Arnsberg. Die wichtigsten Infos für Arnsberger für die Bundestagswahl am 23. Februar auf einen Blick.

Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, können ab sofort in einigen Städten die Briefwahlunterlagen beantragt werden. So auch in Arnsberg. Dazu hat Wahlbüroleiterin Daniela Dümpelmann bereits alles vorbereitet.

Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann, hat die Möglichkeit bis spätestens Freitag, 21. Februar, Briefwahlunterlagen bei der Stadt zu beantragen. Anträge werden ab dem 7. Februar mit der Wahlbenachrichtigung verschickt. Die Briefwahlunterlagen können ab dem 13. Januar 2025 online – bis zum 18. Februar 2025, 12 Uhr – über https://kurzlinks.de/BriefwahlBTW angefordert werden. Zudem sind die Wahlbenachrichtigungen, die von der Stadt Arnsberg noch verschickt werden, mit einem QR-Code ausgestattet, der zum Beispiel mit der Handykamera gescannt werden kann und die Wahlberechtigten direkt zu dem Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen werden anschließend per Post versendet. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten Ende Januar zugestellt.

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Zudem können die Briefwahlunterlagen schriftlich beim Wahlbüro der Stadt Arnsberg angefordert werden und dazu die Wahlbenachrichtigung benutzen. Anträge sind auch per Brief (Wahlbüro Stadt Arnsberg, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg) oder per E-Mail an wahlbuero@arnsberg.de möglich. Anschließend bekommt der Antragsteller die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Kurzentschlossene Briefwähler sollten aber die Versanddauer der Unterlagen über den Postweg mit einkalkulieren.
Darüber hinaus können Wahlberechtigte den Wahlschein persönlich in einem Direktwahlbüro beantragen und vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei muss lediglich der Personalausweis vorgelegt werden. Die Direktwahlbüros sind barrierefrei im Stadtbüro Neheim, Lange Wende 6a, 59755 Arnsberg und im Alten Rathaus Arnsberg, Rittersaal, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg zu den Öffnungszeiten zu erreichen. Die Öffnung der Direktwahlbüros am letzten Freitag vor der Wahl, 21.02.2025 bis 15 Uhr, entspricht auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen .Eine spätere Beantragung ist dann nur noch bei nachgewiesener plötzlich auftretender Erkrankung bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

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Briefwahlunterlagen nicht erhalten? - Wer bis zum 21. Februar nichts erhalten hat, kann sich kurzfristig Ersatzunterlagen ausstellen lassen. Dies ist möglich am Samstag, 22. Februar, zwischen 8 und 12 Uhr im Wahlbüro im Alten Rathaus in Arnsberg, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg. Die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen können im Inland unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, ebenso in die Briefkästen der Stadt Arnsberg an den ehemaligen Stadtbüros in Hüsten und Oeventrop, am Stadtbüro Neheim, am Rathausplatz 2 sowie am Alten Rathaus Arnsberg, Alter Markt 19. Auch die Direktwahlbüros (Stadtbüro Neheim und Altes Rathaus Arnsberg) nehmen die Wahlbriefe an.
Rote Wahlbriefe werden auch im Direktwahlbüro angenommen Briefwähler müssen unbedingt darauf achten, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abzuschicken oder einzuwerfen. Berücksichtigt werden alle Wahlbriefe, die bis einschließlich Samstag, 22. Februar, postalisch bei der Stadt eingehen oder bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr in einen der Briefkästen der Stadt Arnsberg eingeworfen werden. Später zugegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus dem Wahlbüro in Arnsberg.
In insgesamt 63 Arnsberger Wahlbüros darf am 23. Februar gewählt werden. Etliche Kisten und Kartons müssen dazu im Vorfeld mit Material bestückt und in die einzelnen Wahllokale gebracht werden. © WP | Anja Jungvogel

• Wer darf wählen? - Alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind.
• Wahlbenachrichtigung: Diese wird per Post verschickt. Darauf sind alle wichtigen Informationen zur Stimmabgabe angegeben.
 63 Arnsberger Wahllokale sind am 23. Februar geöffnet: 8 bis 18 Uhr. Mitzubringen ist: ein Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
• Zwei Stimmen pro Person: die Erststimme für einen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Diese entscheidet maßgeblich über die Sitzverteilung im Bundestag.

Wahlberechtigte, die am Sonntag der Bundestagswahl das Wahllokal nicht aufsuchen können oder möchten, haben ab Montag, 10. Februar, die Möglichkeit den Wahlschein persönlich in einem Direktwahlbüro zu beantragen und vor Ort ihre Stimme abzugeben. Dabei muss lediglich der Personalausweis vorgelegt werden. 

Die Direktwahlbüros sind barrierefrei im Stadtbüro Neheim, Lange Wende 6a und im Alten Rathaus Arnsberg, Alter Markt 19. Ider das Stadtbüro Neheim, Lange Wende 6a.  Die Öffnung der Direktwahlbüros am letzten Freitag vor der Wahl, 21.02.2025 bis 15 Uhr, entspricht auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Eine spätere Beantragung ist dann nur noch bei nachgewiesener plötzlich auftretender Erkrankung bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

Bereits jetzt ist es möglich, Briefwahlunterlagen online, per E-Mail oder per Post anzufordern:

•online: https://kurzlinks.de/BriefwahlBTW

•E-Mail: wahlbuero@arnsberg.de

•per Brief: Wahlbüro Stadt Arnsberg, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg. 

Wichtiger Hinweis: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich ab dem 7. Februar). Es ist daher derzeit keine Eile bei der Beantragung geboten.

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