Voßwinkel/Müschede/Hüsten. Die Stadtverwaltung will auf weiteren Straßen das Tempo für den Verkehr reduzieren. Und das sind die Strecken, um die es sich dreht.
Die Stufe 4 des Lärmaktionsplans kommt ins „Rollen“, allerdings nur langsam von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde. „Der Vorschlag, das Tempo auf der Rönkhauser Straße zu reduzieren, liegt der Bezirksregierung vor“, gab Dr. Brigitta Plass im letzten Planungsausschuss bekannt. Doch das Anhörungsverfahren benötige noch etwas Zeit. Wenn die Aufsichtsbehörde dem Plan der Stadt Arnsberg zustimmt, wäre „StraßenNRW“ damit ausgehebelt. Der Landesbetrieb für Straßenbau hatte nämlich einer Verkehrsberuhigung in der Vergangenheit nicht zugestimmt.
Kurioserweise sprechen dieselben Gründe für als auch gegen eine Verkehrsberuhigung: Da die Rönkhauser Straße stark frequentiert wird, könnte eine Begrenzung von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde zu ellenlangen Staus während der Stoßzeiten führen. In der aktuellen Statistik ist zu lesen, dass täglich über Arnsberger Bundesstraßen 518 Fahrzeuge rauschen. Das bedeutet eine erhebliche Lärmbelästigung für Anwohner, besonders nachts.
„Auf der Voßwinkeler Straße sieht es ähnlich aus“, so Plass. Das ist ebenfalls eine Bundesstraße, die für den 30-Zone-Plan der Stadt Arnsberg in Betracht kommt. „Wir sind auch dabei auf die Entscheidung Dritter angewiesen“, ärgert sich der Ausschussvorsitzende Christoph Schmidt. An rechtlichen Grundlagen fehle es beispielsweise ebenfalls auf der Goethestraße, wenn man des Nachts dort eine Lärmschutzzone anordnen wollte, so Plass.
Und auch in Hüsten sei am Holzener und Herdringer Weg, bis hin zur Kleinbahnstraße, ein aktiver Schutz mit Lärmschutzwänden nur schwer umsetzbar. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde könnte daher auch an dieser Stelle für eine Schallpegelminderung von mindestens 2,1 Dezibel (A-Filter) sorgen.
Diese 30er-Zone wurde bereits umgesetzt
Wer in den vergangenen Monaten die Hüstener Unterführung (Arnsberger Straße) durchfahren hat, wird festgestellt haben, dass diese bereits zu einer 30er-Zone deklariert wurde. „Lärmschutz“ steht als Begründung darunter. „Grundlage hierfür ist ein vorliegender schalltechnischer Bericht“, teilt Stadtsprecherin Ramona Eifert im April dieses Jahres mit. „Dieser wurde im Rahmen des Bebauungsplans ‚Karolinen-Hospital Hüsten‘ durch die Stadtplanung der Stadt Arnsberg beauftragt.“
In diesem sei dargestellt worden, dass die Stadt Arnsberg plante, die Geschwindigkeit ab dem Kreisverkehr Hüstener Markt bis zur Arnsberger Straße auf die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h zu begrenzen. Alle anstehenden Lärmschutzberechnungen seien somit dort bereits auf Tempo 30 gestützt worden.
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Was dort auf das erhöhte Verkehrsaufkommen aufgrund des Klinikums in Hüsten bezogen wird, erstreckt sich unter der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie aber auch auf weitere Stadt- bzw. Straßenbereiche. „Neben allgemeinen Maßnahmen (zum Beispiel Veränderung des Modal Splits zugunsten des Umweltverbundes), verbleibt als effektive Option zur Lärmminderung lediglich eine Geschwindigkeitsreduzierung des KFZ-Verkehrs. Dieses kann von der Stadt Arnsberg nur nach der Beteiligung weiterer Stellen umgesetzt werden. „Ein notwendiges Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden“, heißt es daher in der Beschlussvorlage, die durch den Nachhaltigkeitsausschuss und am 26. September durch den Haupt- und Finanzausschuss gehen soll.