Drolshagen. Das LANUV in NRW hat einen Nachweis für den Wolf in Drolshagen veröffentlicht. Nutztierhalter profitieren von Schutzmaßnahmen – aber nicht alle.
Jetzt ist es bestätigt: Bei dem Tier, das am Samstag, 12. März im Germinghausen an der Autobahnzufahrt zur A 45 gesichtet wurde, handelt es sich nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW tatsächlich um einen Wolf. Angaben über Identität, Herkunft oder Geschlecht können allerdings nicht gemacht haben. „Dafür reicht das Bildmaterial nicht aus. In diesem Fall bräuchten wir einen DNA-Nachweis“, so Wilhelm Deitermann, Pressesprecher des LANUV NRW.
Forscher des Lupus-Instituts in Spreewitz (Sachsen) werteten tagelang Fotos und ein Video aus, das zuvor bei Facebook viral gegangen war.
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In Meinerzhagen waren an demselben Tag ebenfalls Fotos von einem vermeintlichen Wolf aufgetaucht. Auch hier handelt es sich nach der Analyse der Forscher um einen Wolf. Ob es sich dabei um den gleichen Wolf handelt wie in Drolshagen ist bislang noch nicht bestätigt. Aber: „Die gelaufene Strecke zwischen Germinghausen und der Nordhelle, also dort wo es Wolfssichtungen gab, ist durchaus machbar für einen Wolf an einem Tag“, erklärt Antonius Klein vom Fachdienst Umwelt des Kreis Olpe.
Schafzüchter fordert, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird
Mit dem Wolfsnachweis wächst auch die Sorge der Nutztierhalter. Denn nicht selten werden bei den Streifzügen Schafe, Ziegen oder Kälber gerissen. Heinrich Junge, Schafzüchter aus Lennestadt-Bruchhausen, forderte zuletzt im Gespräch mit unserer Redaktion, dass der Wolf ins Jagdrecht gehöre. „Es muss möglich sein, zumindest sogenannte Problemwölfe zu schießen“, so Junge.
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Nicht alle Nutztierhalter im Kreis Olpe haben aktuell Anspruch auf die Förderung eines Herdenschutzzaunes. Denn: Nur Halter in einem vom LANUV festgelegten Wolfsgebiet, einer Pufferzone oder in einem Wolfsverdachtsgebiet können die Mittel beantragen. Laut Angaben des LANUV muss ein sesshafter Wolf nachgewiesen werden, damit ein Gebiet als Wolfsgebiet bzw. als Pufferzone gilt. „Dafür muss es innerhalb von sechs Monaten mehrere individualisierte Wolfsnachweise geben. Das geht aber nur über DNA-Nachweise“, erklärt Deitermann.
Olpe, Wenden und Drolshagen gelten als Wolf-Pufferzone
Seit April 2019 gilt der ehemalige Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf (Landkreise Altenkirchen und Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz) als Wolfsterritorium. Die knapp 1100 Quadratkilometer große Pufferzone umfasst dabei auch die Kommunen Drolshagen, Olpe und Wenden. Hier können Tierhalter als präventive Maßnahme Elektrozäune anschaffen, bestehende Zäune optimieren oder beispielsweise einen Herdenschutzhund einsetzen. All diese Maßnahmen sind zu 100 Prozent förderfähig. „Gerade für Tierhalter in Pufferzonen ist das ein Angebot, das man nicht ablehnen kann“, betont Deitermann.
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Falls es in einer Pufferzone zu einem Tierriss komme, werde der Schaden in jedem Fall ersetzt – unabhängig davon, ob Präventivmaßnahmen ergriffen worden sind oder nicht. Anders sieht das in einem ausgewiesen Wolfsgebiet aus. „Halter in einem Wolfsgebiet erhalten keine Entschädigung mehr, wenn ein Tier gerissen wird und sie keinen ausreichenden Herdenschutz hatten“, erklärt Deitermann. Nach der Ausweisung eines Wolfsgebietes haben Halter sechs Monate Zeit, um entsprechende Präventivmaßnahmen zu ergreifen.