Kreis Olpe. Die Corona-Notbremse im Kreis Olpe ist aufgehoben. Damit treten Lockerungen in Kraft. Wie es in Einzelhandel, Gastronomie und Kultur weitergeht.

Deutlich und kontinuierlich geht die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Olpe inzwischen zurück. 61,2 Fälle pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche hat das Robert-Koch-Institut, Stand Donnerstag, registriert.

Damit ist die Bundesnotbremse am Donnerstag außer Kraft getreten. Ab Freitag, 28. Mai, bietet die neue Corona-Schutzverordnung des Landes weitere Lockerungen. Wenn die Inzidenz dann fünf Werktage in Folge unter der 50er-Marke liegt, könnten weitere Einrichtungen wieder öffnen. Der Überblick.

Einzelhandel

Seit Freitag, 21. Mai, dürfen die Geschäfte wieder „Click & Meet“ anbieten, ihre Türen also für Kunden mit tagesaktuellem, negativen Test öffnen. Voraussetzung ist eine Terminbuchung, außerdem ist nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt.

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Nachdem die Corona-Notbremse nun außer Kraft getreten ist, ist eine Terminbuchung nicht mehr notwendig, außerdem darf nun ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden. Ab Freitag, 28. Mai, entfällt nach der neuen Corona-Schutzverordnung zudem die Testpflicht.

Kindergärten und Schulen

Zum Wechselunterricht sind die Schulen im Kreis Olpe nach den Pfingstferien am Mittwoch, 26. Mai, zurückgekehrt. Die Notbetreuungsregeln in den Kindertagesstätten wurden bereits am Freitag, 21. Mai, aufgehoben. Die Testpflichten bleiben bestehen.

Ab Montag, 31. Mai, so stellte es das Bildungsministerium in Aussicht, wird wieder Präsenzunterricht für alle Schüler angeboten. Die Regelbetreuung in den Kindertagesstätten beginnt eine Woche später am Montag, 7. Juni.

Gastronomie

Die Gastwirte im Kreis Olpe dürfen seit Donnerstag, 27. Mai, ihren Betrieb wieder öffnen. Dann dürfen Gäste mit negativem tagesaktuellen Test, vollständig Geimpfte und Genesene im Außenbereich bedient werden. Die Innengastronomie darf erst öffnen, wenn die Inzidenz stabil unter die 50er-Marke fällt.

Seit dem 27. Mai dürfen auch Hotels wieder öffnen, die Kapazitätsbegrenzung auf 60 Prozent entfällt mit der neuen Corona-Schutzverordnung am Freitag, 28. Mai. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen seit dem Ende der Notbremse wieder Gäste empfangen.

Kultur

Seit Donnerstag, 27. Mai dürfen unter anderem Museen und Burgen wieder öffnen. Zugelassen ist ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Der Besuch muss vorher angemeldet werden. Konzerte unter freiem Himmel sind dann mit maximal 500 Personen wieder möglich.

Kleinere Theater und Kinos (bis zu 250 Sitzplätze) dürfen nach der neuen Corona-Schutzverordnung ab Freitag, 28. Mai, öffnen. Vorgeschrieben ist eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Größere Säle werden freigegeben, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt.

Ausgangssperre

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind im Kreis Olpe am Donnerstag, 27. Mai, weggefallen.

Kontaktbeschränkungen

Seit Donnerstag, 27. Mai, dürfen sich im Kreis Olpe wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Ab Freitag, 28. Mai, sieht die neue Corona-Schutzverordnung keine Begrenzung der Personenzahl bei Treffen von Angehörigen aus zwei Haushalten mehr vor. Kinder bis 14 werden ohnehin nicht eingerechnet.

Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Werktage in Folge unter 50, sind Treffen von Angehörigen aus drei Haushalten oder von maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zugelassen.