Menden. 2024 ist die Kanalnetzübertragung an den Ruhrverband knapp gescheitert. Jetzt soll sie eine Erhöhung der Grundsteuer B verhindern.

Soll die Stadt Menden ihr Kanalnetz an den Ruhrverband übertragen oder nicht? Das war eine der größten politischen Diskussionen. Daran erinnern jetzt die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD: „Im vergangenen März lag dem Rat der Vorschlag zur Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung des Kanalnetzes an den Ruhrverband vor. Neben positiven Effekten für die Pflege unseres Kanalnetzes (Stichwort Synergieeffekte) könnten wir mit einer Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung auch dem Fachkräftemangel im Ingenieurbereich begegnen. Eine solche Übertragung hätte aber auch erhebliche finanzielle Auswirkungen: Durch die finanzwirtschaftlichen Effekte spart die Stadt jährlich mindestens 1,4 Mio. Euro.“ Die Abstimmung endete äußerst knapp: Mit nur einer Stimme Mehrheit wurde der Vorschlag abgelehnt.

SPD und Grüne: Kanalnetzübertragung muss neu bewertet werden

Nun wollen die beiden Fraktionen das Thema erneut auf die politische Tagesordnung hieven. Seit der Abstimmung habe sich die finanzielle Lage der Stadt aber drastisch verändert, die Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung des Kanalnetzes müsse deshalb neu bewertet werden. Grüne und SPD berufen sich auf die jüngste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Dort habe Kämmerer Uwe Siemonsmeier die dramatische Finanzlage der Städte allgemein und auch der Stadt Menden deutlich gemacht.

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„Aufgrund der rechtlichen Vorgaben werden wir mit dem Nachtragshaushalt zugleich ein Haushaltssicherungskonzept verabschieden müssen, das Konsolidierungsmaßnahmen in nennenswertem Ausmaß enthält“, erklären Grüne und SPD. Der Kämmerer schlage hierzu eine pauschale Kürzung bei den Sachkosten im Umfang von ca. 475.000 Euro sowie eine Erhöhung der Grundsteuer B mit einem Volumen von ca. 950.000 Euro vor – das ergebe zusammen einen Konsolidierungsbetrag von gut 1,4 Mio. Euro. Insbesondere die Erhöhung der Grundsteuer B würde alle Mendener Bürgerinnen und Bürger direkt oder über die Mietnebenkosten belasten.

Erhöhung der Grundsteuer B soll verhindert werden

SPD und Grünen stellen für die öffentliche Ratssitzung am Dienstag, 4. Februar (17 Uhr, Ratssaal im Neuen Rathaus), folgenden Antrag: „Um eine Erhöhung der Grundsteuer B und damit eine zusätzliche Belastung der Bürger*innen zu vermeiden, stellen die Fraktionen der Grünen und der SPD zum Rat am 4. Februar 2025 den Antrag auf Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung des Mendener Kanalnetzes an den Ruhrverband zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie den Ersatz der Grundsteuer-B-Erhöhung im Haushaltssicherungskonzept durch die finanziellen Effekte der Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung des Mendener Kanalnetzes an den Ruhrverband.“

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Die beiden Fraktionen betonen: „Bei der Übertragung der wirtschaftlichen Nutzung bleibt das Kanalnetz im juristischen Eigentum der Stadt, der Ruhrverband übernimmt lediglich die Bewirtschaftung. Und auch weiterhin wird der Mendener Stadtrat über den Sanierungsplan und die Entwässerungsgebühren entscheiden. Die Gebühren werden weiterhin nur kostendeckend erhoben, durch die Synergien sowie Einsparungen durch die Auflösung des dann nicht mehr benötigten Eigenbetriebs ist sogar eher eine Senkung der Gebühren zu erwarten.“