Hagen. Das Land NRW zinsgünstige Darlehen für den Traum vom Eigenheim zur Verfügung. Auch in Hagen ist das möglich. Eine Übersicht zu Baugebieten:

Es gibt zahlreiche Gründe, warum Menschen den Traum von den „eigenen vier Wänden“ in die Tat umsetzen wollen. Damit möglichst viele Hagenerinnen und Hagener die Chance bekommen, sich diesen Wunsch zu erfüllen, stellt das Land NRW zinsgünstige Darlehen für Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, zur Verfügung. Im Jahr 2023 ist diese Förderung erstmalig auch für Singlehaushalte und Lebenspartnerschaften ohne Kind und ohne Schwerbehinderung möglich – auch in Hagen.

Ein Rechenbeispiel für eine vierköpfige Familie

Die Einkommensgrenze für einen Vierpersonenhaushalt – zum Beispiel ein Ehepaar mit zwei Kindern – liegt bei 59.000 Euro brutto, wobei gegebenenfalls noch weitere Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden können. Das Darlehen errechnet sich wie folgt: Die Grundpauschale beträgt 143.000 Euro. Zusätzlich kann ein Familienbonus von 23.000 Euro je Kind gewährt werden. Somit kann in dem genannten Beispiel einer vierköpfigen Familie ein Darlehen von 189.000 Euro bewilligt werden. Der Zinssatz beläuft sich trotz der gestiegenen Zinsen auf dem freien Kapitalmarkt weiterhin auf 0,5 Prozent zuzüglich 0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag.

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Erwähnenswert ist auch die lange Zinsbindungsfrist von 30 Jahren, die eine langfristige Planungssicherheit darstellt. Zusätzlich wird auf das Darlehen ein Tilgungsnachlass von 10 Prozent gewährt, der sich wie ein Zuschuss auswirkt. In dem genannten Beispiel einer vierköpfigen Familie beträgt dieser Nachlass 18.900 Euro, um die sich das zurückzuzahlende Darlehen verringert. Die Beispielfamilie muss somit nur noch ein Darlehen von 170.100 Euro zurückzahlen. Mit diesen zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Tilgungsnachlässen sollen die drastisch gestiegenen Baukosten abgefedert und der Eigentumserwerb ermöglicht werden.

Auch Darlehen für Modernisierungsförderung

Eine weitere Neuerung im Bereich der Eigentumsförderung ist, dass auch Haushalte, welche die maßgebliche Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschreiten, diese Förderung erhalten können. Zum Ausgleich der sozialen Gerechtigkeit beläuft sich die Grundpauschale in diesen Fällen auf 85.000 Euro und der Familienbonus auf 23.000 Euro je Kind.

Neben der Erwerbsförderung stellt das Land außerdem zinsgünstige Darlehen bei der Modernisierungsförderung zur Verfügung. Sofern es sich um ein selbst genutztes Eigenheim oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung handelt, gelten die bereits erwähnten Einkommensgrenzen. Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die den Gebrauchswert von Wohnraum nachhaltig erhöhen, Barrieren reduzieren, die Energieeffizienz erhöhen oder beispielsweise den Schutz vor Einbruch verbessern.

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Das Darlehen beläuft sich auf bis zu 100 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten und somit auf maximal 200.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim. Für die ersten fünf Jahre wird lediglich ein 0,5 prozentiger Verwaltungskostenbeitrag erhoben. Danach wird das Darlehen mit 0,5 Prozent zuzüglich des Verwaltungskostenbeitrages verzinst. Auch in diesem Förderprogramm ist die lange Zinsverbilligung von wahlweise 20, 25 oder 30 Jahren und damit eine lange Planungssicherheit hervorzuheben.

Neuer Wohn- und Bauraum in Hagen

Um der Nachfrage nach Wohnraum und somit dem Traum von den „eigenen vier Wänden“ mit entsprechenden Angeboten zu begegnen, stellt der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung regelmäßig Bauleitpläne auf.

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In den vergangenen vier Jahren wurde unter anderem das Planungsrecht für acht Grundstücke für Einfamilienhäuser in der Wohnbebauung Steltenbergstraße, vier Grundstücke für Einfamilienhäuser sowie zehn Grundstücke für Doppelhaushälften in der Wohnbebauung Dahmsheide, sieben Grundstücke für Einfamilienhäuser in der Wohnbebauung Keplerstraße, ein Baugebiet für bis zu 22 Einfamilienhäuser in der Wohnbebauung Haßley-Süd sowie 28 Grundstücke für Einfamilienhäuser und gegebenenfalls etwa 20 weitere Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus an der Eppenhauser Straße in der Wohnbebauung Auf der Gehre geschaffen.

Weitere Verfahren für Baugrund in der Aufstellung

Weitere Verfahren befinden sich derzeit in Aufstellung. Hierzu zählen 13 Grundstücke für Einfamilienhäuser, zwölf Grundstücke für Doppelhaushälften sowie etwa 90 Wohneinheiten verteilt auf ungefähr sechs Mehrfamilienhaus-Grundstücke in der Wohnbebauung Im Langen Lohe, 34 Grundstücke für Einfamilienhäuser, vier Grundstücke für Reihenhäuser sowie etwa 23 Wohneinheiten verteilt auf ungefähr vier Mehrfamilienhaus-Grundstücke in der Wohnbebauung Kuhlerkamp, etwa 23 bis 28 Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser in der Wohnbebauung Am Quambusch sowie etwa zehn Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten in der Wohnbebauung Buschstraße.

++++ WEITERE INFOS: Kontakt für Bauförderung in Hagen +++

Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Interessierte beim Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen der Stadt Hagen bei Nicole Bintzik unter Telefon 02331/207-2540, bei Anja Hegel-Söhnchen unter Telefon 02331/207-3852, bei Yasmine Nastali-Malberg unter Telefon 02331/207-3854 sowie per E-Mail an wohnen@stadt-hagen.de.