Arnsberg/Olpe. Der Prozess gegen den ehemaligen Olper Schützenkönig wurde in Arnsberg fortgesetzt. Der Angeklagte wurde in Handschellen in den Saal geführt.
Aus der Zelle wurde der ehemalige OlperSchützenkönig am Mittwoch um 13.08 Uhr in Saal 2 des Landgerichtes Arnsberg geführt – und zwar in Handschellen. Es war der dritte Verhandlungstag wegen Steuerhinterziehung vor der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Johannes Kamp. Zuvor hatte der Olper die Vorwürfe bereits gestanden. Laut Anklage hat er den Finanzbehörden immer wieder Aufträge, Materialkäufe und damit verbundene Rechnungen vorgegaukelt und Umsatzsteuer von der Behörde zurückgefordert. 350.000 Euro kamen so zwischen 2017 und 2019 zusammen. „Geht es Ihnen besser?“, fragt der Richter zu Beginn der Verhandlung. „Corona ist Corona, aber das passt schon“, entgegnet der Angeklagte, der eine Kappe trug.
Die Liste der Vorstrafen ist lang. Bereits im Jahr 2008 war der Olper wegen fingierter Rechnungen, Scheinfirmen und erschwindelter Kredite und einem Gesamtschaden von fast 2,5 Millionen Euro am Landgericht Siegen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zum ursprünglichen Termin am 14. Januar 2021 im Landgericht Arnsberg erschien er nicht, setzte sich stattdessen ins Ausland ab, wurde mit Europäischem Haftbefehl gesucht, am 6. Juni 2021 in der Schweiz festgenommen und kurz vor Weihnachten 2021 nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt der Mann in Haft.
Finanzbeamte berichten
Als ersten Zeugen vernahm das Gericht einen Betriebsprüfer vom Finanzamt Kassel. Dieser übermittelte eine Aufstellung der Vorfälle zwischen 2017 und 2018. Dabei geht es um Umsatzsteuervoranmeldungen des Angeklagten. Beispiel: Im September 2017 soll er diese für die angebliche Anschaffung von Maschinen angemeldet haben. Entsprechende Belege habe der Angeklagte immer beigelegt, so der Finanzbeamte. In diesem Fall erhielt der Olper 6349 Euro.
Das Finanzamt leistete weitere Zahlungen an den Ex-Schützenkönig, im Dezember 2017 waren es einmal knapp 20.000 Euro. Auch für die Beschaffung von Lizenzen und Software soll der Olper Voranmeldungen für Umsatzsteuer geltend gemacht haben. Anfang 2019 erstattete das Finanzamt in einem Fall sogar 64.000 Euro. Der Angeklagte meinte in Richtung des Finanzbeamten: „Es gibt doch das Steuergeheimnis. Das ist doch auch so, wenn hier so was vorfällt oder kann das dann raus posaunt werden?“
Das Gericht hörte dann einen Steuerfahnder des Finanzamtes Koblenz. Auch dort soll der Angeklagte in mehreren Fällen Umsatzsteuer vorangemeldet haben. Im Jahr 2018 seien insgesamt 122.248 Euro an ihn gezahlt worden, so der Zeuge. Ende 2018 sei das Finanzamt dann bei einer geforderten Zahlung von 67.000 Euro stutzig geworden: „Da hat man gedacht, dass man bei so einem Betrag doch mal nachschauen muss.“
Am 7. Januar 2019 habe es deshalb eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung gegeben. „Die Prüferin hat über den Tellerrand hinaus geguckt und auch die anderen Zahlungen angefordert“, sagte der Beamte. Aufgefallen sei der Prüferin aber am Ende nichts. Anfang 2019 seien dann noch mal 34.400 Euro ausgezahlt worden. Schließlich kamen die Steuerfahnder dem Olper aber doch noch auf die Spur.
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Am 20. Mai 2019 gab es eine Durchsuchung der Wohnung des Ex-Königs in Rheinland Pfalz, bei der er festgenommen wurde. Der Steuerfahnder, der damals mit vor Ort war, sprach von einem „herrschaftlichen Anwesen“ des Angeklagten: „Das sah schon toll aus.“ Von den vom Finanzamt gezahlten Vorsteuern sei nichts in einen Betrieb geflossen, sagte der Steuerfahnder auf Nachfrage des Staatsanwaltes.
Fortsetzung am 6. April
„Mein Eindruck war, dass er das Geld verlebt hat. Er hat auch einen Jaguar gefahren“, berichtete der Finanzbeamte. Die Durchsuchung habe gezeigt, dass es dort am Vorabend noch ein großes, feudales Gelage gegeben habe: „Da hatte ein Whisky-Tasting mit Büffet für einen elitären Kreis aus Wiesbaden stattgefunden. Der Beschuldigte schien mir doch einen sehr hohen Lebensstandard zu führen. Da gab es auch ein Bild von ihm mit Prinz Charles.“
Der Prozess wird am 6. April am Landgericht Arnsberg fortgesetzt. Dann soll es Plädoyers und Urteil geben.