Kreis Olpe. Viele Autofahrer parken im Kreis Olpe auf Gehwegen. Ein Grundsatzurteil öffnet Tür und Tor für stärkere Kontrollen. So reagiert das Ordnungsamt.
Kostenlose Parkplätze sind im Kreis Olpe an vielen Stellen, besonders in den Städten, sehr eng bemessen. In den meisten Fällen bleibt nur der Weg zum Parkautomaten, und selbst dann ist es nicht sicher, einen Parkplatz zu bekommen. Viele Autofahrer und Autofahrerinnen greifen auch deshalb auf das Parken an nicht beschilderten Gehsteigen zurück, doch das ist eigentlich verboten. Eine erfolgreiche Klage vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht gibt Regelhütern zusätzlichen Rückenwind und öffnet gleichzeitig Tür und Tor für stärkere Kontrollen. Wir haben stichprobenartig bei zuständigen Anlaufstellen nachgefragt.
Wegweisendes Urteil
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024 bekräftigt die Wichtigkeit des Einschreitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen das verbotene Gehwegparken. Zuvor hatten mehrere Bremer Anwohner, die jeweils an einer Einbahnstraße leben, gegen das Nichteinschreiten der Bremer Straßenverkehrsbehörde geklagt. Über Jahre sollen Autofahrer direkt vor den Grundstücken auf den Gehwegen geparkt haben, strafrechtlich passiert war jedoch wohl nichts. In der Folge der Verhandlungen betonte das Bundesverwaltungsgericht das Recht auf den Anspruch, Falschparker an Gehwegen zu melden und die nötigen Maßnahmen zu treffen.
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In der Urteilsverkündung heißt es: „Das aus § 12 Abs. 4 und 4a StVO folgende Verbot des Gehwegparkens schützt nicht nur das Interesse der Gehwegbenutzer als Teil der Allgemeinheit, sondern auch das individuelle Interesse der Anwohner an einer bestimmungsgemäßen Benutzung des Gehwegs, ohne dabei durch parkende Fahrzeuge erheblich beeinträchtigt zu werden; der Schutz ist vorbehaltlich besonderer örtlicher Gegebenheiten auf den Gehweg der ,eigenen‘ Straßenseite des Anwohners im Straßenabschnitt bis zur Einmündung der nächsten Querstraße begrenzt.“ Und weiter: „In diesem Umfang haben die Anwohner einen Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Einschreiten gegen das Gehwegparken.“ Das heißt konkret: Gehwegparken ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa einer entsprechenden Freigabe durch Beschilderung, erlaubt. Gibt es keine Beschilderung, macht sich ein Autofahrer beim Parken auf Gehwegen strafbar. Ein Grundsatzurteil, das für ganz Deutschland angewendet werden kann, wie der neue Olper Ordnungsamtsleiter Thomas Meinerzhagen auf Nachfrage bestätigt.
Keine stärkeren Kontrollen
Aus der Sicht von Meinerzhagen müsste die Entscheidung aus Leipzig von allen Straßenverkehrsbehörden berücksichtigt werden. An der grundsätzlichen Herangehensweise des Ordnungsamts werde das Urteil jedoch nichts ändern: „Gehwegparken wird in der Stadt Olpe seit jeher kontrolliert und ggf. auch geahndet“, so Thomas Meinerzhagen. Einen Ermessensspielraum für auf dem Gehweg parkende Autos gebe es nicht. Im Fall der Fälle müsse ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden. Sorge, dass es nun zu vermehrten Kontrollen kommen könnte, müssten die Bürger und Bürgerinnen aber auch nicht haben. „Nein, stärkere Kontrollen bzgl. des Gehwegparkens sind nicht vorgesehen. Es wird in dem Rahmen kontrolliert wie bisher auch schon“, betont der Olper Ordnungsamtsleiter. Im vergangenen Jahr hatte das Ordnungsamt Olpe rund 340.000 Euro an Bußgeldern wegen Verkehrsverstößen vereinnahmt.
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Ähnlich reagiert auch die Gemeinde Kirchhundem auf unsere Anfrage. „Die Gemeinde Kirchhundem überprüft den ruhenden Straßenverkehr im Rahmen des allgemeinen Außendienstes des Ordnungsamtes, hierfür steht kein separates Personal zur Verfügung. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamts ahnden, nach wie vor, auch widerrechtliches Parken auf dem Gehweg. Einen Ermessensspielraum übt die Gemeinde Kirchhundem nicht aus, wenn im Außendienst ein Parkverstoß festgestellt wird, wird dieser in der Regel auch geahndet“, berichtet Tina Rump, die für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Gemeinde Kirchhundem zuständig ist.