Kreis Olpe. Unglaublich: Ein Mann aus dem Kreis Olpe filmt zweijährigen Sohn und stellt unsägliche Videos ins Netz. Seine Ausführungen machen fassungslos.

Ein 29-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht Olpe der Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte in drei Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes verantworten. Geschädigter war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sein eigener Sohn, der zum Zeitpunkt der drei Taten noch nicht einmal zwei Jahre alt gewesen sein soll.

Der Angeklagte soll von seinem Sohn Bilder und Videos angefertigt haben, auf denen der kleine Junge im Intimbereich unbekleidet gewesen sein soll. Während der zweiten Tat soll der Angeklagte seinen Sohn zudem unsittlich im Intimbereich berührt haben, weswegen der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Kindes im Raum stand. Eines der Videos soll der 29-Jährige, mit Musik hinterlegt, auf der Social-Media-Plattform „TikTok“ hochgeladen haben, auf dessen Grundlage letztlich die Ermittlungen gegen jungen Mann begannen. Die Polizei konnte das Handy des Angeklagten sicherstellen, auf dem sich das besagte kinderpornografische Material befand. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

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Während der Hauptverhandlung lagen dem Gericht die belastenden Fotos und Videos als Beweismaterial vor. Nach einer längeren Unterbrechung und einem Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe vollständig ein und bekannte sich schuldig. Die Staatsanwaltschaft sah zwar aufgrund des glaubhaften Geständnisses und der nicht vorhandenen Vorstrafen mildernde Umstände, sprach sich jedoch aufgrund der Schwere der Vorwürfe für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten aus. Begangen worden seien die Taten des Angeklagten nicht aus einem sexuellen Antrieb heraus, sondern aus einer schwer „fehlgeleiteten Vorstellung von Belustigung“, so der Staatsanwalt. Die Verteidigung sprach von einer „absoluten Dummheit“, über deren Auswirkungen sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt keinerlei Gedanken gemacht habe, und stimmte grundsätzlich den Ausführungen des Staatsanwalts zu, hielt aber ein Strafmaß von zwei Jahren und vier Monaten für angemessener. Der Angeklagte zeigte sich während der Verhandlung einsichtig. Es tue ihm sehr leid für seine Familie und er bereue seine Taten zutiefst.

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Das Gericht verurteilte den 29-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Strafmildernd habe sich das Geständnis ausgewirkt und dass der Angeklagte nicht vorbestraft gewesen sei, sagte der Richter. Dennoch handle es sich bei den Tatvorwürfen um kein Kavaliersdelikt. Das Herstellen und Verbreiten kinderpornografischer Inhalte in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch stelle einen schweren Tatbestand dar, für den sich der junge Mann verantworten müsse.