Neheim. Klaus Lindner, WP-Gerichtsberichterstatter, kommentiert das Urteil gegen einen Betrüger. Schaden: 200.00 Euro. Warum aber waren die so blauäugig?
Da werden 15 Leute, die sich einen kleinen finanziellen Gewinn versprochen hatten, von einem selbsternannten Finanzmakler um ihre Ersparnisse gebracht, um fast 200.000 Euro betrogen. Und der wegen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Amtsgericht angeklagte und verurteilte Mann geht lächelnd nach Hause.
Das kann er auch, denn er wurde zwar zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, doch die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, er braucht sie also nicht abzusitzen. Selbst Auflagen, die eine gewisse Sühne erbracht hätten, konnten ihm nicht erteilt werden. Er ist krank und kann deshalb keine sozialen Dienste verrichten. Weil er mittellos ist, kann auch eine Geldauflage nicht erteilt werden. Bestraft sind letztlich nur die Opfer, die Geschädigten. Kann das alles richtig sein?
Nicht, dass man jetzt glaubt, der Richter hätte Unrecht gesprochen. Er hat sich, und dazu ist er verpflichtet, an die geltenden Gesetze gehalten und konnte nicht anders entscheiden. Stimmt da etwas bei unserer Gesetzgebung nicht? Was die Gerechtigkeit angeht, hat sie hier jedenfalls versagt. Recht ist die auf dem Willen der Mehrheit beruhende, verbindliche Ordnung ihrer sozialen Beziehungen. So wird Recht unter anderem definiert. Doch muss bezweifelt werden, ob bei diesem, nach bestehendem Recht ergangenem Urteil, dem Willen der Mehrheit entsprochen wurde..