Schwelm. Die Vorwürfe gegen Ralf Schweinsberg werden zur Belastungsprobe für die ganze Rathausspitze, meint Redaktionsleiter Stefan Scherer.

Das ist keine Lappalie. Die Vorwürfe, die gegen den Beigeordneten der Stadt Schwelm, Ralf Schweinsberg, im Raum stehen, erfüllen den Straftatbestand der Körperverletzung. Sollte sich bestätigen, dass ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter arbeitsunfähig prügelt, nur weil er mit dessen Arbeit nicht einverstanden ist, wird dies nicht ohne Konsequenzen für ihn bleiben können. Dann wird sich unweigerlich die Frage stellen, ob er weiterhin dazu geeignet ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen, dies in Schwelm zu tun und dort ein gewalt- und diskriminierungsfreies Leitbild zu vertreten.

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Bis dahin muss jedoch erst einmal Klarheit über die exakten Geschehnisse herrschen und es ist richtig vom Bürgermeister, mit kühlem Kopf und unvoreingenommen beiden seiner Mitarbeiter zuzuhören, um den Vorfall, für den es bereits eine schriftliche Bestätigung gibt, lückenlos aufzuklären. Nicht minder wichtig, mit Blick auf seine eigene Akzeptanz im Schwelmer Rathaus, ist jedoch auch die Art und Weise, wie Bürgermeister Stephan Langhard dies umsetzt.

Es wird entscheidend sein für sein künftiges Wirken, ob und wie die Mitarbeiter sich von ihm vertreten und geschützt fühlen. Bereits die Tatsache, dass er sich gescheut hat, vor wenigen Tagen Position zu beziehen zu den schriftlichen Äußerungen Schweinsbergs, die auf der Grenze der Frauenfeindlichkeit und des Rassismus wandelten, hat das Vertrauen in seine Aussagen zu Chancengleichheit, Haltung und Werten ins Wanken gebracht. Sollte er das Ziel haben, hier ähnlich zu verfahren – das teure Leitbild der Stadt Schwelm wäre schon vor seiner Veröffentlichung überflüssig, weil es als rein imageträchtige Heuchelei empfunden würde.

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Wenig Sympathien bringt ihm schon jetzt unter der Mitarbeiterschaft ein, dass er schriftlich darauf verweist, dass jeder, der darüber vielleicht zu offen spricht, selbst Gegenstand von Untersuchungen gegen sich werden kann. Sein Fokus sollte sich auf den Vorwurf des tätlichen Angriffs und auf das potenzielle Opfer richten und nicht darauf, dass von einer potenziellen Gewaltstraftat seiner höchsten Führungskraft im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit – wohlgemerkt in öffentlicher Sitzung – nichts nach außen dringt.

Denn eine Sache scheint die Chefetage im Schwelmer Rathaus gern zu vergessen. Sie ist nicht die Vorstandsebene eines Privatunternehmens, in dem doch recht viel intern bleiben darf. Gleichwohl würde in der freien Wirtschaft ein solches Thema sicherlich nicht in diesem Schneckentempo behandelt. Mehr als zwei Wochen nach derlei Anschuldigungen wären diese in den meisten Unternehmen wohl längst widerlegt, oder dienst- und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Jeder einzelne auf den Chefsesseln im Schwelmer Rathaus wird mit Steuergeldern dafür entlohnt, dass er im Sinne der Stadt Schwelm und ihrer Bürgerinnen und Bürger wirkt. Die Öffentlichkeit ist ihr Aufsichtsrat und hat ein gesetzlich geregeltes Recht darauf, zu erfahren, wie sich die Menschen benehmen, die sie gewählt haben. Sie haben Vorbildfunktion und repräsentieren am Ende das Image der gesamten Kommune.