Finnentrop. Ein 18-Jähriger soll einen Mann mit einem Messer getötet haben. Vor dem Schwurgericht sorgt er mit seinem Verhalten für Fassungslosigkeit
Knapp ein halbes Jahr nach dem schrecklichen Tötungsdelikt in Finnentrop muss sich nun der mutmaßliche Täter vor dem Schwurgericht in Siegen verantworten – trotz eines eigenen Tateingeständnisses zeigte der Beschuldigte gegenüber der Familie des Opfers keinerlei Reue und sorgte mit seinem Auftreten im Gerichtssaal für Fassungslosigkeit bei der zuständigen Vorsitzenden Richterin.
Schrecklicher Angriff
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen soll der Mann in den Mittagsstunden des 3. Januar am Finnentroper Werksweg aus niedrigen Beweggründen heimtückisch mit einem Messer einen 72-jährigen Senioren attackiert haben. Aus Ärger über eine vermeintliche Beleidigung soll der Angeklagte 14-mal auf das Opfer eingestochen haben. In der Folge sei der Finnentroper trotz Reanimierungsmaßnahmen mehreren lebensbedrohlichen Verletzungen erlegen. „Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte das Opfer töten wollte“, beendet der Siegener Staatsanwalt die Anklageschrift.
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Der Beschuldigte, der sich bereits wenige Stunden nach der Tat der Polizei stellte und zugab, den Mann angegriffen zu haben, äußerte sich zu den Vorwürfen und gab erneut an, dass er die Tat am 3. Januar begangen habe. Eigentlich habe er nur einen Termin beim Arbeitsamt in Olpe wahrnehmen wollen, als dann noch zu viel Zeit übrig war, sei er mit der Bahn nach Finnentrop gefahren. Kurze Zeit später sei es dann auf einem Radweg zu einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Opfer gekommen. Konkret warf der 18-Jährige dem Geschädigten vor, ihn beim Vorbeigehen mit einem rassistischen Schimpfwort beleidigt zu haben. Daraufhin habe er ihn zur Rede gestellt und aufgefordert, die Beleidigung nochmals zu wiederholen. Nachdem er die Beleidigung erneut gehört habe, sei es dann zu einer „Kurzschluss-Reaktion“ gekommen. „Es hat mich verärgert, dann habe ich aus Wut gehandelt. Beim zweiten Mal sind mir dann die Sicherungen einfach durchgebrannt“, so die Schilderungen des Angeklagten. Im späteren Verlauf konfrontierte die Vorsitzende Richterin den Wendener mit der Auswertung seines Smartphones. Die Analyse habe ergeben, dass auf dem Smartphone mehrfach auf einen Zeitungsartikel zu einem Tötungsdelikt eines 15-Jährigen geklickt worden war – sogar nur einen Tag vor der Tat konnte ein Aufruf nachgewiesen werden, so Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst. Eine Erklärung des Beschuldigten für die Aktivitäten blieb aus.
Fassungslosigkeit im Gerichtssaal
Auf Nachfragen der Vorsitzenden gab der Wendener an, dass es durchaus möglich sei, dass er den 72-Jährigen hinterrücks angegriffen habe – mit dem Tod des Mannes habe er in dem Moment jedoch nicht gerechnet. „Ich habe mich versteckt und bin einfach abgehauen“, berichtet er vor dem Schwurgericht. Nachdem die Polizeisirenen ertönt waren, habe er sich dann entschlossen, sich zu stellen. Zeichen von Reue gab es nicht zu beobachten. Das Verhalten des Angeklagten sorgte mitunter dafür, dass die Richterin gleich mehrfach eingreifen musste und deutlich daran erinnerte, worum es in der Verhandlung geht. „Wissen Sie eigentlich, was hier als Ergebnis herauskommen kann? Es kann eine lebenslängliche Strafe drohen. Ich kann nicht verstehen, wie man so in den Sessel sitzen kann. Warum zollen Sie den Hinterbliebenen des Opfers nicht den nötigen Respekt?“. Und weiter: „Ist es Ihnen völlig egal, was passiert ist? Dann sitzt hier einer, der gleich einschläft“, stellte Metz-Horst den Angeklagten lautstark zur Rede. Trotz des Weckrufs veränderte sich am teils lustlosen Verhalten des Angeklagten nichts. Immer wieder kam es zu Ermahnungen der Richterin und dem eigenen Verteidiger gegenüber dem 18-Jährigen.
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Schilderungen von Aufzeichnungen der Jugendgerichtshilfe ließen die Teilnehmer der Gerichtsverhandlung fassungslos zurück. So soll der Beschuldigte während seiner Erzählungen an der Stelle, an der er über den Messer-Angriff sprach, angefangen haben zu lachen. In den weiteren Verhandlungstagen soll unter anderem darüber entschieden werden, ob der mutmaßliche Täter nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.