Olpe. Bürgermeister betont: Stadt duldet verbotswidriges Abstellen von Autos auf Bürgersteigen nicht. Trotzdem werden nur selten Bußgelder verhängt. Die Gründe.
Es ist ein Dauerthema in kommunalen Gremien: das Parken in der Stadt. Für die einen kann es nicht genug öffentliche Parkplätze geben, damit Kunden wie Arbeitnehmer schnell und bequem ihr Auto abstellen können. Die anderen fürchten, dass zu viele Parkplätze dazu führen, dass Menschen das Auto auch für Kurzstrecken einsetzen, anstatt zu Fuß zu gehen. Wo die Wahrheit liegt, wird wohl nie zu klären sein. Aber eines ist klar: Eine Stadt kann gar nicht genug Parkplätze bereitstellen, damit sich alle Autofahrer an die Regeln halten. Manchen ist selbst der kürzeste Fußweg schon zu weit, und daher sind regelmäßig Autos zu sehen, die widerrechtlich auf Bürgersteigen, Radwegen, vor Einfahrten oder auf gar nicht dafür vorgesehenen Freiflächen stehen.
Und es gibt Grauzonen. Eine davon ist das Parken auf Gehwegen. Dieses kann von einer Kommune ganz regulär erlaubt werden: In diesem Fall zeigt ein Verkehrszeichen, dass Autos entweder mit zwei Rädern halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn oder gar komplett auf dem Gehweg geparkt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass sowohl die Fahrbahn als auch der Gehweg breit genug sind und ein parkendes Auto weder den rollenden Verkehr noch Fußgänger behindert. Doch dies ist nur selten der Fall. Viel häufiger: Das Schild fehlt, und trotzdem stehen Autos halb auf dem Gehweg. In Olpe beispielsweise ist dies rund um die Innenstadt weit verbreitet – zum Unmut vieler Anwohner, die sich, insbesondere, wenn sie Kinderwagen oder Rollatoren schieben, oft eingeengt fühlen oder gar parkende Autos via Fahrbahn umgehen müssen. Als Ende November die Kolpingsfamilie die Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Gruppierungen zur Diskussion ins Kolpinghaus geladen hatte, nahm das Thema Parken einen breiten Raum ein. Insbesondere das Stichwort „Gehwegparken“ wurde dabei heftig diskutiert. Die Grünen nahmen dies anschließend zum Anlass, schriftlich bei der Stadt nachzufragen, wie mit dem Thema umgegangen wird. Nun hat Bürgermeister Peter Weber (CDU) ihnen ausführlich geantwortet.
Auf die Frage, wo das Gehwegparken geduldet wird, obwohl es nicht explizit erlaubt ist, erklärt Weber: „In den Bereichen, in denen nicht regelmäßig kontrolliert wird (Außenwohngebiete, Gewerbegebiete, Dörfer, usw.), erfolgen nur Kontrollen, sofern dies von den Anwohnern gefordert wird oder wenn wiederkehrende Verstöße vorkommen. Geduldet wird Gehwegparken grundsätzlich nicht.“ Allerdings seien regelmäßige und flächendeckende Kontrollen „personell nicht darstellbar“.
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Weiterhin fragen die Grünen, ob diesbezüglich Dienstanweisungen oder andere Vorgaben, Leitlinien oder Empfehlungen zum Vorgehen der Verkehrsüberwacher bestehen. Das verneint der Bürgermeister: „Verstöße werden nach geltendem Recht, nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen und der geltenden Rechtsprechung behandelt.“
Kontrollen, so Weber, würden grundsätzlich nicht angekündigt – auch nicht, wenn die Kontrolle aufgrund eines Hinweises von Anwohnern durchgeführt werde. „In der Regel nehmen die Anwohner jedoch wahr, wenn Mitarbeiter des Ordnungsamts unterwegs sind“, erklärt der Bürgermeister. In einigen Fällen sei in der Vergangenheit zunächst mit Hinweisen gearbeitet worden, die an falsch abgestellten Fahrzeugen angebracht wurden. „Erst in einem zweiten Schritt wurden Verwarngelder verhängt“, so Weber.
„Verstöße werden regelmäßig mit Verwarngeld geahndet.“
Auf eine entsprechende Frage der Grünen erklärt Weber, wie beim Abschleppen ordnungswidriger Pkw vorgegangen wird. Hier führt Weber aus, dass dafür schon eine „erhebliche Verkehrsbehinderung“ vorliegen müsse, etwa das Zuparken einer Einfahrt. Dann frage die Stadt bei Polizei oder Straßenverkehrsamt zunächst den Halter ab und versuche, Kontakt mit diesem aufzunehmen. Erst wenn anhand dieser Daten keine kurzfristige Kontaktaufnahme möglich sei, werde ein Abschleppunternehmen beauftragt, die Stadt folge hier dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Dieses Unternehmen setzt das Fahrzeug jedoch nicht um, sondern transportiert es auf sein Betriebsgelände. Der Halter muss das Fahrzeug dann dort abholen und den Unternehmer bezahlen.“ Gleiches gelte bei Fahrzeugen, die im Fünf-Meter-Bereich vor Kreuzungen geparkt wurden: „Verstöße werden regelmäßig mit Verwarngeld (aktuell 10 Euro) geahndet. Im Jahr 2024 gab es fünf Fälle dieser Art, die vom Ordnungsamt verfolgt wurden. Eine Statistik hierzu wird nicht geführt. Die Fallzahl der Jahre 2022 und 2023 kann daher nur ungefähr geschätzt werden. Die Anzahl dürfte aber ähnlich sein.“
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Die Grünen wollen wissen, ob es Bestrebungen seitens der Verwaltung gebe, in der Bürgerschaft explizit zu kommunizieren, dass Gehwegparken nicht gestattet sei. Das verneint Peter Weber: „In den Jahren 2023 und 2024 wurde mehrfach in der örtlichen Presse darüber informiert, dass Gehwegparken grundsätzlich unzulässig ist und ggf. durch das Ordnungsamt geahndet wird. Solche Hinweise können regelmäßig wiederholt werden. Es ist jedoch zweifelhaft, ob dies zu einer Reduzierung der Verstöße führen wird.“ Die Grünen prüfen nun, ob sie aufgrund der Antworten des Bürgermeisters eine Initiative starten wollen, um das Gehwegparken im Sinne der Anwohner besonders betroffener Straßen in den Griff zu bekommen.