Attendorn. Vor einem Monat überfielen zwei Männer – Vater und Sohn – einen 66-jährigen Attendorner in dessen Haus. Das ist der aktuelle Ermittlungsstand.
Vier Wochen nach dem Raubüberfall auf einen 66-jährigen Mann in Attendorn sind die Hintergründe der Tat noch weitgehend unklar. Laut Staatsanwalt Rainer Hoppmann stehe bislang lediglich fest, dass das Opfer die beiden Männer, die ihn stundenlang in den eigenen vier Wänden festhielten, nicht kenne. Weil der Haupttäter, ein 36-jähriger Mann türkischer Herkunft, bislang schweigt, gestalten sich die Ermittlungen schwierig. Immerhin hat der 17-jährige Sohn des Täters, der an dem Überfall ebenso beteiligt war, bei seiner Festnahme vor einem Monat ein Teilgeständnis abgelegt. Zur Tatzeit befanden sich Vater und Sohn laut Staatsanwaltschaft in einem laufenden Asylverfahren.
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Der Überfall hatte für Entsetzen und Bestürzung in Attendorn gesorgt. Die beiden Täter klingelten an einem späten Sonntagnachmittag Ende August an der Haustür des Opfers, das laut Hoppmann alleine in seiner Wohnung im Ortsteil Schwalbenohl nicht weit entfernt von der Attendorner Stadthalle lebt. Kaum hatte der 66-Jährige geöffnet, drängte ihn das Duo in die Wohnung, hier wurde er gefesselt und geknebelt, ehe die beiden Eindringlinge die Wohnung nach Geld und Wertgegenständen durchsuchten. „Dem Geschädigten gelang es letztlich, durch einen versteckten Hinweis seine Nachbarn auf die Situation aufmerksam zu machen. Die Nachbarn gingen zunächst von einem medizinischen Notfall aus und alarmierten daher Rettungsdienst und Polizei. Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, gelang dem 66-Jährigen die Flucht aus seinem Haus“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung kurze Zeit nach dem Überfall mit. Die beiden Männer befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Hause und wurden von einem Polizeihund gestellt.
Psychiatrisches Gutachten
Mehr Details zu diesem „versteckten Hinweis“ kann Hoppmann aus ermittlungstaktischen Gründen der Öffentlichkeit nicht preisgeben. Unmittelbar nach dem Überfall erließ ein Haftrichter in Olpe für beide Männer einen Untersuchungshaftbefehl mit dem Tatvorwurf des erpresserischen Menschenraubes. Der Vater sitzt seitdem in U-Haft, sein Sohn allerdings nicht, der Haftbefehl gegen ihn wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Wann der Siegener Staatsanwalt Anklage erheben wird, steht noch nicht fest. Zunächst müsse der Haupttäter noch psychiatrisch begutachtet und unter anderem die Frage geklärt werden, ob eine Schuldunfähigkeit vorliegen könnte. In der Regel, so Hoppmann, werde eine Anklage innerhalb von drei Monaten erhoben, diese „Frist“ läuft somit noch zwei Monate.
Direkt nach der Tat wurde das Opfer, das bei dem Überfall leicht verletzt wurde, durch einen Opferschutzbeauftragten der Olper Kriminalpolizei betreut. Weil der Schutz des Geschädigten an oberster Stelle steht, könne die Polizei keinerlei Auskünfte über den seelischen Zustand des 66-Jährigen geben. „Nach einer Straftat, insbesondere nach einer Gewalttat, sind Opfer häufig traumatisiert. Sie benötigen schnell psychologische Hilfe“, kann Thorsten Scheen, Pressesprecher der Kreispolizei, aber Grundsätzliches zur Arbeit der Opferschutzbeauftragten sagen: „Zunächst finden Entlastungsgespräche statt, dem Opfer wird Gehör geschenkt. Dadurch können die persönlichen Bedürfnisse nach einer solchen Tat festgestellt werden und der individuelle Beratungsbedarf ermittelt werden.“ Anschließend könne sich der oder die Geschädigte an Beratungsstellen wie beispielsweise den Weißen Ring wenden oder auch in einer Trauma-Ambulanz vorstellig werden. Kommt es zum Strafprozess, stehen die Opferschutzbeauftragten der Polizei den Geschädigten weiterhin zur Seite.
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Der 36-jährige Haupttäter aus der Türkei wird vom Olper Rechtsanwalt Marcel Tomczak vertreten. „Ich habe die Akte erst vor zwei Tagen erhalten und muss sie zunächst durchschauen. Anschließend spreche ich mit meinem Mandanten und wir werden schauen, ob wir eine Aussage machen“, erklärt der Fachanwalt für Strafrecht auf Nachfrage dieser Redaktion. Inhaltlich könne er daher noch nicht werden, genauso wenig wie sein Kollege Christoph Hilleke aus Attendorn, der Pflichtverteidiger des 17-jährigen Sohnes ist und zunächst die Akte sichten wird. Das Verfahren wird sich also noch hinziehen.