Lennestadt. Wenig Einsicht zeigte ein am Amtsgericht Lennestadt angeklagter 51-Jähriger. Er schob die Schuld den Internetbetreibern in die Schuhe.
Um Verbreitung und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie ging es am Dienstag am Amtsgericht Lennestadt. Dabei zeigte der Angeklagte wenig Einsicht. „Hätte ich kein Internet, dann hätte ich das alles nicht gemacht. Die Internetbetreiber sind schuld“, meinte der 51-Jährige allen Ernstes im Gerichtssaal.
„Er hat anderen Personen den Besitz von kinderpornografischen Schriften, die ein tatsächliches Geschehen zeigen, verschafft“, sagte Amtsanwältin Maria Siebel. Über WhatsApp soll er im Juli und August 2019 in Lennestadt Videos an zehn verschiedene Personen im In- und Ausland verschickt haben. Zudem fanden die Ermittler am 22. Januar 2020 auf seinem Mobiltelefon Kinderpornos.
„Ich habe nichts gedownloadet. Ich habe keine Software“, unterstrich der Angeklagte. Richter Edgar Tiggemann redete Klartext: „Sie haben die Videos per WhatsApp weitergeleitet. Da braucht man kein Download für.“ Er gebe zu, so der 51-Jährige, dass er Erwachsenen-Bilder weitergeleitet habe: „Das war aus Spaß, aber es war nichts mit Kindern.“ Und: „Als ich neu nach Deutschland gekommen bin, wurde ich damals schon belehrt, dass ich mit Mädchen unter 17 Jahren keinen Sex haben darf. Das wusste ich ja.“ Dazu der Richter: „Ihnen wird ja auch kein Missbrauch vorgeworfen. Dann säßen Sie heute in anderen Räumlichkeiten.“
Auswertung bei der Polizei
Die Auswertung bei der Polizei habe eindeutig ergeben, dass die Bilder und Videos im Datenbestand des Smartphones des Angeklagten gewesen seien, so Tiggemann: „Das ist definitiv von Ihrem Router aus geschickt worden.“
Dieser Ansicht war auch Amtsanwältin Siebel: „Die Auswertung der Polizei belegt ganz eindeutig, dass die Videos an eine gehäufte Anzahl von Leuten weitergeleitet wurden. Es war für den Laien ersichtlich, dass es sich um Kinder handelt.“ Außer, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei, falle ihr zu seinen Gunsten nichts ein: „Er hat das über einen längeren Zeitraum verbreitet. Da können wir nicht von einem Ausrutscher sprechen.“
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Auf den Videos und Bildern sei Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zu sehen: „Das sollte ihm deutlich vor Augen geführt werden. Von Spaß kann da keine Rede sein. Ihm fehlt total die Einsicht. Er schiebt die Schuld auf die Internetanbieter. Die Schuld liegt bei ihm. Das erschreckt mich doch ein bisschen.“ Die Amtsanwältin forderte 20 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung, sechs Stunden Gespräche beim Sozialen Dienst und 600 Euro Geldbuße ans Hospiz.
600 Euro ans Hospiz
Das Urteil: ein Jahr zur Bewährung und 600 Euro ans Hospiz St. Elisabeth. „So schwer es einem in diesem Bereich fällt, das Video ist deutlich im unteren Missbrauchsbereich“, begründete Tiggemann die geringere Strafe, betonte aber im gleichen Atemzug: „Jedem dieser Bilder und Videos liegt eine echte Missbrauchshandlung zugrunde.“
Nach dem Urteil hatte der Angeklagte noch eine Frage: „Erscheint das im Führungszeugnis?“ Eindeutige Antwort von Richter Tiggemann: „Ja.“