Arnsberg. Ein Beifahrer stirbt nach einem Unfall in Neheim, das Gericht muss ein Urteil über den Fahrer fällen. Die Atmosphäre im Saal ist düster, fast gespenstisch.

Die Stimmung im Gerichtssaal war ungewöhnlich still. Es flossen Tränen, bei den Angehörigen des bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen 58-jährigen Mann aus dem Raum Stuttgart, aber auch bei dem 31-jährigen Angeklagten, ebenfalls aus dieser Region.

31-Jähriger angeklagt

Am 11. März 2023 war der Transporter der beiden Monteure in der Nacht gegen 1.15 Uhr auf der Straße Zu den Drei Bänken in Neheim von der Fahrbahn abgekommen und seitlich mit einem Baum kollidiert. Dabei kam der 58-Jährige als Beifahrer ums Leben. Er verstarb mit schweren Verletzungen wenige Stunden später im Krankenhaus.

Angeklagt vor dem Schöffengericht war ein 31-jährige Monteur, im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel nicht in der Lage war, ein Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet zu haben. Zudem durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht zu haben.

Kontrolle verloren

Der Angeklagte, der zu einer Stellungnahme nicht fähig schien, saß während der gesamten Verhandlung mit gesenktem Kopf und mehrfach weinend auf der Anklagebank. Sein Verteidiger gab für ihn eine Erklärung ab. Demnach waren sein Mandant und sein Arbeitskollege in Arnsberg beruflich tätig gewesen, hatten danach in einer Gaststätte ein Glas Wein getrunken. Allerdings auch einige Gläser Bier und einige Kurze.

Der Angeklagte rauchte noch einen Joint. Beiden war klar, dass sie ihren Transporter nicht mehr fahren durften. Für ein Taxi zum Übernachtungshotel hatten sie nicht mehr genug Geld. Sie glaubten, ein Taxi mit der Kreditkarte nicht bezahlen zu können. Deshalb fuhren beide mit ihrem Transporter los und schnallten sich nicht an.

Der Fahrer schaltete die Klimaanlage an und der Beifahrer schaltete sie aus Albernheit aus. Das ging ein paarmal so hin und her. Deshalb habe sein Mandant die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und sei nach Durchfahren einer Kurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und seitlich gegen einen Baum geprallt. Hierdurch wurde der Beifahrer so schwer verletzt, dass er kurze Zeit später verstarb. Der Angeklagte wurde selbst so erheblich verletzt, dass Lebensgefahr bestand.

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Ein Polizeibeamter, der bei der Unfallaufnahme dabei war, berichtete als Zeuge, dass es leicht geschneit habe, die Fahrbahn nass war und dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/ h vorgegeben ist. Auf der Straße lagen verstreut unter anderem Alkoholflaschen. Ein Unfallanalytiker aus Münster kam zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug zunächst mit 70 km/h unterwegs war und mit einer Kollisionsgeschwindigkeit von 55 km/h gegen den Baum geprallt ist. Der Unfall sei durch einen Fahrfehler verursacht worden. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit wäre der Unfall zu verhindern gewesen.

In ihrem Plädoyer kam die Staatsanwältin zu dem Ergebnis, dass man hier, bedingt durch Unaufmerksamkeit, einer zu hohen Geschwindigkeit und dem Genuss von Alkohol (1,57 Promille) und Cannabis, von einem hohen Maß der Fahrlässigkeit ausgehen müsse. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, den Entzug der Fahrerlaubnis anzuordnen und die Behörde anzuweisen, vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Daraufhin der Verteidiger: „Man muss die Emotionen beiseiteschieben und nach dem Gesetz vorgehen. Es ist hier von Beihilfe zum Verkehrsunfall auszugehen. Der Beifahrer wusste, wie viel sein Freund getrunken hatte, er hat schließlich die Rechnung bezahlt. Er kannte die Risiken einer Fahrt unter Alkohol und er hat wahrscheinlich an der Klimaanlage mitgespielt.“ Der Verteidiger sah die beantragten drei Jahre als deutlich zu hoch an. Er bat um ein Strafmaß, das noch zu Bewährung ausgesetzt werden kann.

Zu diesem Ergebnis kam dann auch das Gericht, das eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung aussprach. Zudem wurde angeordnet, an die Ehefrau des Verstorbenen 5000 Euro zu zahlen. Der Entzug der Fahrerlaubnis für zwei Jahre wurde angeordnet.

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