Kreis Olpe. Etliche Menschen treffen sich im Kreis Olpe zu „Corona-Spaziergängen“. Die Polizei Olpe gibt Auskunft, wie aktuell die Teilnehmer-Zahlen sind.
Immer wieder gehen Menschen auf die Straße, die sich gegen die Corona-Impfung oder Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion wehren. Auch im Kreis Olpe. Regelmäßig verabreden sich in Attendorn, Lennestadt und Olpe Leute zu „Corona-Spaziergängen“. Hat sich die Teilnehmerzahl verändert? Thorsten Scheen, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde, gibt Antworten.
1 Wie hoch sind die Teilnehmer-Zahlen aktuell in Olpe, Lennestadt und Attendorn?
Die Teilnehmerzahlen variieren zwischen etwa 40 und 150 Personen. Je nach „Spaziergang“ verändern sich die Teilnehmerzahlen wöchentlich nach unten oder oben, sodass eine grundsätzliche Tendenz schwer erkennbar ist. Im Mittel lässt sich jedoch sagen, dass die durchschnittliche Anzahl der Teilnehmer unverändert ist.
2 Gab es bislang Zwischenfälle?
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es im Verlauf der Corona-Spaziergänge keine größeren Zwischenfälle. In Einzelfällen kam es während der Kontrolle und bei der Ahndung von Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung zu Unmutsäußerungen und verbalen Meinungsverschiedenheiten u.a. im Zusammenhang mit der notwendigen Personalienfeststellung. Gewaltstraftaten oder Widerstände gab es jedoch nicht.
3 Werden die „Spaziergänge“ nach wie vor nicht angemeldet?
Bis auf eine Ausnahme in Olpe sind bislang alle durchgeführten Corona-Spaziergänge nicht zuvor bei der Polizei angezeigt worden. Bei den in Rede stehenden Spaziergängen handelt es sich in der Regel um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes. Wenn eine Versammlung durchgeführt wird, die zuvor nicht bei der Polizei angezeigt wurde, begeht der Versammlungsleiter eine Straftat (§ 27 VersG NRW), so dass dies von der Kreispolizeibehörde von Amts wegen zur Anzeige gebracht wird. Ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, wer Versammlungsleiter ist, wird die Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die bloße Teilnahme an einem der Spaziergänge stellt grundsätzlich keine strafbare Handlung dar. Insofern ist ein Einschreiten der Polizei nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen möglich.
4 Gibt es etwas Neues mit Blick auf den Drahtzieher?
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der infrage kommenden Delikte und die Ermittlungen obliegen dem PP Hagen als zuständiger Kriminalhauptstelle (Staatsschutz). Aus diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt von hier aus weder Angaben zum aktuellen Ermittlungsstand noch zu eventuellen Tatverdächtigen gemacht werden.
5 Wie geht die Polizei mit den „Spaziergängen“ um? Wird noch jeder Spaziergang durch Beamte begleitet?
Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Polizei bei Bekanntwerden von Straftaten (wie z.B. gegen das Versammlungsgesetz) zur Strafverfolgung. Insofern ist bereits aus strafverfolgenden Gründen die Anwesenheit der Polizei vor Ort regelmäßig erforderlich. Dies gilt auch bezüglich der Einhaltung der Vorgaben der Corona-Schutzverordnung. Deren Überwachung sowie die Ahndung von entsprechenden Ordnungswidrigkeiten obliegt in erster Linie den Ordnungsbehörden.
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Die Polizei unterstützt hier im Wege der Amts- und Vollzugshilfe bzw. handelt im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgabe zur Ordnungswidrigkeitenverfolgung. Aus diesem Grund ist die Kreispolizeibehörde ständig mit Beamt:innen vor Ort präsent. Personalien werden nötigenfalls festgestellt und entsprechende Verstöße geahndet.
6 Werden weiterhin die Personalien der Teilnehmer der „Corona-Spaziergänge“ im Kreis Olpe aufgenommen?
Wenn die Versammlung nicht angemeldet ist, handelt es sich wie bereits ausgeführt um einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher ist es unter Umständen auch erforderlich, die Personalien von möglichen Zeugen zu erfassen. Also auch von Personen, die nichts falsch gemacht haben, sondern nur Zeugen sind. Ziel ist es, hierdurch mögliche Tatverdächtige zu ermitteln.