Hagen. Bewohner der Hagener Innenstadt müssen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen, wenn sie einen Anwohnerparkausweis beantragen.

Bürger der Innenstadt, die über einen Bewohnerparkausweis verfügen, müssen in Hagen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Denn der Rat hat nicht bloß entschieden, die Parkzonen deutlich auszuweiten, sondern auch die Gebühren drastisch anzuheben. So wird der grüne Berechtigungsschein, der bislang für 30,70 Euro pro Jahr beantragt werden konnte, ab März 2024 exakt 90 Euro kosten – eine Steigerung um satte 193 Prozent. Parallel wird die bestehende Parkzonen-Regelung rund um den Innenstadt-Ring deutlich in Richtung Altenhagen und Wehringhausen ausgedehnt, so dass die Anzahl der Hagener, die künftig in einer Parkzone leben und eventuell auf entsprechende Parkausweise angewiesen sind, sich mit etwa 26.500 Frauen und Männer mehr als verdoppelt.

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Die geplante Preiserhöhung ist übrigens bloß der erste Schritt: Denn zum 1. März 2025 soll die Preisschraube um weitere 60 Euro weitergedreht werden, so dass der Bewohnerparkausweis dann sogar 150 Euro pro Jahr kostet – ein Plus im Vergleich zum aktuellen Kurs von sogar 489 Prozent. „Das ist immer noch gnadenlos günstig im Vergleich zu einem Stellplatz auf einer bewirtschafteten Innenstadtfläche oder in einem Parkhaus“, erinnert Thomas Lichtenberg, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Hagener Rathaus daran, dass die alte Preisfindung noch aus einer Zeit stamme, als von 60 D-Mark auf den Euro umgestellt worden sei.

In Hagen werden nicht bloß die Anwohner-Parkzonen ausgeweitet, sondern es wird auch an der Gebührenschraube gedreht.
In Hagen werden nicht bloß die Anwohner-Parkzonen ausgeweitet, sondern es wird auch an der Gebührenschraube gedreht. © WP | Michael Kleinrensing

Stadt setzt auf Mehreinnahmen

Nach einer Änderung des Bundesrechts besteht nach einer Änderung im Bundesrecht für die Städte die Chance, mit einer eigenen Gebührenordnung die Preise festzulegen und somit die eigene Kasse aufzubessern. So rechnet auch der Hagener Kämmerer allein in diesem Jahr mit deutlichen Mehreinnahmen in Höhe von 30.000 Euro. Zudem verweist die Stadt auf eine gewisse Lenkungswirkung, indem auf diesem Wege der Parkdruck weiter erhöht wird: Denn Pendler sollen im Geiste der Mobilitätswende verstärkt auf andere Verkehrsmittel als das eigene Auto umsteigen.

Das ist immer noch gnadenlos günstig im Vergleich zu einem Stellplatz auf einer bewirtschafteten Innenstadtfläche oder in einem Parkhaus
Thomas Lichtenberg, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Deshalb wird die Anzahl der Parkzonen auch weiter erhöht: Neben A, B, C, D und E wird es künftig auch die Zonen F, G und H geben, in denen dann die jeweils zugehörigen Anwohner ihr Auto unbegrenzt lange abstellen dürfen. Für alle weiteren Nutzer gilt eine Beschränkung auf eine Höchstdauer von zwei Stunden – sei es per Parkscheibe oder bezahltem Parkschein. Allerdings gilt diese Beschränkung nicht in den Abend- und Nachtstunden (18 bis 8 Uhr) sowie an den Wochenenden, um auch weiterhin private Besuche in den Quartieren zu ermöglichen.

Weniger Parksuchverkehre

Grundsätzlich gilt, dass die Besitzer eines Bewohnerparkausweises ausschließlich in der Zone mit ihrer Buchstabenkennung ihr Fahrzeug abstellen dürfen. Dies soll unter anderem verhindern, dass sich neben den externen Besuchern auch noch Suchverkehre der Anlieger quer durch die Stadt bewegen. Denn eines ist heute schon sicher: Es wird auch in Zukunft in der Hagener Innenstadt deutlich mehr Eigener eines Anwohnerparkausweises als zur Verfügung stehende Parkplätze geben – eine Stellplatzgarantie kann es somit nicht geben.

Übrigens: Für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen wird obendrein eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben. Außerdem gilt, dass Innenstadtbewohner, die während eines laufenden Jahres eventuell aus der Innenstadt wegziehen oder eventuell sein Auto abschaffen, keinerlei Anspruch haben, Teile ihrer bereits im Voraus für das gesamte Jahr geleisteten Zahlung erstattet zu bekommen.

Ob die für die nächsten beiden Jahre jetzt angedachte Gebührenerhöhung bereits den Endpunkt darstellt, erscheint zurzeit noch offen. Die Hagener Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass weitere Anpassungen in den nächsten Jahren bis zu einer Höhe von 360 Euro/Jahr durchaus rechtssicher umsetzbar seien. Das wäre dann im Vergleich zum heutigen Preisniveau eine Steigerung um mehr als 1000 Prozent.