Kreis Olpe. Grundstückseigentümer und auch Mieter im Kreis Olpe müssen sich auf höhere Steuern einstellen. Auch Vereine mit Clubheimen könnte es treffen.

Grundstückseigentümer und Mieter im Kreis Olpe müssen sich ab nächstes Jahr auf höhere Grundsteuern einstellen. Während sich die Erhöhung bei Wohngrundstücken in Grenzen halten soll, werden die Eigentümer von Gewerbeimmobilien kräftig zur Kasse gebeten, aber auch Vereine als Eigentümer von Vereinsheimen werden keinen Grund zum Jubeln haben. Hintergrund ist die Neuberechnung der Grundsteuer B, zu der jede Kommune in Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist, um die seit Jahrzehnten bestehende Schieflage bei der Besteuerung auszumerzen. Dabei soll das neue Steuersystem nicht zu Mehreinnahmen für die Städte und Gemeinden führen, sondern diese nur gerechter verteilen. Nach der Kritik an unverhältnismäßigen Steuererhöhungen vor allem zu Lasten von Eigenheim-Besitzern erlaubt das Land nun ein sogenanntes Hebesatz-Splitting statt der bisher geltenden einheitlichen Besteuerung. Dabei werden Wohn- und Nichtwohn-Grundstücke unterschiedlich besteuert.

Das könnte Sie interessieren:

In Lennestadt hätte dies zum Beispiel folgende Auswirkungen: Bei der einheitlichen Besteuerung müsste ab Januar 2025 ein Hebesatz von 655 Prozentpunkten festgesetzt werden, um die gleichen Grundsteuer B-Einnahmen wie in diesem Jahr 2024 zu generieren. Das wäre eine Anhebung um 154 Hebesatzpunkte, bzw. eine Steigerung der Grundsteuer B um 33 Prozent. Bei einer gesplitteten Grundsteuer B dagegen würde der Hebesatz für Wohngrundstücke nur von 501 auf 527 Punkte steigen, das ist eine reale Erhöhung von nur 5 Prozent. Bei den Nicht-Wohngrundstücke sieht es dagegen anders aus, diese würden mit 1023 statt 501 Hebesatzpunkten mehr als doppelt so hoch besteuert werden. „An dem Splitting geht eigentlich kein Weg dran vorbei, wir werden in den Haushaltsberatungen eine Differenzierung vorschlagen“, sagt Lennestadts Kämmerer Jochen Biermann. Er geht davon aus, dass alle Kommunen im Kreis so verfahren werden. Davon geht beispielsweise auch sein Finnentroper Kollege Josef Baußmann aus.

Steuergerechtigkeit im Blick

Auch in Olpe ist das Thema bereits auf der Agenda. Für die Ratssitung am Mittwoch hat Kämmerer Thomas Bär eine ausführliche Stellungnahme vorbereitet. Darin führt er aus, dass die vom Land der Stadt mitgeteilten Hebesätze noch nicht zu einer aufkommensneutralen neuen Grundsteuer führen würden, dass sich aber der entsprechende Hebesatz künftig auf dem Niveau von 600 Prozent plus/minus 20 Prozentpunkte bewegen werde. Da die Finanzlage der Stadt angespannt sei, hätte die Grundsteuer auch ohne jede Reform eine Rolle bei der Prüfung der Haushaltskonsolidierung geführt. Daher werde im Zuge der Haushaltsverabschiedung auch erst final über die Grundsteuer-Hebesätze gesprochen. Allerdings positioniert die Stadt Olpe sich wie Lennestadt ganz deutlich pro differenzierte Hebesätze. Denn ansonsten würden die Geschäftsgrundstücke künftig mit etwa der Hälfte der bisherigen Grundsteuern belastet, die der Wohngrundstücke entsprechend überproportional steigen. „In der Gesamtbetrachtung kommt die Verwaltung daher aus Gründen der Steuergerechtigkeit zu dem Ergebnis, dass es sinnvoll ist von der gesetzlichen Option Gebrauch zu machen und den Entwurf der Haushaltssatzung 2025 unter Berücksichtigung der Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B aufzustellen.“

Die WESTFALENPOST im Kreis Olpe ist auch bei WhatsApp. Jetzt hier abonnieren.

Folgen Sie uns auch auf Facebook.

Bestellen Sie hier unseren Newsletter aus dem Kreis Olpe.

Alle News aufs Handy? Jetzt die neue WP-App testen.

Die WP im Kreis Olpe ist jetzt auch bei Instagram.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Politik mitzieht. Für die Grünen in Lennestadt ist der Fall klar: „Wir sind für die Einführung der neuen, differenzierten Hebesätze, weil dadurch die Belastung für Wohngrundstücke weniger hoch ist“, so Fraktionschef Andreas Verbeek. Allerdings ist die Einteilung lediglich in Wohn- und Nichtwohn-Grundstücke sehr grob, viele Grundstücksnutzungsformen werden nicht erfasst, aber eine feingliedrige Einteilung sei laut Biermann nicht möglich. Dadurch könnte es wieder zu neuen „Härtefällen“ kommen. Denn zu den Nichtwohn-Grundstücken gehören neben gewerblichen Grundstücken, gemischt genutzten Grundstücken, also Wohn- und Geschäftshäusern und unbebauten Grundstücken auch sonstige bebaute Grundstücke, das sind zum Beispiel Club- und Vereinshäuser und die ehrenamtlich geführten Vereine als Eigentümer würden hier ebenfalls kräftig zur Kasse gebeten.