Attendorn. Am vergangenen Wochenende zog ein heftiges Unwetter durch Attendorn und sorgte für massive Schäden. Was dieser Attendorner Versicherer empfiehlt.
Bei der Provinzial-Versicherung Hoberg und Siepe in Attendorn standen die Telefone unmittelbar nach dem heftigen Sturm vom vergangenen Wochenende nicht mehr still. Die Agentur geht nach dem Unwetter von rund 200 Schadensmeldungen aus, einen Großteil (etwa 150 Schäden) nahm die Attendorner Agentur zwischen Sonntagmorgen und Montagabend auf. Der Sturm in den späten Abendstunden – möglicherweise war es ein Tornardo – sorgte vielerorts für massive Schäden: Dachpfannen flogen von den Dächern, Bäume stürzten um, Garten-Utensilien wurden herumgewirbelt. Etliche Eigentümer sind betroffen. Doch was können und sollten Betroffene tun, wenn sie Leidtragende eines solchen Unwetters sind? Wir haben mit Geschäftsstellenleiter Alexander Siepe gesprochen.
Um was für Schadensmeldungen handelt es sich?
In aller Regel handelt es sich um typische Sturmschäden an Dächern sowie umgeknickte Bäume. Wir waren natürlich vorgewarnt, da ich bei der Freiwilligen Feuerwehr in Ennest als Verbandsführer bereits in der Nacht zu Sonntag im Einsatz war und das große Schadenausmaß schon einschätzen konnte.
Familienvater aus Ennest
Alexander Siepe ist 38 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er lebt mit seiner Familie in Ennest. Dort ist er in der Freiwilligen Feuerwehr als Verbandsführer aktiv. Seit 2017 ist Siepe Geschäftsstellenleiter der Provinzial in Attendorn. Verantwortlich ist er bei Hoberg und Siepe für Gewerbe- und Landwirtschaftskunden und für die Schadensregulierung.
Wie muss ich mich als betroffener Eigentümer nach einem Schadensfall verhalten?
Wichtig ist es, den Schaden abzusichern, sodass es nicht zu Folgeschäden oder gar zur Gefährdung von Menschen kommen kann. Gebäudeöffnungen sind idealerweise notdürftig zu verschließen. Zusätzlich sollte der Schaden dokumentiert und dann natürlich an den Versicherer gemeldet werden. Uns ist natürlich klar, dass gerade bei den Schäden an den Dächern die Versicherten nicht selbst den Schaden in Gänze dokumentieren können. Wir hatten diesbezüglich im Frühjahr noch mit den örtlichen Handwerkern einen offenen Austausch zur Schadensdokumentation, und auch das konnten wir deutlich spüren: Die Handwerker, insbesondere die Dachdecker, waren bereits ab Sonntag in dem betroffenen Gebiet unterwegs und haben sich unverzüglich eng mit uns abgestimmt, um möglichst schnell die notwendigsten Maßnahmen zu treffen.
Muss ich denn auf einen Sachverständigen warten, ehe ich den Schaden reparieren lasse?
Grundsätzlich nein. Insbesondere die unmittelbare Absicherung gegen Folgeschäden gehört sogar zur Pflicht eines Versicherten. Falls ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss, informieren wir den Versicherungsnehmer rechtzeitig über die weiteren Schritte und darüber, was im Einzelnen zu tun ist. In Attendorn haben wir die Schäden sofort kategorisiert auf Basis der Schadensmeldungen, Bilder und Besichtigungen. Wir sind am Dienstagvormittag in zwei Kolonnen mit den Sachverständigen ‘rausgefahren, um die Großschäden zu besichtigen, die ein Sachverständiger benötigt, um schnellstmöglich die Schadensregulierung zu forcieren. Dienstagmittag hatten wir aufgrund der strukturierten Vorgehensweise alle Schäden besichtigt und dokumentiert.
Wie lange dauert es, bis die Versicherung für meinen Schaden aufkommt?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, sondern hängt von Art und Umfang des Schadens ab. Wir sind aber immer bemüht, für eine schnellstmögliche Regulierung zu sorgen. Das war auch der Grund, warum wir uns in der Geschäftsleitung am Sonntagmorgen direkt zur Besetzung der Geschäftsstelle entschieden haben, um die Schäden frühstmöglich aufzunehmen und unsere Versicherten nicht mit den Schäden über das Wochenende alleine zu lassen.
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Wann bin ich als Eigentümer ausreichend gegen Sturm- oder Hochwasserschäden geschützt?
Grundsätzlich empfehlen wir immer den Einschluss von entsprechenden Elementarbausteinen. Für einen optimalen Versicherungsschutz ist aber vor allem die individuelle Beratung in einer Geschäftsstelle vor Ort unerlässlich, um für eine passgenaue Absicherung zu sorgen.
Was sind denn eigentlich Elementarschäden?
Elementarschäden sind Schäden, die aus sogenannten ‚Naturgefahren‘ wie etwa Sturm, Hagel, Überschwemmung, Starkregen, Erdrutschen oder Lawinen entstehen. Einige davon sind über die reguläre Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgedeckt, für andere benötigt man eine Elementarzusatzversicherung, die als Ergänzungsbaustein zu den genannten Produkten angeboten werden.
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Bei Neuversicherungen: Stimmt es, dass Elementarschäden mittlerweile grundsätzlich nicht versichert sind?
Ganz im Gegenteil. Zumindest bei der Provinzial ist die Absicherung gegen Elementarschäden im Rahmen einer Gebäude- und/oder Hausratversicherung immer Gegenstand des Beratungsgespräches. Zudem haben wir das sogenannte „opt-out“-Verfahren umgesetzt. Das bedeutet, dass der Elementarschutz manuell abgewählt und der Kunde sich damit bewusst gegen die Absicherung von Elementarschäden entscheiden muss.
Wie kann ich mich als Mieter absichern? Gibt es hier besondere Regelungen?
Hierfür benötigt der Mieter eine eigene Hausratversicherung mit der Erweiterung für Elementarschäden. Die Wohngebäudeversicherung über den Vermieter deckt diese Schäden zum Beispiel an den Möbeln des Mieters nicht ab. Oft gibt es für die Absicherung von Hausratgegenständen im Keller verschiedene Entschädigungsgrenzen, die zur Auswahl stehen. Hier sollte jeder Mieter prüfen, wie hoch der Wert seines Hausrates im Keller ist.