Olpe/Arnsberg. Ein Olper muss sich vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Im Raum Olpe und Wenden ist er als Ex-Schützenkönig und Fußballmäzen bekannt.

Ein halbes Jahr nach seiner Festnahme wurde ein ehemaliger Olper Schützenkönig und Fußballmäzen Ende 2021 von der Schweiz an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert, so dass ihm jetzt der Prozess vor dem Landgericht Arnsberg gemacht werden kann. Das bestätigten am Mittwochvormittag gleichlautend die Pressesprecher der Justizbehörden in Arnsberg, Oberstaatsanwalt Thomas Poggel für die Staatsanwaltschaft und Leonie Maaß, Richterin am Landgericht Arnsberg.

Der 53-jährige Angeklagte sei wegen mehrerer Steuerdelikte angeklagt, über deren Einzelheiten die Pressestelle aber vor Verlesung der Anklage noch keine Details preisgeben werde, so Richterin Maaß. Sie konnte lediglich bestätigen, dass es sich um Delikte aus den Jahren 2015 sowie 2017 bis 2019 handele. Der Angeklagte sei zum Prozesstermin am 14. Januar 2021 nicht erschienen und danach per Haftbefehl gesucht worden. Die Festnahme in der Schweiz sei dann am 6. Juni 2021 erfolgt. Maaß: „Der neue Prozesstermin ist noch nicht festgesetzt worden.“ Vertreten werde der 53-Jährige von einem Pflichtverteidiger aus Hamm (Westfalen), der auch beim ersten Termin anwesend gewesen sei, nicht jedoch sein Mandant.

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Für die Vollstreckung des Haftbefehls, so Oberstaatsanwalt Poggel, sei die Staatsanwaltschaft in Arnsberg zuständig gewesen. Nach dem langen Zeitraum befragt, zwischen der Festnahme am 6. Juni 2021 und der Überstellung nach Deutschland am 22. Dezember 2021, erklärte Poggel, dass ein Auslieferungsverfahren durchaus einen solchen Zeitraum in Anspruch nehmen könne, insbesondere, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft würden. Der Auslieferungsbeschluss stamme vom Schweizer Bundesgericht.

Der Ex-Schützenkönig war in den vergangenen beiden Jahrzehnten mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten - unter anderem wegen mehrfachen Betrugs mit unterschiedlichen Begleitumständen. In einem Verfahren aus dem Jahr 2008 erhielt er eine mehrjährige Freiheitsstrafe.