Olpe. Thomas Eßing wird in Olpe beim Joggen von einem Hund gebissen. Jetzt sucht er nach zwei Autofahrern, die den Vorfall gesehen haben könnten.
„Ich gehe fast jeden Tag joggen, aber das ist mir noch nie passiert“, blickt Thomas Eßing aus Olpe auf die große Bisswunde an seinem Arm. Am Freitagmorgen, 4. Oktober, gegen 11.20 Uhr läuft er von Rosenthal kommend die Straße „In der Wasche“ hinauf – eine recht schmale Fahrbahn, auf der kaum zwei Autos aneinander vorbeikommen. „Plötzlich spürte ich einen starken Schmerz in meinem Unterarm, der wie aus dem Nichts kam und da war mir klar, dass mich der Hund gebissen hatte“, erinnert sich der pensionierte Polizeibeamte.
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Der 65-Jährige geht fast jeden Tag rund sechs bis acht Kilometer joggen, wie an diesem Tag, als er zuvor sein Auto am Kreuzbergstadion abgestellt hatte. Von Rosenthal kommend, sieht Thomas Eßing schon aus der Ferne einen Spaziergänger mit seinem Hund. „Der mittelgroße, schwarz-weiße Hund, ähnlich eines Border Collies, war zwar angeleint, aber sehr unruhig an seiner Flexleine“, konnte Eßing erkennen. Er, der selbst Hundebesitzer eines riesigen Berner Sennenhundes von 53 Kilo ist, näherte sich also behutsam und vorsichtig dem Zweier-Gespann.
Höllische Schmerzen nach Biss
„Du kannst den liebsten Hund haben, aber zu hundert Prozent weißt du eben nie, ob ein Hund beißt“, weiß der 65-Jährige, dass immer Vorsicht geboten sein sollte. Thomas Eßing drosselte also seine Geschwindigkeit beim Laufen, als ein entgegenkommendes Fahrzeug die Fahrbahn verengte. „Ich mache mich gegenüber Hundebesitzern immer bemerkbar, damit ich für diese nicht überraschend auftauche. Deshalb bin ich so lange hinter dem Hundehalter und seinem Hund geblieben, bis der Pkw an uns vorbei war“, erzählt der Jogger, dass der Hundebesitzer ihn gesehen habe.
Obwohl Eßing, wie er im Gespräch mit dieser Zeitung berichtet, einen großen Bogen um den in seinen Augen locker angeleinten Hund macht, wird er Opfer eines heftigen Bisses. „Ich stand komplett unter Adrenalin und hatte höllische Schmerzen“, so der 65-Jährige. Erst in der Notaufnahme des Krankenhauses, als der pensionierte Polizeibeamte sein langes Laufshirt und seine Jacke auszieht, wird deutlich, wie fest der Hund zugebissen hat. Die Wunde wird im Krankenhaus versorgt und verbunden. „Mein Tetanusschutz war noch ausreichend vorhanden. Das verordnete Antibiotikum habe ich nicht gut vertragen und die Schmerzen im Arm dauern weiterhin an“, berichtet Thomas Eßing.
Suche nach Zeugen
Einen Tag nach der Bissverletzung kontaktiert Eßing den Hundehalter, dessen Personalien er sich gleich nach dem Vorfall hat geben lassen. Des Weiteren sucht er über die sozialen Medien die zwei Fahrzeugführer, die zum Zeitpunkt des Geschehens vorbeigefahren sind und etwas beobachtet haben könnten. „Natürlich war ich nach dem Biss aufgeregt und sauer, weil ich unter Schock stand und heftige Schmerzen hatte. Allgemein sollte man von Hundebesitzern aber erwarten, dass sie Verantwortung übernehmen und sich bemühen bei der Aufklärung mitzuwirken“, so der 65-Jährige, der sich von allen Hundehaltern wünscht, dass sie eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung für ihre Vierbeiner haben. „Eine solche Versicherung kostet keine Unsummen, kommt aber für etwaige, durch den Hund verursachte Schäden, auf.“
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Von einer möglichen Anzeigenerstattung möchte Thomas Eßing vorerst absehen und hofft, dass sich der Sachverhalt mit entsprechender Schadensregulierung klärt: „Drei Monate lang bleibt die Möglichkeit, Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu stellen.“ Damit ein solcher Vorfall, wie Thomas Eßing ihn erlebt hat, nicht auch anderen Menschen passiert, appelliert er nicht nur an die Hundebesitzer. „Nicht angeleinte Hunde sind respektlos gegenüber Radfahrern, Joggern oder Kindern. Daher sollten Hundehalter ihre Vierbeiner immer eng an der Leine führen, wenn sich jemand nähert.“ Aber auch Eltern mit Kindern gibt er einen Ratschlag mit auf den Weg: „Kinder haben oft den Drang, Hunde zu streicheln, weil sie kaum Angst zeigen und Hunde immer als niedlich empfinden. Dennoch sollte Eltern gerade ihren Kindern nahe bringen, die Hundehalter immer erst zu fragen, ob sie den Hund streicheln dürfen.“
Hundebiss und die rechtliche Einschätzung
Laut bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), Paragraf 833, obliegt die Haftung beim Tierhalter. So heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Rechtsanwalt Klaus Hesse aus der Rechtsanwaltskanzlei Dietzmann, Hesse, Dr. Buchmann und Partner erklärt auf Anfrage dieser Zeitung: „Vom Hund darf keinerlei Gefahr ausgehen und der Halter muss den Hund in jeder Zeit unter Kontrolle haben.“
Wichtig sei, im Falle eines Hundebisses, die Personalien der Person zu erfragen, die den Hund führt. „Der Hundehalter ist im Fall eines Bisses der Anspruchsgegner und muss für alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Biss stehen, aufkommen“, so Rechtsanwalt Klaus Hesse. So empfiehlt er, jedem Hundehalter eine sogenannte Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, denn ohne eine solche, muss der Hundehalter die kompletten Kosten, wie zum Beispiel Behandlungskosten und Schmerzengeld, selbst tragen.