Schwelm. Die Gewerkschaft Verdi hat gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Schwelm am 12. Dezember Klage eingereicht und einen Teilerfolg errungen.
Auf Hoffnung und Freude folgte das große Zittern: Die Gewerkschaft Verdi hatte beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen den verkaufsoffenen Sonntag eingereicht, der in Schwelm im Zuge des aktuell laufenden Weihnachtsmarkts am 12. Dezember stattfinden sollte. Erneut guckt ein Teil der Geschäfte, die in Schwelm am Sonntag gern geöffnet hätten, in die Röhre. Nach der Klatsche im vergangenen Jahr sind die Einzelhändler nun zumindest mit einem blauen Auge davon gekommen.
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Konkret heißt das: Nach dem Gerichtsentscheid findet der verkaufsoffene Sonntag ohne die Geschäfte an der Talstraßenachse statt, was sich vornehmlich auf den Obi-Baumarkt und den Roller-Möbelmarkt sowie die umliegenden Geschäfte bezieht. Das heißt aber auch: Alle Geschäfte in der Innenstadt dürfen am Sonntag doch wie geplant von 13 bis 18 Uhr öffnen.
Wie stets in solchen Fällen hatte die Werbegemeinschaft Schwelm (WGS) den Verkaufssonntag für den 12. Dezember beantragt. Die Politiker des Rats der Stadt Schwelm haben dem auf der Grundlage einer „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags“ zugestimmt. So weit so gut. Daniela Weithe und die anderen Einzelhändler nahmen die Planungen auf.
Und dann kam der Hammer
Bis der Hammer kam: „Die Verdi hat Klage eingereicht. Wir haben schonmal ein wirklich dunkelblaues Auge erhalten“, sagte Daniela Weithe zur Weihnachtsmarkteröffnung am Donnerstag und hatte noch bestens im Hinterkopf, was im vergangenen Jahr passiert war. Da hatte eben dieses Oberverwaltungsgericht in Münster den verkaufsoffenen Sonntag in einem Eilbeschluss gekippt.
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Und ein Jahr später, hatte die Gewerkschaft Verdi erneut das Ziel, dem verkaufsoffenen Sonntag in Schwelm nur zwei Tage, bevor er stattfinden sollte, einen Strich durch die Rechnung zu machen. Hintergrund: Den Angestellten im Einzelhandel sollen diese Arbeitstage nicht noch zusätzlich zugemutet werden. Die Verdi hat konkret einen Teil der Verfügung der Stadt Schwelm beklagt. Am Freitagnachmittag befanden nun die Richter über eben diese Klage. Und die Verdi bekam durch durch das Oberverwaltungsgericht in Münster insoweit Recht, als die Geschäfte an der Talstraßenachse nicht am verkaufsoffenen Sonntag öffnen dürfen.
„Der Verkaufssonntag in der Innenstadt findet natürlich statt“, teilt Ralf Schweinsberg, Beigeordneter der Stadt Schwelm mit. Aufatmen auch bei den Händlern, die eine große Chance schwinden sahen, im mehr als mauen Weihnachtsgeschäft doch noch ein verkorkstes Corona-Jahr für sich zu retten.