Arnsberg. Angeklagter gesteht Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte . Vor Gericht zeigt sich der 53-jährige dreifache Vater reuig.
Wieder eimal musste sich das Schöffengericht mit dem in der letzten Zeit vermehrt auftretenden Tatbestand des unerlaubten Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Bilder beschäftigen. Die abstoßenden Bilder hatte der 53-Jährige aus Sundern auch anderen zugänglich gemacht. Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, in den Jahren 2020 bis 2022 die angeführten Delikte begangen zu haben.. Zudem sollte der Angeklagte Fotomontagen vorgenommen haben. Bei der polizeilichen Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten auf mehreren Datenträgern unzählige Bilder von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
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Nach der vorgetragenen Anklage der Staatsanwältin zeigte sich der Angeschuldigte weinend voll geständig. Er bereue seine Taten und schäme sich, pädophil zu sein. Nach der Geburt seiner drei Kinder wollte seine Frau keinen Sex mehr. „Damals fing alles an. Bin dann abgestumpft, weil das alles für mich normal wurde. Und gerade weil das verboten ist, war es besonders reizvoll. Allerdings würde ich niemals ein Kind anfassen“, erklärte der Sunderner.
Die damals ermittelnde Polizeibeamtin als Zeugin gab an, dass der Angeklagte sich bei der Wohnungsdurchsuchung kooperativ verhalten habe und sofort geständig war. Das und dass er offensichtliche Reue zeige, sei ihm hoch anzurechnen. Er müsse allerdings eine Therapie absolvieren, um sich in den Griff zu bekommen, so die Staatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung beantragte. Zudem solle das Gericht eine Geldauflage von 600 Euro anordnen, die einem Kinderhilfswerk zugutekommen soll.
„Nur deshalb relativ mildes Urteil“
Wegen des unerlaubten Besitzes, des Verbreitens und der Herstellung kinderpornographischer Schriften verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung auf drei Jahre festgelegt wurde und legte eine Geldauflage von 600 Euro, die einem Kinderhilfswerk zugedacht sind, fest. Zudem wird der 53-Jährige einem Bewährungshelfer unterstellt und muss sich um einen Therapieplatz bemühen. „Der Angeklagte ist ohne Vorstrafen und hat sich reuig gezeigt, hat keine Ausreden vorgetragen, wie es bei anderen Prozessen dieser Art fast die Regel ist. Er ist eine Ausnahme in punkto Ehrlichkeit. Nur so war dieses relativ milde Urteil möglich“, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.