Kreis Olpe. Vor der Bundestagswahl erwartet der Kreis Olpe wieder einen Briefwahl-Boom. Wie sich die Kommunen vorbereiten und mit Wahlplakaten umgehen.
In gut fünf Wochen können die Bürger und Bürgerinnen bei der Bundestagswahl über die Zusammensetzung des Bundestags bestimmen. Mehr als 102.300 Wahlberechtigte im Kreis Olpe können dann ihre Erst- und Zweitstimme vergeben. Zahlreiche Plakate und Werbetafeln in den Kommunen deuten darauf hin, dass sich die Parteien und Kandidaten im Endspurt des Wahlkampfes befinden. Unsere Redaktion hat die wichtigsten Informationen vorab zusammengestellt.
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So läuft die Briefwahl im Kreis Olpe
Olpe: Die Stadt Olpe wirbt explizit für die Briefwahl. „Vor dem Hintergrund, dass nicht so viele Bürger und Bürgerinnen an diesem Tag ins Wahllokal kommen“, erklärt Christoph Kordes vom Olper Wahlamt. „Denn die pandemische Lage ist unübersichtlich und kann sich bis dahin weiter verschlechtern.“ Immerhin sind 18.740 Bürger und Bürgerinnen in Olpe stimmberechtigt. Wer seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte, muss das schriftlich beantragen. Dazu können Interessierte die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsscheins – die Benachrichtigungen werden ab dem 28. August verschickt –, ein Online-Formular auf der Homepage der Stadt Olpe ausfüllen oder eine E-Mail an wahlen@olpe.de verschicken. 96 Briefwahlhelfer, unterteilt in zwölf Gruppen, sowie 184 Wahlhelfer, die sich auf 23 Stimmbezirke verteilen, werden die Stimmen in Olpe auszählen.
Drolshagen: In Drolshagen werden insgesamt 9157 Bürger und Bürgerinnen ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Burkhard Lütticke, Fachbereichsleiter für Zentrale Dienste, Personal und Bildung bei der Stadt Drolshagen, geht davon aus, dass auch bei der zweiten Wahl in Pandemie-Zeiten viele Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen werden.
Wenden: 15.438 Wahlberechtigte gibt es in der Gemeinde Wenden. „Wir haben in diesem Jahr einen vierten Briefwahlbezirk eingerichtet“, sagt Thomas Clemens, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes.
Kirchhundem: 9024 Wahlberechtigte stehen im Wahlverzeichnis der Gemeinde. Seit dem 15. August muss dieses Verzeichnis in allen Kommunen feststehen. In den letzten Tagen hat die Gemeinde bereits viele Anträge von Bürgern bearbeitet, die im Ausland tätig sind und ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt. „Wir bieten allen Wählerinnen und Wähler an, bereits jetzt im Rathaus zu wählen“, sagt Christiane Hochfeld. Dafür müsse man sich nur ausweisen, brauche keine offizielle Wahlbenachrichtigung. Der Wahlbrief mit dem angekreuzten Stimmzettel bleibe dann bis zur Auszählung am Wahlabend in der Wahlurne.
Attendorn: Rund 17.500 Bürger aus Attendorn sind wahlberechtigt, es gibt 18 Wahllokale und die Wahlbenachrichtigungen gehen am 27. August raus. Wer per Brief wählen will, findet ein entsprechendes Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigung oder kann eine Briefwahl ab Ende nächster Woche auf der städtischen Homepage beantragen.
Finnentrop: Hier sind knapp 12.500 Personen wahlberechtigt. Es gibt 19 Wahllokale und vier Briefwahlvorstände im Rathaus.
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Die Wahlplakate
Drolshagen: „Eine Werbung im Wahlkampf muss möglich sein – sie muss sich allerdings an Regeln halten“, betont Claudia Heite, Fachbereichsleiterin für Sicherheit und Soziales bei der Stadt Drolshagen. Dazu gehört unter anderem, dass sowohl Plakate als auch Werbetafeln keine Gefährdung im Straßenverkehr darstellen dürfen. Plakate dürfen maximal in einem DIN A1-Format an Laternenmasten angebracht werden, bei Werbetafeln muss gewährleistet sein, dass sie standsicher sind.
Finnentrop: Plakatierungen im öffentlichen Raum lässt die Gemeinde schon seit Jahren nicht mehr zu. Dafür stellt sie fünf Stellwände in Fretter, Finnentrop, Bamenohl, Heggen und Lenhausen für die Parteien bereit. „Wir haben vor Jahren darauf reagiert, dass Plakate noch Monate nach der eigentlichen Wahl hingen. Das hat uns geärgert“, erklärt der Erste Beigeordnete Ludwig Rasche.
Wenden: Auch in Wenden gibt es eine Plakatierungsrichtlinie. Danach darf jede Partei maximal 45 Wahlplakate im Gemeindegebiet aufhängen.
Kirchhundem: Um ein ungehemmtes Plakatieren zu verhindern, gibt es auch in Kirchhundem Reglementierungen. Hier dürfen jede Partei nur maximal 120 Plakate aufhängen, für die großen Plakatwände bedarf es Genehmigungen.
Lennestadt: Hier ist sogar für jeden Ortsteil vorgeschrieben, wie viele Plakate die Parteien aufhängen dürfen. Bei den Plakatwänden an den Bundesstraßen wird es für die Kommunen unübersichtlich. Manchmal gehören die Flächen der Kommune, manchmal dem Land und auch private Flächen werden angemietet. Fest steht: Bis zum 29. September, also drei Tage nach der Bundestagswahl, müssen alle Plakate wieder entfernt sein.
Die Wahllokale
Kreis Olpe: Laut Aussage des Kreises müssen die Wahlhelfer nach jetzigem Stand die 3G-Regelung einhalten, also getestet, genesen oder geimpft sein. Die Hygieneregeln in den Wahllokalen selbst bleiben unverändert: Es besteht eine Maskenpflicht, Plexiglasscheiben werden aufgestellt, Desinfektionsmittel wird bereitgestellt und regelmäßig gelüftet.
Kirchhundem: Weil die Wahllokale am Wahlabend nicht ehrenamtlich besetzt werden konnten, müssen jetzt die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ran. „Vom Bauhof bis zum Wasserwerk sind fast alle im Einsatz“, so die Bürgermeister-Vertreterin Verena Gräbener.