Fröndenberg/Menden. 53-Jähriger wegen Drogenhandels im großen Stil verurteilt. Haftstrafe bleibt deutlich unter Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Hintergründe.

Knapp drei Jahre muss ein 53 Jahre alter Fröndenberger nun für Drogendeals im großen Stil ins Gefängnis. Der Mann war mit einer ganzen Reihe illegaler Substanzen zufällig bei einer Verkehrskontrolle in Menden aufgefallen. Eine Tatsache bewahrt ihn dabei wohl vor einer noch deutlich längeren Haftstrafe. Die Hintergründe.

Verkehrskontrolle bringt Ermittlungserfolg

Um seine Taten hat der Fröndenberger am ersten Prozesstag keinesfalls einen Hehl gemacht. Mehr noch: Er hat seine Drogengeschäfte umfangreich eingeräumt - aber auch eingeordnet. Und genau das könnte ihn wohl vor deutlich mehr Jahren hinter Gittern bewahrt haben.

Ursprünglich waren es finanzielle Schwierigkeiten, die dazu führten, dass der gelernte Handwerker ins Drogengeschäft eingestiegen ist, wie er selbst berichtete. Unter anderem an Automaten in Mendener und Fröndenberger Spielotheken soll er Haschisch, Kokain und Cannabis verkauft haben. Mit dabei hatte er - wie auch am Tag der Verkehrskontrolle im Februar 2024 - ein Klappmesser. Rechtlich gesehen eine verbotene Waffe; und eine, die das Strafmaß deutlich nach oben schrauben kann. Doch das Messer sei nur zum Zerteilen der Haschischblöcke vorgesehen gewesen. Ein Mendener Beamter bestätigte diese Aussage gar: Drogen-Rückstände seien an der Klinge zu finden gewesen.

Glücksspiel und Drogenhandel

Dabei war der Drogenverkauf bei weitem nicht die einzige Einnahmequelle, wie der Angeklagte berichtet. In Spielotheken habe er regelmäßig abgeräumt - so auch am Tattag. Der Grund, warum neben Messer und Drogen auch rund 1500 Euro Bargeld bei ihm gefunden wurden. „Wenn das Glücksspiel so eine große Einnahmequelle ist, erschließt es sich mir nicht, wieso man noch Drogen verkauft“, so die Staatsanwältin am ersten Prozesstag.

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Das mutmaßliche Drogengeld ist der Fröndenberger mit dem Urteil zu Wochenbeginn nun allerdings los. Ebenso wie seine Freiheit. Dabei gingen die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zunächst auseinander. Dreieinhalb Jahre Haft forderte die Anklagevertretung; zweieinhalb die Verteidigung. Mit dem Urteil (zwei Jahre und zehn Monate) bleibt die Richterin am Ende knapp unter drei Jahren. Ein Grund für das vergleichsweise milde Urteil sind dabei gleich zwei Dinge: Zum einen konnte ein bewaffnetes Handeltreiben nicht nachgewiesen werden; zum anderen fällt Cannabis seit Frühjahr 2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.