhr setzt die Gruppe ihren Plan um: Angestellte und Gäste werden mit einem Messer bedroht, der Inhaber der Kneipe wird brutal niedergeschlagen und bleibt blutend am Boden. Bargeld, Schmuck und Handys im Wert von 5000 Euro sind die Beute.

Eine erste Spur der Ermittler: Die Täter sollen sich auf Arabisch unterhalten haben. Eine zweite Spur legen die Räuber selbst: Sie geraten in eine Radarfalle. Die Polizei veröffentlicht die Blitzerfotos. Bald darauf werden die vier Beteiligten im Alter zwischen 18 und 35 Jahren in Meschede festgenommen und kommen in Untersuchungshaft.

Geständnisse abgelegt

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Dortmund legten alle Beteiligten umfangreiche Geständnisse ab. Inzwischen ist das Urteil bekannt: Fünf Jahre Haft für den 36-jährigen Haupttäter, der seine Spielsucht als ein Motiv angegeben hatte. Vier Jahre Freiheitsstrafe für seinen erwachsenen 27-jährigen Mittäter. Die beiden während der Tat noch jugendlichen Angeklagten erhielten zwei Jahre auf Bewährung. Alle vier Täter wurden wegen besonders schweren Raubs und zum Teil wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.


Insbesondere der bei der Tat in Hamm knapp 18-jährige Syrer ist für die Polizei hier kein Unbekannter: Er posiert im Juli 2017 nach einer Schlägerei in der Innenstadt nachts mit einer Waffe auf der Straße. Das Foto wird in sozialen Medien im Internet verbreitet und sorgt für Unruhe. Zunächst ist unklar, ob eine Bedrohung durch eine scharfe Waffe möglich ist. Letztlich stellt sich heraus: Es war eine Softair-Pistole. Ermittelt wird wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, zu einer Anklage kommt es nicht, offenbar mit Blick auf die weiteren, schwer wiegerenden Fälle.

Lehrer sehen Waffe


Bald darauf löst der junge Mann im Februar 2018 einen Amok-Alarm am Berufskolleg in Meschede aus: Er prügelt sich mit einem 17-Jährigen, als plötzlich eine Waffe von mehreren Zeugen, darunter zwei Lehrern, gesehen wird. Sie wird später nie gefunden. Der Syrer wird erst suspendiert und später vom Berufskolleg ausgeschlossen. Strafrechtlich bleibt nur der Verdacht einer Körperverletzung übrig, die Schlägerei ist ohne schwere Verletzungen ausgegangen - das Verfahren wird eingestellt.

Anklage erhoben worden ist dagegen nach einer Auseinandersetzung, die im Januar 2018 am Bahnhof in Meschede zwischen zwei Gruppen stattgefunden hatte. Nach einer Bedrohung soll die Situation schließlich eskaliert sein. Wesentlich beteiligt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft: der junge Mann. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Amtsgericht Meschede steht noch nicht fest.