Schwelm. Die Schwelmer müssen bereits auf den Weihnachtsmarkt verzichten. Jetzt gibt es auch keinen verkaufsoffenen Sonntag mehr.
In Schwelm wird es in diesem Jahr keinen verkaufsoffenen Sonntag mehr geben. Das ist die Konsequenz aus einem Eilbeschluss, den das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag gefasst hat. Die Landesregierung hatte das Sonntags-Shoppen als Corona-Infektionsschutzmaßnahme begründet. Die Gewerkschaft Verdi wollte das nicht hinnehmen und hatte das Gericht in Münster um Klärung gebeten. Die Richter sahen nun erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen und haben die Sonntagsöffnung im Einzelhandel untersagt.
Mitglieder mit E-Mail informiert
„Mit einem Eilbeschluss hat das Gericht in Münster soeben die von der Landesregierung mit dem Corona-Infektionsschutz begründeten Sonntagsöffnungen untersagt. Wir bedauern, Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln zu können“, haben nun Daniela Weithe und Birgit Wrobbel im Namen des Vorstands der Werbegemeinschaft Schwelm den Mitgliedsbetrieben in einer Mail mitgeteilt. Damit findet nach Absage des Weihnachtsmarkts am dritten Adventssonntag, 13. Dezember, nun auch der an diesem Tag traditionell stattfindende verkaufsoffene Sonntag nicht statt.
In einer Umfrage hatte die Werbegemeinschaft in der vergangenen Woche noch ihre 85 Mitgliedsbetriebe um ein Votum gebeten, ob der verkaufsoffene Sonntag am dritten Advent ohne Weihnachtsmarkt stattfinden sollte. 36 Einzelhändler haben an der Umfrage teilgenommen, Befürworter und Gegner der Sonntagsöffnung hielten sich die Waage.