Dortmund. Steht die Anklage gegen den Verdächtigen im Fall Heike Kötting auf wackligen Füßen? Sein Verteidiger hat der Verwertung der DNA-Spuren widersprochen.

Könnte der Prozess gegen den Verdächtigen im Mordfall Heike Kötting platzen? Eigentlich sollte am zweiten Verhandlungstag (26.7.) die Gutachterin gehört werden, die die DNA-Spuren vom Tatort untersucht hat. Doch der Verteidiger des Dortmunder Angeklagten hat der gerichtlichen Verwertung der Spuren widersprochen. Die Expertin des Landeskriminalamtes musste unverrichteter Dinge wieder abreisen.

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Noch bevor der Verhandlungstag richtig losgehen konnte, hatte Verteidiger Thorsten Hönnscheidt seine Erklärung abgegeben. Die DNA seines Mandanten dürfe im Prozess nicht verwertet werden, denn sie sei ihm 2009 rechtswidrig entnommen worden, führte der Anwalt aus. Zwar sei Peter W. bei seiner Verhaftung damals in Österreich einschlägig vorbestraft gewesen, es habe aber keine Wiederholungsgefahr gegeben. Weitere gefährliche Angriffe von ihm seien nicht zu erwarten gewesen. Diese Voraussetzung gelte aber für eine DNA-Speicherung in Österreich. Sie sei also rechtswidrig erfolgt. „Und das wäre auch in Deutschland so“, so Hönnscheidt.

DNA des angeklagten Dortmunders wurde in Österreich gespeichert

Doch selbst wenn das nicht so wäre, sei die DNA zu alt. Nach aktueller Rechtsprechung dürften Polizeibehörden genetische Daten nicht ohne weitere zeitliche Einschränkungen speichern. Die erhobenen DNA-Daten hätten spätestens nach zehn Jahren überprüft und dann auch gelöscht werden müssen, da sich der Angeklagte in Österreich nichts mehr habe zuschulden kommen lassen. „Also darf auf die Daten nicht zugegriffen werden“, folgerte Hönnscheidt. „Sowohl nach deutschem wie nach österreichischem Recht.“

Staatsanwältin Gülkiz Yazir vertritt die Anklage.
Staatsanwältin Gülkiz Yazir vertritt die Anklage. © Funke Medien NRW | Britta Bingmann

Diesen Einwand müssen Staatsanwaltschaft und Kammer nun erst einmal prüfen. „Ob er zu einem Verwertungsverbot führt, wage ich aber zu bezweifeln“, so der Vorsitzende Richter Thomas Kelm, der anschließend auch der Gutachterin versicherte, sie werde mit größter Wahrscheinlichkeit noch einmal anreisen müssen.

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Wenn es dazu kommt, wird sie vielleicht doch erklären, welche Indizien tatsächlich im Mordfall Heike Kötting gefunden worden sind. Die 28-jährige Dortmunderin war am 25. Februar 1991 brutal getötet worden. In ihrem Haus und ihrem Auto sollen DNA-Spuren sichergestellt worden sein, die über 30 Jahre nach der Tat den beiden Angeklagten zugeordnet werden konnten. Beide haben sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Marcus Herberholz, Verteidiger von Petra G. (62), ließ auch noch offen, wie er sich in der Frage der DNA-Verwertung seiner Mandantin verhalten wird.

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