Menden. Ordnungsamt und Feuerwehr geben Hilfestellung. Vereine und Profis stellen viele konkrete Fragen, auch nach Verantwortung und Haftung.
Ob Kirmes und Karneval, Stadt- und Schützenfest, Konzert und Theater: Menden ist eine Stadt mit einem vielfältigen gesellschaftlichen Leben. Wer sich als Ausrichter darum verdient machen will, braucht allerdings immer mehr Genehmigungen und Erlaubnisse, vor allem zur Sicherheit. Die Stadt Menden will dieses Prozedere für ehrenamtliche wie professionelle Organisatoren so einfach wie möglich machen. Deshalb hatten Ordnungsamt, Feuerwehr und die Bauordnung jüngst zu einer „Veranstaltung für Veranstalter“ eingeladen, die sehr gut besucht war.
Sperren, Ausschank, Jugendschutz: Alle braucht Genehmigungen
Von Absperrungen über die Schankerlaubnis von der Sondernutzungsgenehmigung und den Jugendschutz bis hin zu den Vorschriften fürs Feuerwerk: Wer was losmachen will in Menden, hat vorab viel zu klären – und dafür auch noch diverse Ansprechpartner. Denn: „Wir als Stadt genehmigen keine ganze Veranstaltung“, stellt Ordnungsamtschefin Manuela Schmidt nach der Begrüßung durch Bürgermeister Dr. Roland Schröder klar. Es gehe immer um ein Sammelsurium aus Teil-Erlaubnissen durch die Ämter, die Feuerwehr oder die Polizei.
Um diesen Behörden-Marathon abzukürzen, soll Verena Kletke im Rathaus künftig die zentrale Ansprechpartnerin für Veranstalter sein. Bei ihr laufen alle Fäden zusammen. Die Ausrichter bekommen damit eine Anlauf- und Servicestelle, die weiß, was zu tun ist, und die für kurze Wege zu Feuerwehr und Polizei sorgen kann. Umgekehrt müssen die Behörden genau wissen, wer der verantwortliche Veranstalter ist. Die eindeutige Klärung dieser Frage stehe ganz obenan, mahnt Schmidt.
„Wir alle werden niemals alles verhindern können. Wenn aber etwas passiert, dann sollten wir belegen können, dass wir im Vorfeld gemeinsam alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu Abwehr und Vermeidung von Krisenfällen getroffen haben.“
Anforderungen und Haftungsfrage den Schrecken nehmen
Erkennbar versucht sie den vielen Anforderungen und insbesondere der Haftungsfrage den Schrecken zu nehmen: „Man wird niemals alles verhindern können. Wenn aber etwas passiert, dann müssen wir belegen können, dass wir im Vorfeld gemeinsam alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr und Vermeidung von Krisenfällen getroffen haben.“
Sicherheit gegen Attacken aller Art im Mittelpunkt
Der Samstagnachmittag in der neuen Aula des Hönne-Gymnasiums zeigt indes auch, was das heute für Veranstalter bedeutet. Die Sicherheit gegen Angriffe aller Art spielt nach den jüngsten Anschlägen auf Stadtfeste und Weihnachtsmärkte in Deutschland eine immer größere Rolle. Manuela Schmidt erklärt daher auch, was ein Sicherheitskonzept überhaupt ist und wann es angefertigt werden muss.
Veranstalterfrage muss vorab eindeutig geklärt sein
Klar muss sein, wer die Veranstaltung eigenverantwortlich durchführt, wer das wirtschaftliche Risiko trägt und die wesentlichen Entscheidungen trifft, die organisatorische Verantwortung übernimmt und das unternehmerische Risiko trägt. Das können auch unterschiedliche Personen sein. Aber die müssen klare Verantwortlichkeiten haben und bekannt und erreichbar sein. Schmidt: „Wer gut vorbereitet ist, kann im Krisenfall schneller reagieren.“
Ob und wann der Veranstalter ein formelles Sicherheitskonzept vorlegen muss, wird im Vorfeld gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden entschieden. Kriterien sind die Besucherzahl, der Schauplatz, die Flucht- und Rettungswege, feuergefährliche Handlungen oder Zuschauerverhalten, die Geländebeschaffenheit, die Verkehrsführung, die vier Monate (!) vorher zu klären ist, oder mögliche Brandgefahren. Das Konzept kann zwar grundsätzlich jede(r) erstellen. „Doch Kenntnisse zur Veranstaltungsorganisation, zu Beurteilung von Gefahren und Risiken und zur Organisiation von Aufbau und Ablauf“, sagt Manuela Schmidt, „sind unerlässlich.“
Feuerwehr: Sperrlaster müssen ständig besetzt sein
Mendens Wachenleiter Christian Boike erläutert dann die Anforderungen aus Sicht der Feuerwehr, vor allem mit Blick auf freie Rettungswege. Aber es geht auch um Zugangskontrollen, Lärmrichtwerte, den Sanitätsdienst, die Strom- und Notstromversorgung, um Beschilderungen und Barrierefreiheit. Und um die Terrorsperren, die in Menden meist noch aus quer gestellten Lkw bestehen. Die aber müssen jederzeit ohne Zeitverzug Platz machen, falls ein Rettungswagen durch will. Der oder die Fahrer müssen dauerhaft im oder am Fahrzeug bleiben. Muss ein Fahrer auch nur mal zur Toilette, hat ein anderer bereitzustehen. Und: Die Lkw-Fahrer sollen über zwei getrennte Kommunikationswege durch die Veranstaltungsleitung erreichbar sein, um die Sperre bei einer Räumung zu öffnen.
Für den Baubereich ist Baudezernent Jörg Müller gekommen. Er referiert unter anderem über die Regeln für fliegende Bauten. Das sind keine Raumstationen, sondern Bauten, die immer wieder auf- und abgebaut werden, also Festzelte oder Karussells. Was ist dabei für Rauchabzüge, Beheizung, Beleuchtung und Bestuhlung zu beachten? Müller geht es um die Breite der Rettungswege, aber auch um den Mindestabstand der Tische.
Jugendschutz: Was tun, wenn sich Halbwüchsige betrinken?
Die Fragen aus dem Publikum sind ebenfalls sehr konkret. Ein Beispiel aus dem Jugendschutz: „Wie sollen wir uns verhalten, wenn wir an unserem Kirmes-Bierstand sehen, dass ein 18-Jähriger Alkohol kauft und damit seine noch minderjährigen Kumpels versorgt?“ Klare Antwort: Auf dem Veranstaltungsgelände müssen die Standbetreiber eingreifen. Raus aus ihrer Verantwortung sind sie auch nach einem legalen Bierverkauf an junge Erwachsene also keineswegs.
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