Attendorn. Am Freitag ist ein 50-jähriger Mann vor einem Attendorner Obdachlosenheim niedergestochen worden. Der Tatverdächtige sitzt nun in U-Haft.
Nach dem Tötungsdelikt vor einer Attendorner Obdachlosenunterkunft am Freitag hat das Amtsgericht in Olpe Haftbefehl gegen einen 43-jährigen Mann wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen. Das teilt Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss, Pressesprecher bei der Siegener Behörde, auf Anfrage dieser Redaktion mit. Zeugen fanden am Freitagmittag vor der städtischen Unterkunft in der Mühlwiese, wenige Meter von der Atta-Höhle entfernt, einen 50-jährigen Mann mit Stichverletzungen vor. Trotz Reanimationsmaßnahmen verstarb er noch vor Ort. Die Mordkommission der Hagener Polizei und die Staatsanwaltschaft aus Siegen ermitteln nun.
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Die Polizei nahm kurze Zeit später im Rahmen einer intensiven Fahndungsmaßnahmen einen 43-Jährigen fest, der am Samstag dem Haftrichter vorgeführt wurde. „Der Tatverdächtigte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen“, erklärt von Grotthuss und ergänzt, dass die Ermittlungen zur Motivlage andauerten. Fakt sei allerdings, dass weder der Beschuldigte noch das Tatopfer in der Obdachlosenunterkunft wohnen bzw. wohnten. Der 43-Jährige wird vom Attendorner Rechtsanwalt Christoph Hilleke vertreten. „Ich warte jetzt zunächst auf Akteneinsicht, danach sehen wir weiter“, kann der Jurist aus der Hansestadt noch keine Informationen über seinen Mandanten an die Öffentlichkeit geben.
Das 50-jährige Opfer wurde am Samstag in der Rechtsmedizin Dortmund obduziert. Von Grotthuss: „Im Rahmen der Obduktion wurde festgestellt, dass der Tod infolge einer Stichverletzung am Herzen eingetreten ist.“
Die Ermittlungen zum Tatwerkzeug indes dauerten noch an, so von Grotthuss.