Attendorn. Ende August wird ein Mann in seiner Wohnung in Attendorn über Stunden drangsaliert. Nun müssen sich die beiden Täter vor Gericht verantworten.
Es waren dramatische Szenen, die sich im Sommer vergangenen Jahres in einem Wohnhaus im Schwalbenohl unweit der Attendorner Stadthalle abspielten: Zwei Männer - Vater (36) und Sohn (17) – drangen an einem Sonntagnachmittag Ende August gewaltsam in die Wohnung eines damals 66-jährigen Mannes ein, nachdem dieser ahnungslos die Haustür geöffnet hatte. Die beiden Männer knebelten und fesselten ihr Opfer und stellten über einen Zeitraum von rund drei Stunden mehrfach Geldforderungen. Während das Vater-Sohn-Duo den Bewohner drangsalierte, durchsuchte es die gesamte Wohnung nach Geld und Wertgegenständen. Dem Mann gelang jedoch die Flucht.
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Nun hat Staatsanwalt Rainer Hoppmann Anklage erhoben wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts in Siegen auf Anfrage dieser Redaktion. Aktuell befindet sich dieser Fall im sogenannten Zwischenverfahren, denn bevor das Gericht darüber entscheidet, ob es das Hauptverfahren eröffnet, haben die beiden Anwälte Marcel Tomzcak aus Olpe (er vertritt den Vater) und Christoph Hilleke aus Attendorn (er vertritt den Sohn), die sich seit November 2024 an der Niedersten Straße Büroräume teilen, die Möglichkeit zur Stellungnahme. „Ob mein Mandant vor Gericht eine Aussage machen wird, steht aktuell noch nicht fest“, kann Tomczak öffentlich noch nicht viel sagen. Sein Mandant ließ sich damals vor dem Haftrichter zum Sachverhalt nicht ein. Sein Sohn legte hingegen ein Teilgeständnis ab.
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Laut der Staatsanwaltschaft aus Siegen und der Olper Kreispolizeibehörde, die damals mit einer ausführlichen Presseerklärung an die Öffentlichkeit gingen, gelang es dem Attendorner an jenem Tag, durch einen „versteckten Hinweis“ seine Nachbarn auf seine missliche Lage aufmerksam zu machen. „Die Nachbarn gingen zunächst von einem medizinischen Notfall aus und alarmierten daher Rettungsdienst und Polizei. Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, gelang dem 66-Jährigen die Flucht aus seinem Haus“, hieß es damals in besagter Pressemitteilung. Wie genau der Mann auf seine Situation aufmerksam machte und ob die Täter ihr Opfer kannten, dazu wollte die Gerichtssprecherin noch keine Auskünfte geben.
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Ein Polizeihund stellte schließlich die beiden Einbrecher. Wenige Stunden später erließ ein Haftrichter am Olper Amtsgericht nach umfangreichen Ermittlungen und nach Auswertung erster Spuren für beide Täter einen Untersuchungshaftbefehl, beim Sohn wurde diese Anordnung gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Opfer, das nach nach dem Überfall unter anderem durch die Opferschutzbeauftragen der Kriminalpolizei Olpe betreut wurde, erlitt durch die Tat leichte Verletzungen und wurde daher im Krankenhaus ärztlich behandelt. Sollte das Gericht erwartungsgemäß die Hauptverhandlung zulassen, ist mit einem Prozess-Beginn im Frühjahr zu rechnen.