Dahl/Friedrichsthal. Jürgen Nebeling aus Dahl hätte sich die neue Heizung ohne die 70 Prozent Förderung nicht leisten können. Von seiner Gasheizung hat er sich getrennt.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), vielen auch als das „Heizungsgesetz“ bekannt, ist seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Viele Diskussionen und Unsicherheiten gab es in der Zwischenzeit und außerdem etliche Fragen, auch von zahlreichen Eigenheim-Besitzern im Kreis Olpe. Gerade Rentner und Besitzer älterer Ein- oder Zweifamilienhäuser mussten sich durch die Gesetzestexte lesen. So erging es auch Jürgen Nebeling (69), der in Dahl mit seiner Frau ein im Jahr 1980 erbautes Einfamilienhaus bewohnt. Nach 33 Jahren hat sich der Rentner von seiner alten Gasheizung getrennt und für eine Wärmepumpe entschieden. 70 Prozent – in seinem Fall 21.000 Euro – bekommt er vom Staat dazu. „Ohne die Förderung hätte ich mir die neue Heizung nicht leisten können“, sagt er mit Blick auf die Förderanträge, die er mithilfe seines Heizungsbauermeisters Christian Klein gestellt hat. Wie sich das zusammensetzt und wer Anspruch auf Förderung hat:

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Die alte Gasheizung von Viessmann im Keller von Jürgen Nebeling ist in die Jahre gekommen. „Nach über 30 Jahren musst du jederzeit damit rechnen, dass sie aufgibt. Und dann stehst du plötzlich da. Wenn es schlecht läuft, mitten im Winter“, berichtet der Rentner im Gespräch mit dieser Zeitung. Er informiert sich also frühzeitig, wie er zukünftig sein Einfamilienhaus heizen möchte. 30 Jahre hat er als Elektromonteur bei Lister-Lenne (jetzt Bigge Energie) gearbeitet und ist sich darüber bewusst, dass Strom deutlich umweltfreundlicher ist als eine Gasheizung. Somit fiel seine Entscheidung schnell für eine Wärmepumpe. „Gerade um den CO2-Ausstoß zu minimieren, möchte ich mit meiner neuen Heizung etwas Gutes tun“, begründet Nebeling.

Fördermittel sind auf 70 Prozent gedeckelt

Als der Heizungsbauermeister zum ersten Vor-Ort-Termin nach Dahl kommt, das Haus inklusive der bestehenden Heizkörper und Fußbodenheizung auf den Betrieb mit Wärmepumpe prüft, sein Angebot abgibt und über die – gerade für Rentner – lukrativen Förderungsmöglichkeiten informiert, macht Jürgen Nebeling Nägel mit Köpfen: Gasheizung raus und Wärmepumpe rein. 70 Prozent Fördermittel erhält er vom Staat. Diese werden ihm aus verschiedenen KfW-Fördertöpfen zugeteilt. In Unterstützung mit Christian Klein, Heizungsbauermeister, Energieberater und Geschäftsführer der Firma Minkau in Attendorn, stellt der 69-Jährige die Förderanträge und sagt glücklich: „Wenn es die Förderung nicht geben würde, hätte ich sicherlich keine Wärmepumpe einbauen lassen und alles überdenken müssen.“

Jürgen Nebeling aus Dahl hat seine Wärmepumpe mit 70 Prozent gefördert bekommen
Jürgen Nebeling aus Dahl mit seiner neuen Wärmepumpe. Er hat 70 Prozent vom Staat zu seiner neuen Heizung bekommen und sagt: "Ohne die Förderung hätte ich mir die Wärmepumpe nicht leisten können." © WP | Nadine Niederschlag

Jetzt erhält er im September – alle Förderanträge sind bereits bewilligt – 21.000 Euro für seine neue Wärmepumpe vom Staat, was 70 Prozent der möglichen förderfähigen Kosten in Höhe von 30.000 Euro sind. 35.000 Euro hat Jürgen Nebeling für die 14-Kilowatt-Heizung berappen müssen. Heißt: 14.000 Euro muss er selbst für seine Wärmepumpe bringen, den Rest erhält er vom Staat. Wie sich das zusammensetzt: 30 Prozent beträgt der Basiszuschuss, den es für den Umstieg auf Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien gibt. Weitere 20 Prozent erhalten Hauseigentümer als Klimageschwindigkeitsbonus für den Umstieg auf erneuerbare Energien (nur für selbstgenutztes Wohneigentum). Weitere 5 Prozent Förderung sind möglich für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen. Macht in diesem Fall 55 Prozent.

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Niedriges Einkommen bedeutet mehr Förderung

Ein weiterer Topf an Förderung tat sich für Jürgen Nebeling durch sein jährliches zu versteuerndes Einkommen auf. Hier liegt er als Rentner unter 40.000 Euro und für selbstgenutzte Wohneigentümer kommt mit 30 Prozent „Einkommensbonus“ ein weiterer Topf zum Tragen, aus dem seine neue Wärmepumpe gefördert wird. Wichtig dabei zu wissen, dass der höchste Fördersatz bei 70 Prozent liegt und die förderungsfähigen Kosten auf 30.000 Euro gedeckelt sind, bei Zweifamilienhäusern bis 45.000 Euro.

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Für viele Hausbesitzer ist das eine gute Möglichkeit, sich von einer alten Öl- oder Gasheizung zu trennen und auf erneuerbare Energie zu setzen. Gefördert werden alle Heizungssysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie. Dazu zählen neben Wärmepumpen auch Solarthermieanlagen, hybride Heizsysteme, Pelletheizungen oder Gasheizungen, die mit biogenem Gas betrieben werden. Nebeling: „Ich kann es nur empfehlen, sich als Eigentümer und Rentner zu informieren. Bei den hohen Fördersummen lohnt sich der Tausch einer in die Jahre gekommenen Heizung allemal.“  

Verbraucherzentrale NRW - Beratungsstelle Lennestadt zum Heizungstausch und staatlichen Förderungen

Die Verbraucherzentrale NRW bietet in der Beratungsstelle Lennestadt Beratungen zum Thema Heizungstausch, Wärmepumpe und staatliche Förderungen an. Wir stellten Dirk Mobers, Dipl.-Ing. und Energieberater, einige wichtige Fragen:

1. Wie viel Eigenkapital benötige ich für eine neue Heizung, die den Richtlinien des GEG entspricht?

Eigentlich benötigt man gar kein Eigenkapital. Für die Lücke zwischen der Förderung und den Kosten gibt es seit diesem Jahr einen „Ergänzungskredit“ von der KfW-Bank. Bei fünf Jahren Laufzeit ist dieser fast zinslos (0,01 Prozent), aber auch bei zehn Jahren liegt der Zins noch unter 1 Prozent. Das Haushaltseinkommen muss jedoch unter 90.000 Euro liegen. Allerdings sollte man bedenken, dass die Förderung erst nach der Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt wird und man sie daher auch zwischenfinanzieren muss.

2. Kann jedes Haus auf eine Wärmepumpe umgerüstet werden, auch Häuser mit Heizkörpern?

Prinzipiell kann jedes Haus auf eine Wärmepumpe umgerüstet werden. Allerdings sollte gerade bei einem Haus mit Heizkörpern vorher eine Heizlastberechnung durchgeführt werden. Dabei wird festgestellt, ob die Heizkörper groß genug sind, um die Räume, auch bei einer niedrigen Vorlauftemperatur, wie sie für einen effizienten Betrieb einer Wärmepumpe erforderlich ist, warm zu bekommen. Außerdem sollten im Vorfeld vielleicht einige wirtschaftliche Dämmmaßnahmen, wie die Dämmung der Kellerdecke, der obersten Geschossdecke und der Einbau von Wärmeschutzverglasungen durchgeführt werden.

3. Wärmepumpe gut und schön explodieren dann nicht die Stromkosten?

Nein. Wenn die Wärmepumpe normal funktioniert, sind die Stromkosten niedriger, als die Heizkosten es vorher waren. Zudem gibt es auch Wärmepumpenstromtarife, die günstiger sind als der übliche Haushaltsstrom.

4. Welche Heizungsart empfiehlt sich bei älteren Häusern?

Auch bei älteren Häusern, meist sind ja schon energetische Modernisierungen wie eine Dachdämmung und Fenstererneuerung durchgeführt worden, ist die Wärmepumpe eine gute Wahl. Bei höherem Energiebedarf, der nicht mehr weiter reduziert werden kann, zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden, kann auch eine Holzpelletheizung eine gute Lösung sein. Durch die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die weiter steigenden Abgaben auf die CO₂-Emissionen, sind fossile Heizungen wie Öl und Gas keine guten Alternativen mehr.

5. Berät die Verbraucherzentrale dahingehend auch vor Ort bei den Hauseigentümern als neutrale Stelle, was effizient für Hauseigentümer ist?

Im Kreis Olpe gibt es die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW. Hier kann man sich kostenlos telefonisch, per Video oder auch persönlich in der Geschäftsstelle beraten lassen. Darüber hinaus kommen die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale auch zu Hauseigentümern nach Hause und nehmen die Immobilie im Hinblick auf den Energieverbrauch genau unter die Lupe. Diese aufsuchende Beratung kostet einen Eigenanteil von 30 Euro. Buchen kann man die Beratungen über den Energielotsen der Verbraucherzentrale NRW unter 0211/33 996 555.

6. Gibt es Hilfe bei den Förderanträgen, oder sind Hausbesitzer auf sich gestellt?

Man benötigt für die Antragstellung ohnehin die Bestätigung eines Fachunternehmens oder eines Energie-Effizienz-Experten. Diese können dann auch bei der Antragstellung helfen.

Eine komplette Übersicht über die Online-Angebote der Verbraucherzentrale NRW zu Energiethemen gibt es unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen.