Hagen. In einem weiteren Hagener Wohnquartier dürfen Besucher künftig lediglich noch zwei Stunden gratis parken. Pendler sollen in die Busse steigen.

Die Stadt Hagen hat pünktlich zum 1. August die nächste innerstädtische Parkzone scharfgeschaltet. Mit diesem Schritt sollen dauerparkende Pendler zum Umsteigen in den ÖPNV bewegt und zugleich Anwohner mit ihren Pkw mehr Luft zum Abstellen ihrer Autos verschafft werden. Betroffen sind die Wohnquartiere entlang der Zieten-, Arndt-, Lützow-, Schill-, Yorck-, Kufer-, Blücher-, Holbein-, Eickert-, Heinitz-, Remberg- und Haldener Straße.

Die neue Parkzone H umfasst vorzugsweise die Wohnstraßen zwischen Heinitz- und Rembergstraße.
Die neue Parkzone H umfasst vorzugsweise die Wohnstraßen zwischen Heinitz- und Rembergstraße.

Konkret bedeutet dies, dass lediglich noch Anrainer mit Parkausweis dort unbegrenzt ihre Fahrzeuge abstellen dürfen, für alle anderen Autofahrer läuft die Parkscheibe nach zwei Stunden ab. Eine entsprechende Beschilderung wurde bereits an sämtliche Zufahrten dieser neuen „Parkzone H“ montiert. Die Stadtverwaltung hat gegenüber der Stadtredaktion bereits angekündigt, dass sie in einer ersten Übergangsphase lediglich kurze Info-Hinweise hinter die Scheibenwischer der ertappten Sünder klemmen möchte. Doch diese kulante Gnade-vor-Recht-Phase wird – ähnlich wie bei der zuletzt in Altenhagen etablierten Parkzone F – schnell endlich sein.

Parkzonen-Idee ist 30 Jahre alt

Parkzonen gibt es in Hagen bereits seit mehr als 30 Jahren. Die ersten beiden Parkzonen A und B (Kerninnenstadt rund um die Rathausstraße sowie über den Ebert-Platz hinweg in Richtung Bergischer Ring) bestehen immerhin seit 1993. Vier Jahre später  wurde die Parkzone D (zwischen Johannis-Kirchplatz und Oberhagen) aufgrund des neugebauten Kinos „Cinestar“ eingerichtet. Im Jahr 2004 folgten die Parkzonen C (zwischen Ebert- und Bahnhofsvorplatz) und E (rund um Elfriedenhöhe und Böhmerstraße), bevor dann in diesem Frühjahr die Parkzone F (rund ums St.-Josefs-Hospital) hinzukam. Eine weitere Parkzone G in Wehringhausen zwischen Bergischem Ring und Bachstraße soll noch folgen.

Letztlich reagierte die Politik mit diesen Maßnahmen immer wieder auf den zunehmenden Parkdruck in der Innenstadt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verkehrswende rückten zuletzt vorzugsweise jene Pendler in den Fokus der Kritik, die morgens ihren Arbeitsplatz in der City ansteuern, den ganzen Tag mit ihrem Pkw in einem angrenzenden Wohnquartier einen Gratis-Stellplatz blockieren und erst am Spätnachmittag wieder verschwinden. Hier soll mithilfe der ausgeweiteten Parkzonenregelung das Ziel erreicht werden, die Beschäftigten für den ÖPNV sowie Fahrrad oder E-Scooter zu begeistern, um auch das Stadtklima zu verbessern.

Die Innenstadt-Bewohner aus den fraglichen Quartieren können wiederum einen Anwohnerparkausweis beantragen und somit unbegrenzt die Flächen entlang der Straßenränder nutzen. Voraussetzung: Sie haben dort tatsächlich ihren ersten Wohnsitz. Sie können immer dann einen Antrag stellen, wenn sie Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeugs bis zu 2,8 Tonnen Gesamtgewicht sind. Andere Möglichkeit: Es liegt ihnen eine Vollmacht zur ausschließlichen und ständigen Nutzung eines solchen Pkw vor, der ihnen selbst nicht gehört. Zudem müssen die Antragsteller über einen gültigen Führerschein verfügen.

Stellplatz ist nicht garantiert

Zur Wahrheit gehört aber auch: Ein Bewohnerparkausweis bietet keine Garantie dafür, dass Anwohner auch tatsächlich einen Parkplatz finden. Denn das Verhältnis von Fahrzeugen und ausreichendem öffentlichen Parkraum geht in der City kaum auf. Hinzu kommt, dass Bürger, die bereits über einen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen, keinen Anwohnerparkausweis mehr beantragen können – egal wie viele Autos zu dem Haushalt zählen.

Hagen
Zum 1. August 2024 hat die Stadt Hagen zwischen Remberg- und Heinitzstraße die Parkzone H etabliert. Entsprechende Beschilderungen wurden beispielsweise an der Arndtstraße montiert. © Stadtredaktion Hagen | Martin Weiske

Ein Parkausweis kann bereits seit Wochen online unter www.hagen.de/parkausweis oder vor Ort im Bürgeramt beantragt werden, die Gültigkeit des Ausweises beträgt zwölf Monate. Sollten Halter und Fahrer nicht übereinstimmen, ist eine Online-Beantragung nicht möglich. Die Kosten des Parkausweises belaufen sich auf insgesamt 120 Euro, bei der Online-Beantragung liegen sie bei 90 Euro, da die Bearbeitungsgebühr entfällt. Hagener, die eine solche Bescheinigung noch beantragen möchten, müssen im Rahmen der Antragstellung ihren Personalausweis, einen Fahrzeugschein, ihren Führerschein und gegebenenfalls eine Bescheinigung des Halters, die die ständige und ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs bestätigt, vorlegen.

Die Stadt Hagen hat die neue Parkzone H bereits durch entsprechende Verkehrsschilder deutlich gemacht, die auf den Anfang beziehungsweise das Ende der Zone – vergleichbar einer Tempo-30-Zone – sowie die geltenden Regeln hinweisen. So ist in einigen Bereichen für alle Autofahrer das Parken mit Parkscheibe für zwei Stunden möglich. Diese Regelung kann durch ein zusätzliches Schild, beispielsweise mit der Aufschrift „Werktags außer samstags 8 bis 19 Uhr“, ergänzt werden. Dann gilt die Parkscheibenregelung nur zu den angegebenen Zeiten, außerhalb ist das Parken unbeschränkt möglich. Ein weiteres Schild weist darauf hin, dass Besitzerinnen und Besitzer eines Parkausweises von den Regelungen ausgenommen sind und vor Ort jederzeit unbegrenzt parken können.