Attendorn. Im September wurde ein 50-jähriger Mann vor einer Attendorner Obdachlosenunterkunft niedergestochen. Jetzt hat der Staatsanwalt Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft aus Siegen hat Anklage wegen vollendeten Totschlags gegen einen 44-jährigen Mann erhoben. Er soll Anfang September vergangenen Jahres einen 50-Jährigen vor der Obdachlosenunterkunft an der Mühlwiese in Attendorn niedergestochen haben. Zeugen fanden das Opfer damals schwer verletzt vor der städtischen Unterkunft in der Nähe der Atta-Höhle. Doch jede Hilfe kam zu spät: Der Mann verstarb trotz Reanimationsmaßnahmen noch vor Ort. Einen Tag nach der schrecklichen Bluttat wurde der nun angeklagte Mann, der sich damals zu den Vorwürfen nicht äußerte, einem Haftrichter am Olper Amtsgericht vorgeführt, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
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Der Iserlohner Rechtsanwalt Andreas Trode, ein bekannter Strafverteidiger aus der Region, wird den 44-Jährigen im bevorstehenden Prozess verteidigen. Auf die Frage dieser Redaktion, ob sich sein Mandant zu den Hintergründen der schrecklichen Tat eingelassen und ob er sein Opfer gekannt habe, erklärt der Iserlohner Strafverteidiger, dass sein Mandant derzeit nicht damit einverstanden sei, „dass ich Informationen in der Sache herausgebe“, so Trode. Die Mordkommission der Hagener Polizei und die Staatsanwaltschaft aus Siegen teilten in einer gemeinsamen Pressemitteilung damals lediglich mit, dass weder der Tatverdächtige noch das Opfer in der Obdachlosenunterkunft lebten.
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„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine Anhaltspunkte für eine Schuldminderung vor“, betont hingegen der zuständige Staatsanwalt, Rainer Hoppmann, mit Blick auf das von ihm in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten. Während die Motivfrage im Prozess geklärt werden soll, steht die Antwort auf eine andere Frage längst fest – nämlich, wie der 50-jährige Mann gestorben ist: Die Obduktion in der Dortmunder Rechtsmedizin kam zu dem Ergebnis, dass ein Stich ins Herz tödlich war. Ein Termin für den Prozessbeginn steht noch nicht fest. Das Strafgesetzbuch sieht bei Totschlag eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen kann ein Gericht auch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilen.
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Bereits im Frühjahr 2023 war das Obdachlosenheim an der Mühlwiese, das die Stadt während der Corona-Pandemie komplett sanieren ließ, in die Schlagzeilen geraten, damals jedoch aus einem gänzlich anderen Grund und mit direktem Bezug zur Unterkunft: Im Frühjahr des vorletzten Jahres hatte es gebrannt. Damals rettete sich ein Bewohner mit einem Sprung aus dem ersten Obergeschoss in letzter Sekunde vor den Flammen und verletzte sich dabei schwer. Die Polizei ging damals von vorsätzlicher Brandstiftung aus.