Olpe/Lenhausen. Prozess vor Olper Schöffengericht am zweiten Tag beendet: Kammer folgte in ihrem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Mit einem Urteil im Sinne der Anklage ist am zweiten Verhandlungstag vor dem Olper Schöffengericht am Montag der Prozess um einen Vergewaltigungsvorwurf beim Lenhauser Schützenfest zu Ende gegangen. Wie berichtet, hatte sich ein 23-jähriger Bulgare wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung zu verantworten. Das Gericht folgte in seinem Urteil eins zu eins der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Verteidiger Sebastian Schales aus Frankfurt hatte einen Freispruch gefordert; er sah die in der Anklage erhobenen Vorwürfe als nicht bewiesen an.

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Auch am zweiten Verhandlungstag waren noch drei Zeugen gehört worden, die am ersten Verhandlungstag aus Zeitgründen nicht mehr hatten gehört werden können. Drei Polizeibeamte wurden befragt, die aber wenig zur Erhellung beizutragen hatten, kein Wunder, waren sie ja lediglich im Nachgang der Tat zur Spurensicherung und zu Befragungen des Opfers nach Lenhausen gefahren. Zur eigentlichen Tat gab es außer der Hauptbelastungszeugin, die auch Nebenklägerin war, keine Zeugen. Die Beamtin, die das Opfer am Tag nach der Tat befragt hatte, schilderte, die Ausführungen der 27-Jährigen seien nachvollziehbar und schlüssig gewesen.

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Ein Gynäkologe, der die junge Frau nach der Tat untersucht hatte, berichtete von „Griffmalen“ an den Armen sowie Schmerzen und leichten Verletzungen, die eine Vergewaltigung erklären würden. Das Gericht hatte zudem in Erfahrung gebracht, dass nach Auskunft des ausrichtenden Schützenvereins zwar außer den fest eingebauten Toiletten der Schützenhalle auch ein zusätzlicher Toilettenwagen angemietet worden sei, dieser sei aber keineswegs mit einem sogenannten „Dixi-Klo“ zu verwechseln. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag berichtet, in einer solchen mobilen Toilette sei es zu einvernehmlichen sexuellen Annäherungen zwischen ihm und der Zeugin gekommen, die die Spuren der Beweissicherung erklärt hätten.

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Was dem Angeklagten deutlich zum Nachteil gereichte: Vorsitzender Richter Matthias Witte verlas am Montag Gerichtsakten aus Bulgarien, aus denen hervorging, dass der Angeklagte dort 2019 zu sechs Monaten Haft zur Bewährung wegen unerlaubten Eindringens in Privatbesitz und 2021 zu zwei Jahren Gefängnis wegen einer Vergewaltigung verurteilt worden war.

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Die Staatsanwaltschaft glaubte ihrer Zeugin und forderte die Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Die junge Frau hatte angegeben, der Angeklagte habe sie in den frühen Morgenstunden bei ihrer Heimkehr vom Schützenfest auf dem Gelände der ehemaligen Schule, die sie als Abkürzung genutzt habe, aufgelauert, sie auf eine nahe Wiese geschleppt und sie dort eines ein- bis dreistündigen Martyriums unterzogen, indem er auf ihr gelegen und immer wieder versucht habe, sie zu vergewaltigen, was trotz ihrer Gegenwehr auch geschehen sei. Mindestens viermal habe er sie gewürgt und damit unterbunden, dass sie um Hilfe rufen konnte, immer wenn sie andere Festgäste hörte, die ebenfalls die Abkürzung über den Schulhof nahmen. Dem Angeklagten zufolge hatte sich die junge Frau ganz im Gegenteil ihm genähert, ihn auf dem Fest zu einem Verhältnis regelrecht eingeladen und sich dann quasi aus Rache die Geschichte ausgedacht, weil er zu betrunken gewesen sei, um den Geschlechtsverkehr mit ihr auszuüben. Verteidiger Schales kündigte an, dass er Antrag auf Berufung einlegen werde.