Fröndenberg. Zwei Modelle stehen für Fröndenberg künftig zur Auswahl. Beide Systeme haben ihre Tücken – und könnten für eine Mehrbelastung bei Bürgern sorgen.

Sechs Jahre lang ist Kämmerer Heinz-Günter Freck um eine Steuererhöhung umhin gekommen. Ende 2023 aber blieb dem Zahlenexperten aus dem Fröndenberger Rathaus allerdings keine Wahl: 200 Punkte ist es in puncto Grundsteuer B nach oben. Betroffen sind rund 8000 Grundstückseigentümer in der Ruhrstadt. Im kommenden Jahr droht eine weitere gesetzliche Anpassung. Was Bürger dazu wissen müssen.

Millionen-Loch sorgt für Steuererhöhung

„Das wird ein ziemlich schwieriges Jahr.“ Was die Entscheidung im Rat im Dezember 2023 mittelfristig bedeutet, das war Kämmerer Heinz-Günter Freck bereits damals klar. Doch eine Wahl hat er seinerzeit nicht gehabt. Zu groß war der Druck auf den Haushalt der Ruhrstadt. Mit 4,4 Millionen Euro rutscht Fröndenberg tief in die roten Zahlen. Gänzlich mit der Ausgleichsrücklage, so etwas wie der Notgroschen der Stadt, ist dieses Minus allerdings nicht zu schultern. Also musste eine Alternative her: eine Erhöhung der Grundsteuer B. Um gleich 200 Punkte gings hoch. Der Effekt: Mitsamt Ausgleichsrücklage schreibt Fröndenberg so doch schwarze Zahlen.

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Doch in Sachen Grundsteuer droht die nächste Änderung in der Ruhrstadt – allerdings von Gesetzes wegen. Denn die Grundlagen für die Bemessung der Grundstücke ist inzwischen gut 60 Jahre alt. Statt eines „Einheitswertes“ für alle Grundstücke – egal ob Wohngebäude oder industrielle Lagerhalle – kann künftig eben nach genau solchen Bauten unterschieden werden. „Anders als im bisher geltenden Recht ist nunmehr bestimmt, dass das Ertragswertverfahren für ,Wohngebäude‘ und das Sachwertverfahren für ,Nichtwohngebäude‘ anzuwenden ist“, heißt es dazu in einer Übersicht der städtischen Finanzabteilung für den Beginn der politischen Beratungen nach den Sommerferien.

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Unterm Strich soll die Grundsteuerreform für Städte und Gemeinden „aufkommensneutral“ vonstatten gehen. Heißt: Was die Kommunen vor der Reform eingenommen haben, soll auch danach wieder ins Stadtsäckel fließen. In Fröndenberg macht das immerhin rund sechs Millionen Euro aus. Auf dem Papier – und nach komplizierten Bemessungsgrundlagen – steigt die Grundsteuer B in Fröndenberg damit ab 2025 abermals. Als „aufkommensneutraler“ Hebesatz gelten dann 1079 Punkte. Nach aktuellen Hochrechnungen würden die neuen Grundsteuerwerte niedriger ausfallen. „Aktuell lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob sämtliche Grundstücke neu bewertet sind und ob diese Bewertungsergebnisse per Datenträgeraustausch vollständig übermittelt wurden“, erklärt die Finanzabteilung dazu. In jedem Fall aber sei schon jetzt erkennbar, dass sich in Fröndenberg auch der Landestrend einstellt, „dass gewerblich genutzte Grundstücke eher von der Grundsteuerreform begünstigt werden und künftige Belastungen damit mehr auf die zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke, insbesondere auf die 1- und 2-Familienhausgrundstücke, verteilt werden“.

  • Aufkommensneutraler Hebesatz: 1079
  • Differenzierte Hebesätze: Wohnen (979), Nichtwohnen (1520)

Kommunen können selber entscheiden – mit Risiken

Eine Möglichkeit, diese Differenzen auszugleichen, könnten entsprechende Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien sein. Doch dabei sehen kommunale Spitzenverbände vor allem verfassungsrechtliche Hürden. „Damit besteht nunmehr die – mit Prozessrisiken behaftete – Möglichkeit, vor Ort zu entscheiden, ob im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform ein differenzierter Hebesatz eingeführt wird“, teilt die Stadt mit.

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„Absehbar ist, dass es bei einer aufwandsneutralen Umsetzung in jedem Fall ,Gewinner und Verlierer‘ der Reform geben wird. Dies ergibt sich schon daraus, dass die Aufkommensneutralität nur mit einer Umverteilung der Lasten erreicht werden kann“, so Kämmerer Heinz-Günter Freck. Für eine Senkung der Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer werde im Haushalt des nächsten Jahres angesichts weiterer roter Zahlen kein Spielraum gesehen. Aktuell geht man 2025 von 4,1 Millionen Euro aus, die der Ruhrstadt fehlen. „Zudem ist damit zu rechnen, dass die von der Stadt zu tragenden Umlagen über die Erwartungen der mittelfristigen Planung hinausgehen und das erwartete Defizit – möglicherweise noch deutlich – erhöhen werden.“ Ebenso kritisch werde die Anwendung eines differenzierten Hebesatzes gesehen.