Breckerfeld. Streit unter Nachbarn: Ein Breckerfelder Fall landet nun vor Gericht. Die Versionen unterscheiden sich, aber das Gericht trifft eine Entscheidung
Alles andere als friedlich war das Nachbarschaftsverhältnis in einer sonst ruhigen Wohngegend in Breckerfeld. Immer wieder kam es dort zu Streitigkeiten. So auch am 2. März. Als eine 56-Jährige und ihr Mann vom Einkauf nach Hause kamen, sahen sie die Nachbarin mit ihrem Hund an der langen Leine auf ihrer Parkfläche. Die 56-Jährige forderte sie daraufhin auf, das Tier wegzunehmen.
Nun beschäftigte sich das Amtsgericht Schwelm mit diesem scheinbar banalen Vorfall. Denn die 56-jährige Zeugin gab an, dass die Angeklagte (77) den Ehemann daraufhin als „dummes Schwein“ betitelte. Auf der Treppe zum Haus soll sich die Seniorin der mit Tüten und einem Eimer beladenen Frau in den Weg gestellt und erst einen Korb mit Abfällen und dann ihren Gehstock nach ihr geworfen haben - so der Vorwurf.
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Angeklagte streitet alle Vorwürfe ab
Die Angeklagte stritt die ihr vorgeworfene Körperverletzung ab. Die Nachbarin sei auf der Treppe so dicht an ihr vorbeigegangen, dass sie aus Angst zu stürzen, den Korb habe fallen lassen. Und den Stock habe sie garantiert nicht geworfen, beteuerte die Seniorin. Der Verteidiger der Breckerfelderin setzte das Gericht darüber in Kenntnis, dass es aufgrund einer falschen Grundstücksbebauung seit dem Tod des Mannes seit Jahren regelmäßig Streit gebe.
Die Richterin sah in der Angelegenheit einen hartnäckigen Nachbarschaftsstreit mit beiderseitigem Fehlverhalten. Sie stellte das Verfahren gegen die 77-Jährige gegen Zahlung von 250 Euro vorläufig ein.