Lennestadt. Mit einem Freispruch kommt ein 61-Jähriger aus Kirchhundem am Amtsgericht Lennestadt davon. Er war wegen Exhibitionismus angeklagt.
Am Ende reichte es für Edgar Tiggemann nicht, den wegen exhibitionistischer Handlungen am Amtsgericht Lennestadt angeklagten 61-Jährigen zu überführen. „Nicht, alles was eine Sauerei ist, ist strafbar“, meinte der Richter und sprach den Rentner auf Kosten der Landeskasse frei. Amtsanwältin Müller-Lück hatte dies jedoch völlig anders gesehen. „Er hat sich schuldig gemacht“, hatte sie zuvor in ihrem Plädoyer betont und 1600 Euro Geldstrafe gefordert.
Der Mann sollte sich am 16. Mai dieses Jahres ans Fenster seiner Wohnung in Kirchhundem gestellt haben. „Er entblößte sein Glied und onanierte. Ihm war bewusst, dass ihn seine Nachbarin und ihr Sohn beobachten konnten. Sie wurden in ihrem Empfinden erheblich beeinträchtigt und haben seitdem Angst vor ihm“, so Müller-Lück in der Anklage.
Probleme mit dem Magen
„Es ist mir nicht aufgefallen, dass ich beobachtet wurde. Da kann ich auch nichts für“, sagte der 61-Jährige. Er ziehe sich aus, weil er Probleme mit seinem Magen habe. Er müsse würgen, wenn er gegessen habe: „Es kann sein, dass ich dabei da unten drangekommen bin. Ich habe aber nur da dran gespielt, sonst nichts“, versicherte der Familienvater.
„Ich habe gedacht, ich sehe falsch“, so die Nachbarin. Der masturbierende Angeklagte habe zu ihr geschaut. Zur Frage des Richters, wie sie sich dabei gefühlt habe, meinte die Frau: „Ich habe mich geekelt.“ Das sagte auch ihr Sohn, der das Geschehen per Handy-Video dokumentierte: „Ich wollte etwas zum Essen aus der Küche holen. Ich war angeekelt. Er guckte in unser Fenster. Da haben wir die Rolladen runtergemacht.“ Seit dem Vorfall am 16. Mai habe er die Jalousien runter, so der Angeklagte. „Das macht Sinn“, sagte Tiggemann.
Video angeschaut
Man komme nicht drum herum, das Video im Gerichtssaal anzuschauen, meinte der Richter. Auch dabei versicherte der Angeklagte: „Ich habe nichts gemacht. Ich mache da nur was am Magen.“ Dazu der Richter: „Da holen Sie eindeutig Ihr Glied raus. Das hat nichts mit dem Magen zu tun.“
„Das Video lügt nicht“, betonte die Amtsanwältin: „Der Angeklagte hat sich widersprochen bei der Polizei und auch hier. Ihm ist kein Glauben zu schenken.“ Die Zeugin habe gesagt, dass er sie schon häufiger beobachtet habe. Er habe gewollt, dass die Nachbarin das sehe und habe sich einer exhibitionistischen Handlung schuldig gemacht. Ihre Forderung nach einer Geldstrafe beantworte der Richter dann aber mit einem Freispruch.
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„Ich habe keinen Zweifel, dass Sie am Fenster onaniert haben. Ich brauche aber die Absicht, dass Sie das gemacht haben, um dabei beobachtet zu werden.“ Und: „Ich kann Ihnen nicht nachweisen, dass Sie das gemacht haben, um sich sexuell zu erregen und beobachtet zu werden. Es reicht für eine Verurteilung nicht aus.“ Der Angeklagte habe es jetzt aber anscheinend begriffen: „Er lässt die Lamellen runter.“