Hagen. Die Nachfrage nach Baugrundstücken in Hagen ist riesig. Doch es mangelt an Baugebieten. Nun soll eines an der Buschstraße erschlossen werden.

Zehn Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen sollen in einem Baugebiet an der Buschstraße entstehen, für das der Stadtrat Hagen am Donnerstag nächster Woche das Bebauungsplanverfahren abschließen will. Das passt in die Debatte darüber, die die Grünen nun im Umweltausschuss der Stadt angeschoben haben. Sie fordern, dass die Bauherren in Hagen ihre Gärten klimafreundlicher gestalten. Die Realität sehe hingegen ganz anders aus.

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„Die Vorgaben aus Bebauungsplänen erwecken den Eindruck, dass durch Gestaltungsauflagen in Baugebieten dem Klima- und Artenschutz Rechnung getragen werden soll“, formulieren die Grünen. Und weiter: „In der Realität entstehen dagegen hohe, schwarze Zäune, wo niedrigere Flechtzäune und Hecken vorgeschrieben sind oder versiegelte Flächen und Schottergärten, obwohl Begrünung vorgesehen war. Um dem Klima- und Artenschutz Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, dass die Umsetzung entsprechender Auflagen konsequent nachgehalten sowie bei Verstößen dagegen vorgegangen wird.“

„Ich sehe nur Rollrasen“

„Ich sehe Rollrasen, dicke Zäune und exotische Pflanzen, mit denen die heimische Tierwelt gar nichts anfangen kann“, wurde Hildegund Kingreen (Grüne) im Umweltausschuss deutlich. Es werde Zeit, dass dieser Gestaltungspraxis Einhalt geboten werde. „Bei Nichteinhaltung soll konsequent dagegen vorgegangen werden“, hieß es im Grünen-Antrag.

Das brachte vor allem die CDU auf die Palme. Ausschussmitglied Rainer Voigt warf Kingreen vor, dass das „genau die Art von Verboten“ sei, mit denen die Grünen die Bürger bevormunden wollen. Wie man seinen Garten gestalte, sei immer noch Privatsache.

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Nicht ganz. Denn tatsächlich sehen Bebauungspläne heutzutage Gestaltungsrichtlinien vor, die sich am Klimaschutz orientieren. Nach hitziger Debatte hatte der Grünen-Antrag dann auch Erfolg. Zumindest wird die Verwaltung nun prüfen, wo diese Gestaltung angemessen umgesetzt wird und wo nachgesteuert werden muss - auch über Bebauungspläne. Für Hildegund Kingreen nur folgerichtig: „Diese Stadt hat den Klimanotstand ausgerufen. Dann muss sie sich auch so verhalten.“

Mindestgröße 400 Quadratmeter

Wie der Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung im Rathaus mitteilt, sind an der Buschstraße Grundstücke mit einer Mindestgröße von 400 Quadratmetern geplant. Die Erschließung des Wohngebietes soll über die Buschstraße erfolgen, darüber hinaus sind an der Pappelstraße zehn Garagen geplant.

Das Bebauungsplanverfahren soll am Donnerstag im Hagener Stadtrat abgeschlossen werden.
Das Bebauungsplanverfahren soll am Donnerstag im Hagener Stadtrat abgeschlossen werden. © WP | Michael Kleinrensing

Die Errichtung des Neubaugebietes erfolgt unter dem Stichwort der „Nachverdichtung“, womit die Nutzung freier Flächen im Bereich bereits bestehender Bebauung gemeint ist. Darüber hinaus entspreche die Planung den Empfehlungen der Hagener Wohnungsmarktstudie und des 2019 vom Rat der Stadt beschlossenen „Handlungskonzeptes Wohnen“. Die Stadtverwaltung betont, dass der Hagener Wohnungsmarkt nach wie vor einer zukunftsfähigen Neubautätigkeit bedürfe und Neubau in integrierten Lagen eine wichtige Rolle in der zielgruppengerechten Deckung der Nachfrage einnehme.

Schottergärten nicht erlaubt

Für die Errichtung der Häuser an der Buschstraße hat die Stadt verschiedene Gestaltungsvorschriften festgesetzt, wobei vor allem dem Klimaschutz Aufmerksamkeit eingeräumt wurde. Dazu gehört die Errichtung von Solaranlagen und die Nutzung erneuerbarer Energien ebenso wie die Begrünung von Flachdächern, die Fassadenbegrünung der Garagen und die Pflanzung von heimischen Bäumen.

Geplant sind zehn Einfamilienhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen.
Geplant sind zehn Einfamilienhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen. © WP | Michael Kleinrensing

Bereits im Februar mussten im Vorfeld der Erschließung des Wohngebietes sieben Bäume gefällt werden. Stattdessen muss jeder Grundstückseigentümer einen standortgerechten Baum oder Großstrauch pflanzen. Zusätzlich werden im Straßenraum zwei Bäume in Baumbeeten gepflanzt. So können insgesamt 25 neue Bäume im Plangebiet entstehen.

Schottergärten sind verboten. Um die Versiegelung des Bodens zu reduzieren, sollen zudem außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen keine Stellplätze und Garagen ausgewiesen werden.