Attendorn. Ein Lehrer des Attendorner St. Ursula Gymnasiums soll einer Schülerin Sex auf dem Parkplatz angeboten haben. Jetzt kommen Details ans Licht.

Unter Alkoholeinfluss verlor ein Lehrer offenbar die Kontrolle über seine Handlungen und belästigte mehrere Schülerinnen des Attendorner St.-Ursula-Gymnasiums auf teils obszöne Art und Weise. An die Tatnacht kann sich der Angeklagte bis heute nur noch in Bruchstücken erinnern, ohne den genauen Ablauf zu kennen, legt er vor dem Amtsgericht Olpe ein umfassendes Geständnis ab.

Schlimme Vorwürfe

Der Angeklagte musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Olpe wegen des zweifachen Vorwurfs der sexuellen Belästigung verantworten. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Siegen soll er am Abend des 17. Juni 2023 mehrere junge Schülerinnen des St.-Ursula-Gymnasiums am Hüft- und Gesäßbereich berührt haben. „Er legte einen Arm um die Schulter, ließ die Hand nach unten gleiten und fasste ans Gesäß“, erläutert Staatsanwalt Markus Bender einen Vorfall. Kurz nach der Tat habe der Beschuldigte unter noch stärkeren Alkoholeinfluss eine weitere Schülerin, die ihr Abitur feiern wollte, sexuell belästigt. Er soll dieser mitten in einer Schüler-Gruppe ins Ohr geflüstert haben und ihr während einer Umarmung gemeinsamen Geschlechtsverkehr auf dem Parkplatz nahegelegt haben. Erst nachdem die Geschädigte der Situation entflohen war, soll der Sicherheitsdienst eingegriffen haben.

Weitere Themen

Gleich zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ab. Zwar könne er sich ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch an Bruchstücke des Abends erinnern, dennoch wolle er nichts Gegensätzliches behaupten. „Ich möchte ganz deutlich machen, dass mir der Vorfall unfassbar Leid tut. Ich möchte mich bei den Schülerinnen und auch bei ihren Eltern entschuldigen. Ich bin nach dem Gefühl der jungen Frauen übergriffig geworden, gestehe meine Schuld ein und habe mich völlig falsch verhalten“, erklärte die ehemalige Lehrkraft. Er sei mit zwei Kollegen in Richtung Abiball gefahren. Die Umsetzung der Attendorner Bäumchensetzen-Tradition habe ihm böse aufgestoßen und verärgert. In der Folge habe er sich dazu hinreißen lassen, immer mehr Alkohol zu trinken und dabei die Kontrolle über sein Handeln verloren. In der Folge seiner Tat habe er psychologische Behandlung in Anspruch genommen und seinen Alkoholkonsum deutlich verringert. Aufgrund der im Raum stehenden Vorwürfe habe er unter anderem seinen Beamtenstatus verloren. Er hoffe inständig, dass er in Zukunft nach der vollständigen Aufarbeitung wieder als Lehrkraft arbeiten könnte, so der Angeklagte weiter.

Verhalten löst Fassungslosigkeit aus

Trotz ausdrücklicher Bitte, den geladenen Abiturientinnen die Befragung zu ersparen, mussten die Hauptzeuginnen aussagen. „Irgendwann stand ich alleine mit ihm dort“, erzählte eine Zeugin. „Sein Arm ist immer weiter heruntergerutscht. Er sagte mir, ich müsste weiter artig bleiben, er aber nicht.“ Erst einige Zeit später sei ihr bewusst geworden, dass es sich bei dem Verhalten um eine sexuelle Belästigung gehalten habe. Eine andere Abiturientin schilderte ein ähnliches Verhalten. „Wir sind Richtung Forum gegangen, da hat mich der Angeklagte direkt zu sich gezogen“, berichtete sie. In der Folge habe sie der Beschuldigte umarmt und an der Hüfte berührt. Nach den Berührungen habe er ihr ins Ohr geflüstert und ihr angeboten, gemeinsam Geschlechtsverkehr auf dem Parkplatz zu haben. „Ich war total erstarrt. Ich wusste einfach nicht, was ich in der Situation machen sollte“, so die Zeugin. Auch später sei sie noch völlig fassungslos über das Handeln und die Wortwahl des ehemaligen Lehrers gewesen: „Ich musste erstmal weinen, weil ich total schockiert war.“

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Nach den beiden Zeugenaussagen zog sich Richter Marian Weller zur Urteilsfindung zurück. „Im Endeffekt bestehen keine Zweifel daran, dass sich die beiden Anklagepunkte so zugetragen haben“, fasste er zusammen. Der Richter entschied sich nach Abwägung dazu, den Angeklagten wegen der zweifachen sexuellen Belästigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 80 Euro zu verurteilen. Die Geldstrafe ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die Summe muss nur gezahlt werden, sollte der Angeklagte sich noch etwas zuschulden kommen lassen.