Arnsberg. 64-Jähriger ist wegen illegalen Waffenhandels angeklagt. Mehr als 10.000 Patronen, Pistolen und Revolver waren in der Wohnung gelagert.
Das SEK (Sondereinsatzkommando der Polizei) klingelt nicht, wenn einem mutmaßlichen Straftäter, wegen des Verdachtes von illegalem Waffenbesitz, ein Besuch beschert wird. Die Beamten dringen mit Gewalt blitzschnell in die Wohnung ein, um dem Verdächtigen keine Chance zur Gegenwehr oder Flucht zu geben.
So geschah es auch Ende Mai 2020 in Arnsberg bei einem 64-jährigen Mann, der neben seinem Beruf mit Waffen handelte und der in Verdacht geraten war, nicht nur legal damit Geschäfte zu machen. Die Staatsanwältin hatte den Arnsberger wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffen-Kontroll-Gesetz (Letzteres ein Verbrechen) vor dem Schöffengericht angeklagt. Die Beamten des SEK fanden im Haus des Angeklagten mehrere halbautomatische Kurzwaffen (Pistolen/Revolver), sieben Pistolenläufe, Schwarzpulver, weit über 10.000 Patronen verschiedener Kaliber und zusätzlich in Kartons 90 kg Patronen.
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Diese soll er ohne Erlaubnis besessen haben. „Die Waffen lagerten in meinem ehemaligen Kinderzimmer, das meine Eltern als Rumpelkammer benutzten. Ich bin jahrelang dort nicht in dem Raum gewesen, wusste nichts von den Waffen, die wohl mein Vater, der ein Waffennarr war, dort aufbewahrt hat“, erklärte der Angeklagte. Bei der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass nicht nur dort Waffen gefunden wurden, sondern verteilt im ganzen Haus. „Der Angeklagte hat bei der Vielzahl der Waffen und Munition die Übersicht verloren. Es herrschte Chaos. Man kann hier nicht vom vorsätzlichen Handeln ausgehen, aber von Fahrlässigkeit, die zu einer Verurteilung ausreicht. Es kann ein minder schwerer Fall angenommen werden“, die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.
Die Tat liege vier Jahre zurück, auch, weil mehrere Behörden Gutachten erstellt hatten. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung. Ein Strafmaß unter einem Jahr ist nur dann möglich, wenn es sich wie hier um einen minder schweren Fall handelt. Es solle dem Angeklagten eine Geldauflage in Höhe von 2.800 Euro gemacht werden. Der Verteidiger, Michael Babilon, stellte klar, dass das Gericht ohne die Einlassung des Angeklagten kaum weitergekommen wäre. Es sei nie eine Gefahr von ihm ausgegangen. Eine Geldauflage von 1.000 Euro seien ausreichend. Geholfen habe den Ermittlungsbehörden Kommissar Zufall, indem ein Spaziergänger in einem Wald in Hessen ein Munitionsdepot entdeckt hatte.
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In der Verpackung befand sich ein Brief mit der Adresse des Chefs vom Angeklagten. Nach weiteren Ermittlungen geriet der Arnsberger in Verdacht, nicht das Depot angelegt zu haben, aber illegal mit Waffen zu handeln. Aus diesem Grund ist er bereits seit dem Jahr 2015 einschlägig vorbestraft. Diese Umstände führten zum SEK-Einsatz. Das Schöffengericht kam hinsichtlich des Strafmaßes dem Antrag der Staatsanwältin nach. Die Geldauflage setzte es auf 1.500 Euro fest.